Schimmel und der Vermieter unternimmt nichts

Folgender Fall: Seit 3 Monaten wird bereits die Miete um 20 % gekürzt wegen Schimmelbefall in WC, Badezimmer und den Schlafräumen. Es hat nichts mit falscher Lüftung zu tun, im Gegenteil.
Die untere Whg wurde im Juli letzten Jahres neu bezogen und die damaligen Mieter haben wegen Schimmelbildung bereits zum 01.04.2010 gekündigt. Der Schimmel hat sich in so kurzer Zeit in allen Räumen massiv ausgebreitet. Da auch hier der Vermieter nichst unternommen hat wurde ein gerichtlicher Gutachter von der Mietpartei bestellt, der eindeutig Bauliche Mängel festgestellt hat. Auf Anfrage bei einer anderen Mieterin im Haus bestätigte auch diese das in ihrer Whg Schimmel sei.
Den vermieter scheint es aber nicht zu kümmern. Trotz der Kürzung wird nichts unternommen. Selbst Parket ,welches an verschiedenen Stellen hochkommt wird nicht erneuert.Alles läuft schon über den Mieterbund aber es passiert trotz diverser Schreiben und Androhungen gar nichts.Kann man evtl noch mehr Miete kürzen als 20 % für Schimmel und 5% für defektes Parket. Ein Auszug ist natürlich geplant, aber bis man das richtige gefunden hat dauert ja auch eine Weile. Nur möchten wir DAS hier nicht länger so hinnehmen. Selbst in der unteren Whg wurde bisher(das sind jetzt schon 6 Wo )nichts in Sachen Renovierung veranlasst. Wir werden nur immer hingehalten, aber nichts passiert. Muss hier die Kdg-Frist überhaupt eingehalten werden? Kann die gekürzte Miete wieder eingefordert werden(Gesetz den Fall wir würden hier mal einfach die volle Miete kürzen).Muss ich beim Auszug auf irgendwas achten,wenn bis dahin kein Gutachter( sollte angeblich auch schon vor 4 Wo kommen)das Ganze beäugt hat.
Werde mich natürlich noch mal mit dem Mieterbund in Verbindung sezten, wäre aber schön wenn ich schon mal vorab andere Meinungn dazu hätte.
Vielen Dank

Hallo,
ob Sie mehr Miete kürzen können, hängt von der Größe des Schimmelbefalls und der Anzahl der befallenen Räume ab. Sind die Räume wegen akutem Befall gar nicht mehr zu nutzen, würde ich auch den prozentualen Anteil an der Gesamtwohnung je Raum kürzen. Sie sollten nur aufpassen, wenn Sie nämlich insgesamt mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand sind, hat der Vermieter das Recht, Sie fristlos zu kündigen. Teilen Sie ihm schriftlich mit, dass Sie die Miete um einen höheren Betrag kürzen, wenn bis zu einem festgesetzten Datum (etwa in 2 Wochen) keine Sanierungsmaßnahmen eingeleitet worden sind. Eine fristlose Kündigung Ihrerseits dürfte nur bei akuten Gesundheitsgefahr bestehen, dabei müsste das Vorhandensein von Schimmel und die Schimmelgattung oder -art aber von einem Schimmel-Sachverständigen und die Gefährdung durch diesen Schimmelpilz von einen Facharzt belegt werden. Das dauert alles einfach seine Zeit und kostet Geld, ich würde daher einfach jetzt kündigen und in 3 Monaten ausziehen.
Infos zum Thema Mietrecht und Schimmel finden Sie z.B. auf der Seite www.Schimmel-Sachverständiger.com oder unter www.schimmel-schimmelpilze.de
Schimmelfreie Grüße
Jochen Merx

Ich würde die Miete um weitere 40% kürzen.
Ist bei ihnen schon einmal eine Schimmelbestandsaufnahme gemacht worden? Wenn ja mit welchen Befund.

Bei einer Schimmelpilzsanierung bzw. -beseitigung ist im Rahmen des Arbeitsschutzes (Sanierer) und des Personenschutzes (Gebäudenutzer), neben dem Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung mit den zugehörigen TRBA und TRGS (u.a. die kombinierte TRGS/TRBA 406) zu beachten. Die Sanierungsleitfäden des UBA und des LGA Baden-Würtemberg gelten zudem als Stand der Technik bei solchen Arbeiten.
Die BG Bau hat unter Berücksichtigung obiger Leitfäden und gesetzlichen Vorschriften die BGI 858 herausgegeben. Dort heißt es: „Bei begründetem Verdacht, dass toxinproduzierende Schimmelpilze, wie z.B. Stachybotrys chartarum, vorhanden sind, ist zumindest von der Gefährdungsklasse 1 auszugehen.“

Bei einer vorhandenen Gesundheitsgefährdung bei massiven Schimmelbefall können Sie fristlos kündigen.Die Umzugskosten können Sie dem Vermieter in Rechnung stellen ggf. aufrechnen.

Mfg : Peter Schneider

Hallo Ginny,

ich kenne das Problem. Ich bin zu einem Anwalt gegangen, der mir geraten hat die Kaltmiete um 50% zu mindern aber mein Vermieter hat trotz des Schimmels auch nicht unternommen, darum versucht er mich jetzt rauszuklagen. Wie du weiter vorgehen solltest kann ich dir leider nicht sagen, auf jedenfall würde ich an deiner Stelle auch einen Anwalt kontaktieren und von dem Schimmel unbedingt Fotos machen. Also ich wünschte ich wäre einfach ausgezogen, dann hätte man diesen ganzen Ärger nicht, der dann auf einen zukommt, aber leider habe ich die Finanziellen Mittel auch nicht…
Solltest du die Miete weiter kürzen wollen, kann ich dir nur raten das nicht auf eigene Faust zu machen sondern mit Anwalt und den einbehaltenen Betrag unbedingt auf ein Sparbuch zu legen, falls der Vermieter doch etwas gegen den Schimmel unternimmt, und du das dann nachzahlen musst.

Ich wünsche dir alles gute uind viel glück…
LG Pauline…

hallo,

kann euch /ihnen da leider nicht weiterhelfen.kenne mich ehr bei der beseitigung beraten,aber da es sich um baumängel handelt ist das auch nicht mehr ganz mein gebiet.am besten ist man da mit einem anwalt beraten der sich mit mietrecht und baurecht auskennt.sorry und viel erfolg.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry,
Mietreccht ist nicht mein Resort, ich bin nur Gutachterin.
B.

Kann man evtl. noch mehr Miete kürzen als 20 % für
Schimmel und 5% für defektes Parket.
Ein Auszug ist natürlich geplant, aber bis man das
richtige gefunden hat dauert ja auch eine Weile. Nur
möchten wir DAS hier nicht länger so hinnehmen. :Selbst in der unteren Whg wurde bisher
(das sind jetzt schon 6 Wo ) nichts in
Sachen Renovierung veranlasst. Wir werden nur immer
hingehalten …
Muss hier die Kdg-Frist überhaupt eingehalten werden?
Kann die gekürzte Miete wieder eingefordert werden
(Gesetz den Fall wir würden hier mal einfach die
volle Miete kürzen).
Muss ich beim Auszug auf irgendwas achten, wenn bis
dahin kein Gutachter (sollte angeblich schon vor 4 Wo
kommen) das Ganze beäugt hat.

Das sind alles mietrechtliche Fragen. Rechtsberatungen oblichen den Anwälten. Als Sachverständiger darf ich hierzu nicht beratend Stellung nehmen. Evtl. kommt in Ihrem Falle eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund in Frage. Dieses sollten Sie jedoch mit einem Anwalt des Mieterbundes etc. diskutieren. Die Einbehaltung der Miete (Kaltmiete) sollten Sie auf keinen Fall eigenmächtig und ohne Absprache mit Ihrem Anwalt vornehmen!

Hallo Ginny, da ich kein Rechtsanwalt bin kann ich dich in solchen Angelegenheiten nicht beraten. Aus meiner Erfahrung heraus ist es aber aufwendig einen Vermieter auf Mangelbeseitung zu verklagen. Ich würde dir raten Zeugenaussagen schriftlich einzuholen, Die Schäden zu dokumentieren, dann zum Anwalt und schnellmöglich kündigen. LG Uwe Seinsch

Hallo,
wenn es sich bezüglich Schimmel wirklich so verhält dass trotz ausreichender Beheizung und regelmäßigem Lüften die Feuchtigkeit so hoch ist dass noch immer Schimmel gedeiht kann ich nicht weiterhelfen. Wegen der rechtlichen Situation bin ich kein Experte.
Falls aber trotzdem noch Fragen zu Feuchtigkeit und Schimmel offen sind melde dich nochmal mit genaueren Angaben zur Bausituation. Handelt es sich um einen Neu- oder Altbau, sind Innen- oder Außenwände befallen, wie ist das Lüftungsverhalten genau (wie oft, wann, wie lange usw.) womit wird die Wohnung beheizt, wie hoch ist die Lufttemperatur und die rel. Luftfeuchtigkeit?
lg, Lois

Hallo,
zuerst kann ich Dir auf die rechtlichen Fragen keine Antwort geben. Empfehlen würde ich einen Anwalt für Mietrecht der hier genaue Auskunft in einer „Erstberatung“ geben kann. Vom Mieterverein gibt es eine Brochuere „Wohnungsmängel und Mietminderung“ in der Urteile und %-Sätze für verscheidene Mängel genannt werden.
Aus gesundheitlicher Sicht würde ich dies mit dem Hausarzt besprechen und versuchen von diesem eine Empfehlung bezüglich Auszug zu bekommen. Dies kann den Kündigungsprozess eventuell beschleunigen.
Gruß

Ich empfehle sich direkt an einen Anwalt zu wenden. Eine Rechtsberatung kann ich leider nicht durchführen. Viel Erfolg, K. Taeubig

Nicht immer ist der Vermieter schuld. Mieter versuchen oft Heizkosten zu sparen, was sicherlich nicht falsch ist. Allerdings kann es dann in wenig beheizten Räumen zu Kondensatanfall kommen, weil die Wände und Fussboden auskühlen. Durch die niedrige Oberflächentemperatur dieser Teil, kann dann die Feuchte Raumluft kondensieren und mit der Zeit zum Schimmelbildung führen. Die niedrigste Oberflächentemeraturen findet man bei den so genannten Wärmebrücken. Z.B. Raumecken, Rolladenkästen, Heizkörpernischen usw.
Vielleicht leihen sie sich von einem bekannten einen Infrarot Thermometer. Mit diesem Thermometer messen sie dann im Raum die Oberflächentemperaturen der genannten Wärmebrücken. Die Temperatur an den z.B. Raumecken am Fussboden soll 13°C nicht unterschreiten. Wenn aber das Badezimmer neben dem Schlafzimmer ist und die Türen sind beim Duschen offen, steigt der Feuchtegehalt in der Luft und dann können schon 13°C Oberflächentemperatur in den Raumecken zu wenig sein. Prüfen sie regelmässig im Winter, ob sich die Raumecken feucht oder nass anfühlen. Im Sommer ist die Oberflächentemperatur normalerweise höher und es bildet sich kein Schimmel. Gegen den vorhanden Schimmel aus gesundheitlichen Gründen unbedingt eine Schimmelgutachter beauftragen. Als erste Hilfe und günstige Lösung würde ich ein überpinseln der Schadstellen mit Kalk empfehlen. Achtung, der Schimmel ist oft auch unter den Tapetten, Fussbodenleisten und hinter Wandschränken zu finden.
Ein ausgebildeter Gebäudeenergieberater HWK kann ihnen auch meist auch weiterhelfen.