Schimmel und die Gebäudeversicherung

Angenommen:

A ist Eigentümer in einem Hochhaus und gehört Eigentümergemeinschaft an. A wohnt selbst in Wohnung.

Im Bad von A passiert unter Badewanne Rohrbruch. Wasser verteilt sich unbemerkt im Boden. Schimmelschaden entsteht.

A meldet Schaden Vertretern der Eigentümergemeinschaft. Diese informieren sofort die Hausverwaltung.

Die Hausverwaltung meldet es der Gebäudeversicherung.

Die hält jedoch A hin, es droht lt. Auskunft der Hauverwaltung sogar
daß behauptet wird A hätte Schaden zu spät gemeldet.

A wohnt währenddessen in Schimmelwohnung mit evt. Gesundheitsschäden.

Was kann A tun daß der Schaden schnellstmöglich behoben wird ?
A hat keine Eigenmittel den Schimmelschaden beheben zu lassen.

Grüßle,

Ralf

Besteht eine Leitungswasserversicherung?
Von wem für was?
Handelt es sich bei dem Rohr um Gemeinschaftseigentum und, wenn ja, wieso? (Ist doch im Bereich des Sondereigentums)

vnA

Besteht eine Leitungswasserversicherung?

Hi,
Falls diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden kann, erübrigt sich die nächste Frage.
Als Eigentümer hat man Anspruch auf eine Kopie des Versicherungsscheins. Diese beim Verwalter anfordern. Anschliessend dem Versicherer den Schaden direkt melden und eine Frist zur Begutachtung setzen.

Gruß Keki