Angenommen:
A ist Eigentümer in einem Hochhaus und gehört Eigentümergemeinschaft an. A wohnt selbst in Wohnung.
Im Bad von A passiert unter Badewanne Rohrbruch. Wasser verteilt sich unbemerkt im Boden. Schimmelschaden entsteht.
A meldet Schaden Vertretern der Eigentümergemeinschaft. Diese informieren sofort die Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung meldet es der Gebäudeversicherung.
Die hält jedoch A hin, es droht lt. Auskunft der Hauverwaltung sogar
daß behauptet wird A hätte Schaden zu spät gemeldet.
A wohnt währenddessen in Schimmelwohnung mit evt. Gesundheitsschäden.
Was kann A tun daß der Schaden schnellstmöglich behoben wird ?
A hat keine Eigenmittel den Schimmelschaden beheben zu lassen.
Grüßle,
Ralf