Mal angenommen ein Mieter hat in seiner Wohnung einen Wasserschaden und dadurch erhebliche Schimmelbildung. Vermieter weiss Bescheid, erste Analysen wurden bereits vorgenommen, der Schaden ist bislang aber noch nicht behoben worden. Trocknungsgeräte werden demnächst für zwei Wochen aufgestellt. Dadurch wird ja eine erhebliche Geräuschsbelästigung entstehen. Die Schimmelbildung ist auch so emens, dass man es riecht. Es riecht muffig und man merkt einfach die Wohnung ist feucht. Eine Sanitärfirma meinte der Schaden käme von einem Siffonschaden in der Badewanne. Der Mieter ist aber, ebenso wie der Bauingenieur davon überzeugt, dass der Schaden ein Grundmauerproblem ist und sich die Schimmelbildung mit der einfachen Reparatur des Siffons nicht beheben lässt.
Jetzt zwei Fragen:
Inwiefern kann der Mieter eine Mietminderung durchführen? Schimmel + Geruchsbelästigung + Baulärm + Sanierungsarbeiten?
Und was wäre wenn der Mieter die Wohnung gerne außerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen möchte, weil der des Berufes halber in eine andere Stadt ziehen muss und das ganze evt. schon innerhalb einer Monatsfrist von Statten gehen muss? Könnte man evt. den Schimmel für eine außerordentliche Kündigungsfrist nutzen insbesondere dann wenn ein Arzt bereits eine gesundheitliche Beeinträchtigung diagnostiziert hat?
Fragen über Fragen… Hoffe von euch auf viele interessante Antworten.
Viele Grüße
Naima