Schimmel unten in der Ecke, was kann ich machen?

Ich habe eine Wohnung gemietet und habe beim Tapete abreißen, mehrere Schwarze Schimmelflecken unten an den Ecken entdeckt. Meine Frage, der Mietvertrag beginnt am 1.02.2010. Kann ich noch fristlos kündigen?
Die Wohnung ist seit 6 Monaten leer und das Dach wurde ausgetauscht, waren leider Fuscher am Werk, denn die Nachbarin hat schon braune Flecken im Badezimmer an der Decke und es werden immer mehr.
Die Wohnung riecht auch muffig. Ich bin verzweifelt und brauche Hilfe. Bitte!!!

Guten Morgen,
Sie müssen Ihren Vermieter schriftlich auf den Schimmelschaden hinweisen und ihm eine angemessene (ca. 1-2 Wochen) Frist setzen, den Schaden zu beseitigen. Er hat eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen, wenn dort Schimmel auftritt, ist sie nicht mängelfrei. Als Druckmittel kann eine Mietminderung von ca. 20% vorgenommen werden. Eine fristlose Kündigung wäre nur bei akuter gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich, dazu wäre aber ein Gutachten eines Schimmel-Sachverständigen, in dem die Schimmelbelastung kongret festgestellt wird und eines Facharztes, der eine schimmelbedingte Krankheitsursache feststellt, nötig. Den Schimmelbefall können Sie mit einer 70%igen Alkohollösung, z.B. Brennspiritus mit Wasser verdünnt. abwaschen, eventuell auch den Putz abschaben und neu verputzen. Mehrmals am Tag lüften und gut heizen verhindert in den meisten Fällen einen Neubefall. Infos finden Sie auch auf meiner Homepage www.schimmel-Sachverständiger.com.
Schimmelfreie Grüße
Jochen Merx

Hallo
Zum Mietrecht kann ich dir nur den Mieterschutzbund empfehlen.Zur Schimmel-bzw.Ursachenanalyse empfehle ich dir die Internetseite www.schimmelspezialist.de,da findest du einen Schimmelspezialist in deiner Nähe.
MfG Rene Klopp

Rechtlich kann ich das leider nicht beantworten. Da bitte an Mieterverein oder RA wenden.

Ich würde mich eher mit der HV in Verbindung setzten und von denen den Schimmel fachgerecht entfernen lassen, einschl. Putz und aufbringen neuer Tapete. Ihnen gefällt doch die Wohnung, sonst hätten sie ja nicht gemietet. Vielleicht können sie dadurch auch den Mietbeginn, hier nur die Zahlung um einen Monat aufschieben. Sprechen sie mit der HV.

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg, K. Taeubig

sovort dem Vermieter sagen er muss es Ausbessern.