Schimmel. wer alles schuld ?

hallo

angenommen wird eine neubauwohnung ( baujahr 98 ).

ein mieter wohnte 10 monate in dieser wohnung. kurz vor seinem auszug entdeckte er in einem zimmer eine feuchte stelle an der wand ( ging schon durch die tapette ). er überstreicht diese stelle beim auszug und gut war.

nun 4 monate später wird er von seinem ex vermieter angeschrieben das er sich mal melden soll.

beim treff bekommt der mieter den schimmelfleck in diesem zimmer gezeigt ( neumieter hat ihn entdeckt ).

beim abmachen der tapette sieht man das diese stelle schon mindestens 10 bis 12 mal überstrichen wurde ( dabei gabs nur 3 mieter seit 98 inkl. dem mieter ). die farbe ist extrem dick hier aufgetragen

somit sieht es aus als hätte jeder vormieter hier immer fleisig überstrichen um den schimmel zu verbergen.

nun geht es ums bezahlen. der exvermieter will den exmieter auf schadensersatz verklagen.

der exmieter sagt er war es wohl nicht alleine der hier den schimmel immer überstriechen hat. da der vermieter die adressen der anderen mieter nicht mehr kennt soll halt dieser mieter bezahlen.

was kann der (ex)mieter tun ? er verlangt die vormieter ebenfalls dafür zur rechenschaft zu ziehen.

was denkt ihr ?

mfg

Forderungen aus Mietverträgen (keine Miete, Kaution, NK-Abrechnungen) verjähren nach 6 Monaten.

vnA

Hallo, soweit ich weiß, muss man als Mieter dem Vermieter immer sofort melden, wenn die Wohnung schimmelt. Aber: Ist es nicht so, dass der Eigentümer für sein Eigentum verantwortlich ist? Wenn sein Haus schimmelt, muss er den auch wegmachen. Aber er kann ihn nur entfernen, wenn er davon weiß. Also, wenn nun jeder Mieter die Stelle überpinselt und niemand dem Eigentmer informiert, dann kann er diesen auch nicht entfernen. Aber nun ist er ja in Kenntnis gesetzt, kann und muss dafür sorgen, dass der Schimmel fachgerecht entfernt wird. Aber wenn es nun jetzt, weil er so spät erst davon erfahren hat, schlimmer ist, als es gewesen wäre, wenn er davon vorher gewusst hätte, dann könnte er die ganzen Mieter an den Kosten beteiligen. Das wäre logisch. Aber das müsste er dann einklagen. So sehe ich das. Allerdings bin ich kein Experte auf diesem Gebiet. Das ist nur meine Meinung. Wenn der Eigentümer angeblich keine weiteren Namen und Adressen hat, dann ist das sein Pech und nicht Sache des letzten Mieters. Er kann nicht hingehen und sagen, ich weiß nicht, wo die Anderen jetzt wohnen und alles auf den letzten Mieter abwälzen. LG - Biggi

Allerdings bin ich kein
Experte auf diesem Gebiet. Das ist nur meine Meinung. Wenn der
Eigentümer angeblich keine weiteren Namen und Adressen hat,
dann ist das sein Pech und nicht Sache des letzten Mieters. Er
kann nicht hingehen und sagen, ich weiß nicht, wo die Anderen
jetzt wohnen und alles auf den letzten Mieter abwälzen. LG -
Biggi

Hi, dieses Forum nennt sich aber Expertenforum! Mit eigenen Meinungen ist hier niemandem gedient!
Und dann, gilt FAQ1129 auch für antwortende User.
MfG ramses90

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Ramses, was genau hast Du gegen meine Antwort einzuwenden?

Es heißt:" Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen unerwünscht. Bedenke, dass eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit dies aus deiner Antwort auf jeden Fall klar hervorgeht, haben wir hinter jeder Antwort einen automatisierten Hinweis eingebaut:"

Ich wüsste nicht, hiergegen verstoßen zu haben!

Und eine freie Meinungsäußerung ist in diesem Lande meines Wissens nicht verboten - und können im Übrigen oft sehr hilfreich sein.

Biggi

Wer der Schuldige am Schimmel ist,das ist die Frage.Die übliche Behauptung der Vermieter,der Mieter wäre Schuld ist nämlich ohne ein ausführliches Gutachten kaum zu klären.
Es können Bauliche Mängel vorliegen oder die Heizung wird in der Nacht zu stark abgesenkt usw.
Wenn der Schimmel trotz Überstreichen immer wieder kommt,sollte ein Fachmann die Ursache ermitteln,damit dauerhaft Abhilfe geschaffen werden kann.

Hi

Hallo, soweit ich weiß, muss man als Mieter dem Vermieter
immer sofort melden, wenn die Wohnung schimmelt.

genau

Aber: Ist es
nicht so, dass der Eigentümer für sein Eigentum verantwortlich
ist? Wenn sein Haus schimmelt, muss er den auch wegmachen.

Nein, der VM kann auch andere beauftragen.

Aber er kann ihn nur entfernen, wenn er davon weiß. Also, wenn
nun jeder Mieter die Stelle überpinselt und niemand dem
Eigentmer informiert, dann kann er diesen auch nicht
entfernen.

richtig

Aber nun ist er ja in Kenntnis gesetzt, kann und
muss dafür sorgen, dass der Schimmel fachgerecht entfernt
wird. Aber wenn es nun jetzt, weil er so spät erst davon
erfahren hat, schlimmer ist, als es gewesen wäre, wenn er
davon vorher gewusst hätte, dann könnte er die ganzen Mieter
an den Kosten beteiligen.

Wohl eher nicht.
Was wäre denn die ganzen M? Gibt es auch halbe? :wink:

Das wäre logisch.

Nein, unlogisch.

Aber das müsste er
dann einklagen.

Warum, wenn der verschuldende M bezahlen sollte, oder eine Versicherung etc?

So sehe ich das.

Schön für Dich, nur eben sehr schlicht auf einen Fall ausgerichtet.

Allerdings bin ich kein
Experte auf diesem Gebiet.

Na, warum wird denn hier so ein Text dann abgeliefert? Das Plauderbrett wäre weiter unten…

Das ist nur meine Meinung.

Die ist bekanntlich hier frei.

Wenn der
Eigentümer angeblich keine weiteren Namen und Adressen hat,
dann ist das sein Pech und nicht Sache des letzten Mieters.

Nein, der letzte M hat den Schaden nicht gemeldet! Deshalb kann ein vorverschulden von weiteren Vor-Exmietern nicht mehr nachgewiesen werden. Der letzte Vormieter kann zudem all die vielen Anstriche selber aufgebracht haben. Beweisen ließe sich nicht mehr wer wieviele Anstriche tätigte.

Er
kann nicht hingehen und sagen, ich weiß nicht, wo die Anderen
jetzt wohnen und alles auf den letzten Mieter abwälzen.

Nein, kann er nicht abwälzen, weil er den letzten Anstrich mit Schimmel verheimlichte und überpinselte.

vlg MC

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Hi,

Es heißt:" Für den Antwortenden gilt:

Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen
unerwünscht. Bedenke, dass eine konkrete Rechtsberatung nach
dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt
ist ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit dies aus
deiner Antwort auf jeden Fall klar hervorgeht, haben wir
hinter jeder Antwort einen automatisierten Hinweis eingebaut:"

Ich wüsste nicht, hiergegen verstoßen zu haben!

hast Du nicht, aber Deine Antwort war falsch.

Und eine freie Meinungsäußerung ist in diesem Lande meines
Wissens nicht verboten - und können im Übrigen oft sehr
hilfreich sein.

Was nützt dem Fragenden eine Meinung, die falsch ist? Jeder kann sich mal irren oder etwas überlesen. Dann sollte man seinen Fehler aber zugeben.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

hast Du nicht, aber Deine Antwort war falsch.

da hab ich hier aber schon „falscheres“ gelesen :wink:

Wenn der Mieter der Verpflichtung zur Mängelanzeige nicht nachkommt, so hat er daraus resultierende Schäden zu vertreten (§536c Abs.2 BGB). Jetzt kann man sich überlegen, welche Schäden nun daraus entstanden sind. Das würde ich dann nicht unbedingt auf die Kosten zur Beseitigung des Schimmels begrenzen.

Gruß

Joschi

Hallo Vorsicht! Zickig! Meiner Meinung nach war meine Antwort richtig! LG - Biggi

Hallo Vorsicht! Zickig! Meiner Meinung nach war meine Antwort
richtig! LG - Biggi

einigen wir uns auf ein „nicht ganz richtig“?

Ach ja, wegen mir! Wir wollen uns ja schließlich nicht streiten…

:wink:

Hallo Vorsicht! Zickig! Meiner Meinung nach war meine Antwort
richtig! LG - Biggi

Hi,

zum Teil ja, ich habe mich auf den bemängelten Passus bezogen.

Gruß
Tina