Schimmel zwischen u. an den Fliesen

,

angenommen man ist vor 3 Wochen in eine Whg gezogen, wo sich noch vom Vormieter im Bad Schimmel zwischen und an den Fliesen befindet. Man hat diesen schon mehrfach versucht zu entfernen mit Schimmelentferner. Leider auf die Art nicht ganz zu beseitigen.
Nun möchte man natürlich das Schimmelproblem gelöst wissen. Zudem wohnt ein Kind mit. Wie ist vorzugehen?
Vermieter um Mängelbeseitigung bitten? Oder Mietersache?? Mieter wohnt wie gesagt erst 3 Wo in der Whg.
Kann Vermieter behaupten, dass (Nach-)Mieter das durch unsachgemäße Belüftung im Bad in der kurzen Zeit gewesen sei?? Wäre das realistisch, ich meine dass es auch hätte durch Nachmieter in der kurzen Zeit passiert sein können?

Danke !

Hallo,

hat man denn die Wohnung zuvor nicht besichtigt?
Gibt es kein Übergabeprorokoll?
Es wäre zwar einigermaßen ungewöhnlich, dass sich nach 3 Wochen Schimmel einstellt, aber nicht ausgeschlossen.

Schimmel in den Fugen ok kommt vor, Schimmel im Silikon ok auch nachvollziehbar aber Schimmel auf den Fliesen?? Wie muss man sich das denn vorstellen?

Man kann dennoch versuchen, diesen Mangel schriftlich beim VM anzubringen und Beseitigung zu fordern.
Was man aber auf alle Fälle machen sollte wäre den VM schriftlich auf diesen Mangel hinzuweisen, damit kein größerer Schaden entsteht, sonst: http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Gruß
M.

Anzeige beim Vermieter wäre DRINGEND erforderlich und anzuraten da amn sonst für weiteren Schaden der entstehen könnte verantwortlich gemacht werden könnte. Vermieter - vorausgesetzt wäre kein Assozialer- würde selbst daran interessiert sein das Schimmelproblem in den Griff zu bekommen. Vermieter versuchen in den meisten Fällen den Mieter wegen mangelder Belüftung haftbar zu machen, aber dies müsste dem Mieter defintiv auch nachgewiesen werden können und wie wollte das der Vermieter tun? Kann er nicht!

Der Nachweis, dass ein Schimmelschaden im Bad, womöglich noch an einer Innenwand, vom Vermieter verursacht sei, dürfte ziemlich schwierig sein.

vnA

1 „Gefällt mir“

WAS IST DAS DENN FÜR EINE ANTWORT ???
Echt von nix ne ahnung! Oder?
Vieleicht erklärst Du mal was deine seltsamen Anmerkungen sollen?

1 „Gefällt mir“

Meine Antwort war die höfliche Umschreibung für:
Mein Vorschreiber hat keine Ahnung. Er hat nur Mist erzählt.
Genügt dir dies so?

vnA

1 „Gefällt mir“

Hallo Seth,

danke Dir. Recht hast Du. Vermieter ist in der Nachweispflicht bei Schimmel, nicht der Mieter. So ein Schimmelgutachter heute am Telefon, als ich ihn draufhin fragte.

MfG

Hat niemand bezweifelt. Allerdings fällt es bei der von mir geschilderten Sachlage sehr schwer sein Verschulden nachzuweisen. Das Verschulden des Mieters hingegen könnte sehr viel leichter erkennbar sein. Da der Verursacher am Ende die Kosten zu tragen hat, könnte der VM eine richtig dicke Rechnung aufmachen. Aber ich bin gespannt, wie es in deinem fiktiven Fall weitergeht. Ich hoffe es wird berichtet.

vnA