Schimmel

Hi!

Mein Mieter hat mich darauf hingewiesen, dass in der Wohnung Schimmel in einer Ecke an der Wand zu sehen ist.
Was mache ich nun am besten? Er wollte zunächst jemanden vom Gesundheitsamt bestellen, der sich das ansieht.

Was für eine Art Handwerker ist hier zuständig?

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Hallo,

Hi!

Mein Mieter hat mich darauf hingewiesen, dass in der Wohnung
Schimmel in einer Ecke an der Wand zu sehen ist.

öha.

Was mache ich nun am besten? Er wollte zunächst jemanden vom
Gesundheitsamt bestellen, der sich das ansieht.

Ich würde mal vorbei gehen mir das ansehen wie groß das ist. Dann mal sehen wo er herkommt. Meistens kann Schimmel auch durch falsches Lüften / Heizen entstehen.
Das er zum Gesundheitsamt will, ist wahrscheinlich nur damit festgestellt werden kann, ob der Schimmel gesundheitsgefährdent ist.
Wenn das nämlich so wäre wäre der Mieter berechtigt die Wohnung fristlos zu kündigen und zu verlassen.

Was für eine Art Handwerker ist hier zuständig?

mE der Maler oder?

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Gruß
Highspeed24

Hallo mathias,

Mein Mieter hat mich darauf hingewiesen, dass in der Wohnung
Schimmel in einer Ecke an der Wand zu sehen ist.
Was mache ich nun am besten? Er wollte zunächst jemanden vom
Gesundheitsamt bestellen, der sich das ansieht.

Sehe Dir den Schimmal an. Versuche jemand mitzunehmen oder ein Kontrollgerät, das die Luftfeuchtigkeit misst. Nun zur Frage des Mangels. Ob der Schimmel bauseits entstanden ist, ist , wie mich in den letzten Tagen ein Handwerker hingewiesen hat, dadurch zu prüfen, dass man die Tapete etwas entfernt und leicht am Gips raspelt. Gibt er nach und ist feucht ist der Mangel bauseitig zu erklären. Ist der Gips trocken sei es eine falsche Lüftung.

Was für eine Art Handwerker ist hier zuständig?

Maler

Hier ist derzeit überhaupt keine Sorge angebracht. Im Übrigen - highspeed hat darauf hingewiesen - darum reagiere ich - kann der Mieter nur dann fristlos kündigen wenn der Vermieter trotz Kenntnis des Mangels diesen nicht beseitigt.

Gruss Günter

Mehr Details
Hi!

Der Mieter sowie ich meinen, dass der Schimmel daher rühren könnte, dass vor Übergabe der Wohnung der Teppich im betroffenen Zimmer feucht gereinigt worden ist. Vermutlich war der Teppich nicht ganz durchgetrocknet gewesen.

Ist das dann eigentlich mein Problem als Vermieter? Hätte man dem Mieter zumuten können, vor dem Aufstellen seiner Möbel noch 1 Woche zu lüften?

Ausserdem ist ein weiteres Sousterrain Zimmer im Haus von Schimmel befallen. Ist aber eine ganz andere Ecke.
Die Ecke in meiner Wohnung ist keine Außenwand.

Ferner glaube ich nicht, dass die beiden ausziehen wollen. Und wenn, ich hätte nichts dagegen, die Wohnung möchte ich ohnehin ver´kaufen.

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Hi!

Hallo,

Der Mieter sowie ich meinen, dass der Schimmel daher rühren
könnte, dass vor Übergabe der Wohnung der Teppich im
betroffenen Zimmer feucht gereinigt worden ist. Vermutlich war
der Teppich nicht ganz durchgetrocknet gewesen.

Das kommt darauf an wie groß der Zeitabstand zwischen dem Teppichreinigen und dem ersten Auftreten von Schimmel ist. Wenn dazwischen 6 Monate liegen, dann ist es eher unwahrscheinlich.
Abgesehen davon ist mir bisher soetwas nicht bekannt, das aufgrund von Teppichreinigung (die ansich ja nicht nass sondern leicht feucht geschieht) Schimmel entsteht.

Ist das dann eigentlich mein Problem als Vermieter? Hätte man
dem Mieter zumuten können, vor dem Aufstellen seiner Möbel
noch 1 Woche zu lüften?

Man hätte den Mieter daraufhinweisen können, dass der Teppich feucht gereinigt wurde. Besser wäre aber gewesen man hätte demenstprechend früh angefangen den Teppich zu reinigen, dass bei der Übergabe dieser trocken ist, man kann dem Mieter nicht zumuten, dass er eine Woche keine Möbel aufstellen darf und lüften muss. Dann wäre ja der Tatbestand gegeben, dass der Mieter über die Mietsache zwar voll verfügen kann, diese aber nicht im vollen Umfang nutzen kann.

Ausserdem ist ein weiteres Sousterrain Zimmer im Haus von
Schimmel befallen. Ist aber eine ganz andere Ecke.
Die Ecke in meiner Wohnung ist keine Außenwand.

Ferner glaube ich nicht, dass die beiden ausziehen wollen. Und
wenn, ich hätte nichts dagegen, die Wohnung möchte ich ohnehin
ver´kaufen.

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Gruß

dhschramm

Hi!

Der Mieter sowie ich meinen, dass der Schimmel daher rühren
könnte, dass vor Übergabe der Wohnung der Teppich im
betroffenen Zimmer feucht gereinigt worden ist. Vermutlich war
der Teppich nicht ganz durchgetrocknet gewesen.

Das kommt darauf an wie groß der Zeitabstand zwischen dem
Teppichreinigen und dem ersten Auftreten von Schimmel ist.
Wenn dazwischen 6 Monate liegen, dann ist es eher
unwahrscheinlich.

Die beiden wohnen schon seit über einem Jahr dort. Da der Schimmel jedoch hinter dem Kleiderschrank auftrat und erst bemerkt worden ist, als er durch den Schrank kam, weiss man nicht genau, wann er erstmals aufgetreten war.

Abgesehen davon ist mir bisher soetwas nicht bekannt, das
aufgrund von Teppichreinigung (die ansich ja nicht nass
sondern leicht feucht geschieht) Schimmel entsteht.

Der Teppich war schon sehr feucht.

Ist das dann eigentlich mein Problem als Vermieter? Hätte man
dem Mieter zumuten können, vor dem Aufstellen seiner Möbel
noch 1 Woche zu lüften?

Man hätte den Mieter daraufhinweisen können, dass der Teppich
feucht gereinigt wurde.

Das war nicht zu übersehen, man hatte gleich nasse Socken, wenn man drüber lief.

Besser wäre aber gewesen man hätte
demenstprechend früh angefangen den Teppich zu reinigen, dass
bei der Übergabe dieser trocken ist, man kann dem Mieter nicht
zumuten, dass er eine Woche keine Möbel aufstellen darf und
lüften muss. Dann wäre ja der Tatbestand gegeben, dass der
Mieter über die Mietsache zwar voll verfügen kann, diese aber
nicht im vollen Umfang nutzen kann.

Das wollte ich wissen.
Ich werde nun einen Architekten zur Begutachtung hinzuziehen.

Grüße,

Mathias

Als erste Maßnahme kann der Schimmel mit den entsprechenden chemischen Mitteln entfernt werden. Allerdings sollte dann trotzdem überprüft werden, ob es sich evtl. um einen Schaden am Haus handeln könnte.