Bei Schimmel besteht dann die Möglichkeit sofort auszuziehen, oder muss mann 3 Monate Kündigung einhalten?
Bei Schimmel besteht dann die Möglichkeit sofort auszuziehen,
oder muss mann 3 Monate Kündigung einhalten?
Eine Mietkürzung ist möglich, sofort ausziehen leider nicht, der Vermieter muss Gelegenheit zur Ausbesserung bekommen.
wobei…
Eine Mietkürzung ist möglich, sofort ausziehen leider nicht,
der Vermieter muss Gelegenheit zur Ausbesserung bekommen.
…es natürlich davon abhängt, wer für den Schimmel verantwortlich ist! Wenn die Schuld beim Mieter liegt, kann er nicht einfach die Miete kürzen und dem Vermieter die Beseitigung aufs Auge drücken.
Das Archiv hier gibt zum Thema „Schimmel“ übrigens jede Menge her.
Gruß
„Raven“
Bei Schimmel besteht dann die Möglichkeit sofort auszuziehen,
Natürlich. Prinzipiell hast du in einem freien Land die Möglichkeit, jeden Tag mehrmals zwischen deinen diversen Wohnungen hin- und herzuziehen.
oder muss mann 3 Monate Kündigung einhalten?
Ich denke, meine Antwort hat klargemacht, dass das eine das andere nicht ausschließt. Falls der Schimmel gesundheitsgefährdend ist oder die Wohnung sonst unbewohnbar ist (z.B. auch durch einen vom Mieter selbst verursachten Brand), darf der Mieter selbstverständlich sofort ausziehen. Es kann halt nur sein - verschuldensabhängig - dass man noch drei Monate Kündigungsfrist hat und folglich Miete weiterzahlen muss.
Gruß
smalbop
Bei Schimmel besteht dann die Möglichkeit sofort auszuziehen,
oder muss mann 3 Monate Kündigung einhalten?Eine Mietkürzung ist möglich, sofort ausziehen leider nicht,
der Vermieter muss Gelegenheit zur Ausbesserung bekommen.
Hallo Metal,
kann deinem Beitrag nur voll zustimmen. (eigene Erfahrung)
Gruß premme
An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne
Eine Mietkürzung ist möglich, sofort ausziehen leider nicht,
der Vermieter muss Gelegenheit zur Ausbesserung bekommen.Hallo Metal,
kann deinem Beitrag nur voll zustimmen. (eigene Erfahrung)
Nun, ist halt mit Ausnahme der Mietminderung (sehr riskant, wenn nicht Frist und Nachfrist gesetzt wurden, und das dauert einige Wochen) alles falsch.
Einfach kündigen, sofort ausziehen, den ausstehenden Rest der Miete bezahlen.
Gruß
Der Franke
Eine Mietkürzung ist möglich, sofort ausziehen leider nicht,
der Vermieter muss Gelegenheit zur Ausbesserung bekommen.Hallo Metal,
kann deinem Beitrag nur voll zustimmen. (eigene Erfahrung)Nun, ist halt mit Ausnahme der Mietminderung (sehr riskant,
wenn nicht Frist und Nachfrist gesetzt wurden, und das dauert
einige Wochen) alles falsch.Einfach kündigen, sofort ausziehen, den ausstehenden Rest der
Miete bezahlen.
Aber Hallo,
dein Vorschlag endet so, das der Vermieter feststellt, das du der Verursacher des Schimmelbefalls warst.
Und nun du.
Gruß premme
An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne
Aber Hallo,
dein Vorschlag endet so, das der Vermieter feststellt, das du
der Verursacher des Schimmelbefalls warst.
Und nun du.
Diesen Versuch wird der Vermieter so oder so unternehmen, auch bei einer Reklamation des Mieters im normalen, ungekündigten Mietverhältnis. Es ändert nichts am Verfahren.
Gruß
Der Franke
An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir
keine Sterne
Kannste den Spruch weglassen? Ein Franke hat nichts zu verschenken.
An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir
keine Sterne
Kannste den Spruch weglassen? Ein Franke hat nichts zu
verschenken.
Hallo,
der steht bei mir z.Z. so darunter, überlese ihn doch einfach.
Gruß premme
PS: siehe oben
Wir sind nicht schuld! Ein Schimmelexperte war schon da und hat alles ausgemessen und überprüft!
Er sagte, das er nicht glaubt das es von zu wenig lüften kommt!
Aber woher es nun kommt, weiß er auch nicht. Ist da recht ratlos!
LG
Ja, das sagt der Mieter immer und sein Experte auch.
Ich glaube beiden mal, aber das änbdert nix dran, dass der VM anderer Meinung sein kann, es ein Gegengutachten mit anderen Schlussfolgerungen gibt und letztendlich ein Richter drüber entscheiden muss wem er glaubt.
Wir sind nicht schuld! Ein Schimmelexperte war schon da und
hat alles ausgemessen und überprüft!
Er sagte, das er nicht glaubt das es von zu wenig lüften
kommt!
Aber woher es nun kommt, weiß er auch nicht. Ist da recht
ratlos!
Hallo,
eigen Erfahrung. Schimmel in Dachgeschosswohnung. Damals Freude, Mitglied im Mieterverein. Also alle Register gezogen. 1. Mietminderung,
2. Firma kam mit Wärmebildkamera (dort sieht man Kälte- und Wärmebrücken an der Hausfront / Dachfront.
Ergebnis: Mangelhafte Isolierung des Daches.
Also vor Gericht mit Fotos, Bericht, RA vom Mieterverein usw.
Ergebnis: (setz dich) Rückzahlung der einbehaltenen Miete, usw.
Als Begründung vom Vermieter, die haben ja einen Hund, der pinkelt in die Wohnung, somit Feuchtigkeit und ergo Schimmel.
Toll was.
Nun sage noch was.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne
Sofern nicht bereits eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit besteht und noch kein Gutachter zu Rate gezogen wurde, bezweifle ich, dass eine außerordentliche Kündigung rechtskräftig wäre.