Schimmelbefall

Hallo,

in einem Haus an einem fernen Ort, weit, weit weg, befindet sich ein Trockenboden, der für alle Mieter aus dem Haus bestimmt ist. Dieser wird aber kaum zum Trocknen genutzt, so dass er von den Mietern als zusätzlicher Stauraum genutzt wurde.
Nun wurden die Mieter aufgefordert ihre Sachen im Keller zu verstauen. Dem Vermieter wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Keller
feucht ist und man dort nur ungern Sachen wie Kinderwagen,
Autokindersitze usw. lagern möchte. Zur Antwort bekam der Mieter, dass der Trockenboden nur als solches genutzt werden soll und die Sachen dann eben in Folie gepackt werden müssen und in den Keller sollen.
Nun, etwas über ein halbes Jahr später, sind einige Sachen verschimmelt und nicht mehr zu gebrauchen.

Muss in diesem fiktivem Fall der Vermieter für den Schaden aufkommen?

Wenn bekannt ist, dass ein bestimmter Raum bestimmte Eigenschaften hat, dann ist man zu einem großen Teil mitschuldig, wenn man Dinge dort hin bringt, von denen man weiß, dass sie dadurch beschädigt werden können und man sich dann Monate lang nicht darum kümmert.

vnA

Hallo

in einem Haus an einem fernen Ort, weit, weit weg, befindet
sich ein Trockenboden, der für alle Mieter aus dem Haus
bestimmt ist. Dieser wird aber kaum zum Trocknen genutzt, so
dass er von den Mietern als zusätzlicher Stauraum genutzt
wurde.

Dies wäre schon aus Brandschutzgründen bedenklich. Die M wohnen ja auch unter diesem Dach…

Nun wurden die Mieter aufgefordert ihre Sachen im Keller zu
verstauen.

Dies wäre auch der Ort, der mitvermietet wurde, zB als Kellerraum nicht als begehbarer Kleiderschrank etc.

Dem Vermieter wurde telefonisch mitgeteilt, dass
der Keller
feucht ist und man dort nur ungern Sachen wie Kinderwagen,
Autokindersitze usw. lagern möchte.

Es gab mal eine Zeit, da waren die Keller so gebaut, das eine gewisse Feuchte unvermeidbar war. Hier wurden zB Lebensmittel etc. zum Frischhalten aufgewahrt, weil es noch keine Kühlschränke gab.

Zur Antwort bekam der
Mieter, dass der Trockenboden nur als solches genutzt werden
soll und die Sachen dann eben in Folie gepackt werden müssen
und in den Keller sollen.

Die Folie nutzt dabei nur etwas, wenn diese dicht, der Innhalt trocken und weitgehend ohne Schimmelsporen eingepackt wurde. Da dies planbar und benutzungstauglich wäre gilt ein Abweichen davon als grob fahrlässig.

Nun, etwas über ein halbes Jahr später, sind einige Sachen
verschimmelt und nicht mehr zu gebrauchen.

Ein Keller ist ein Keller und kein Lagerraum für alle möglichen Dinge, die eine entsprechende Umgebung benötigen. Entweder werden die Lagerbedingungen eingehalten oder es entsteht eben ein Schaden.

btw:
Wenn eine Wohnung mit vielen Terrarien ausgestattet wird, steigt dort auch die Luftfeuchigkeit an mit vielen unerwünschten Effekten.

Muss in diesem fiktivem Fall der Vermieter für den Schaden
aufkommen?

Hat denn der VM die Dinge dort eingebracht?

Ursache und Wirkung bitte nicht verwechseln.

vlg MC

PS: Sind Kinderwagen nicht so gebaut, das sie Feuchtigkeit aushalten, von außen und von innen? :smile:

Hallo

in einem Haus an einem fernen Ort, weit, weit weg, befindet
sich ein Trockenboden, der für alle Mieter aus dem Haus
bestimmt ist. Dieser wird aber kaum zum Trocknen genutzt, so
dass er von den Mietern als zusätzlicher Stauraum genutzt
wurde.

Dies wäre schon aus Brandschutzgründen bedenklich. Die M
wohnen ja auch unter diesem Dach…

Na ob auf dem Trockenboden solche Dinge wie beschrieben eingelagert werden, oder ob da Wäsche zum trocknen hängt ist wohl kein Unterschied. Außerdem gibt es keine gesetzliche Grundlage, die es untersagt den Dachboden in einem Mietshaus mit zwei Geschossen als Lagerraum zu nutzen.

Nun wurden die Mieter aufgefordert ihre Sachen im Keller zu
verstauen.

Dies wäre auch der Ort, der mitvermietet wurde, zB als
Kellerraum nicht als begehbarer Kleiderschrank etc.

Der Dachboden ist auch als Trockenraum vermietet.

Dem Vermieter wurde telefonisch mitgeteilt, dass
der Keller
feucht ist und man dort nur ungern Sachen wie Kinderwagen,
Autokindersitze usw. lagern möchte.

Es gab mal eine Zeit, da waren die Keller so gebaut, das eine
gewisse Feuchte unvermeidbar war. Hier wurden zB Lebensmittel
etc. zum Frischhalten aufgewahrt, weil es noch keine
Kühlschränke gab.

Naja, aber in der 80ern, als das Haus gebaut wurde waren Kühlschränke schon weit verbreitet und dementsprechend weitestgehend die Keller trocken.

Zur Antwort bekam der
Mieter, dass der Trockenboden nur als solches genutzt werden
soll und die Sachen dann eben in Folie gepackt werden müssen
und in den Keller sollen.

Die Folie nutzt dabei nur etwas, wenn diese dicht, der Innhalt
trocken und weitgehend ohne Schimmelsporen eingepackt wurde.
Da dies planbar und benutzungstauglich wäre gilt ein Abweichen
davon als grob fahrlässig.

Nun, etwas über ein halbes Jahr später, sind einige Sachen
verschimmelt und nicht mehr zu gebrauchen.

Ein Keller ist ein Keller und kein Lagerraum für alle
möglichen Dinge, die eine entsprechende Umgebung benötigen.
Entweder werden die Lagerbedingungen eingehalten oder es
entsteht eben ein Schaden.

btw:
Wenn eine Wohnung mit vielen Terrarien ausgestattet wird,
steigt dort auch die Luftfeuchigkeit an mit vielen
unerwünschten Effekten.

Muss in diesem fiktivem Fall der Vermieter für den Schaden
aufkommen?

Hat denn der VM die Dinge dort eingebracht?

Ursache und Wirkung bitte nicht verwechseln.

vlg MC

PS: Sind Kinderwagen nicht so gebaut, das sie Feuchtigkeit
aushalten, von außen und von innen? :smile:

Hallo,

Dies wäre schon aus Brandschutzgründen bedenklich. Die M
wohnen ja auch unter diesem Dach…

Na ob auf dem Trockenboden solche Dinge wie beschrieben
eingelagert werden, oder ob da Wäsche zum trocknen hängt ist
wohl kein Unterschied.

Aber sicher doch.

Außerdem gibt es keine gesetzliche
Grundlage, die es untersagt den Dachboden in einem Mietshaus
mit zwei Geschossen als Lagerraum zu nutzen.

Nein. Aber eine mietvertragliche. Und eine feuerschutzrechtliche, die sich über Versicherungsbedingungen auf den Vermieter auswirkt.

Der Dachboden ist auch als Trockenraum vermietet.

Genau. Und nicht als Lager.

Dem Vermieter wurde telefonisch mitgeteilt, dass
der Keller feucht ist…

Also wusste das der Mieter.

Naja, aber in der 80ern, als das Haus gebaut wurde waren
Kühlschränke schon weit verbreitet und dementsprechend
weitestgehend die Keller trocken.

Und? Dieser doch offensichtlich bekanntermaßen nicht. Trotzdem hatte der Mieter nichts besseres zu tun, als dafür ungeeignete Dinge in ungeeigneter Umhüllung dort zu lagern.
Warum in aller Welt sollte nun jemand anders dafür bezahlen?
Gruß
loderunner (ianal)

P.S.: auch ein Kinderwagen kann verschimmeln oder verrosten. Er darf mal nass werden, aber nicht nass gelagert werden.

Also hat der Mieter das Nachsehen, muss sich ärgern, dass der komplette Dachboden leer steht, weil er im Mietvertrag nicht als Lagerraum deklariert ist und kann nur hoffen und beten, dass die Feuchtigkeit im Keller bleibt und nicht in die Wohnung zieht.

Muss er denn auch akzeptieren, dass z.B. ein Kinderfahrradanhänger im Fahrradkeller, der sich neben dem anderen Keller befindet, vergammelt? Wenn das zu transportierende Kind z.B. eine Atemwegserkrankung hat und der Wagen bei einem Schimmelbefall wegen der Sporen unbrauchbar ist?

Also hat der Mieter das Nachsehen,

Nein. Er hat einen Fehler gemacht.

muss sich ärgern,

Ja, über sich selbst und seine Einfältigkeit.

dass der
komplette Dachboden leer steht, weil er im Mietvertrag nicht
als Lagerraum deklariert

Ja. Und auch die Wohnung nebenan, die zur Zeit leersteht.

ist und kann nur hoffen und beten,
dass die Feuchtigkeit im Keller bleibt und nicht in die
Wohnung zieht.

Ja. Und auch, dass er beim Überqueren der Straße nicht überfahren wird oder beim Besuch des Freibades nicht ertrinkt.

Muss er denn auch akzeptieren, dass z.B. ein
Kinderfahrradanhänger im Fahrradkeller, der sich neben dem
anderen Keller befindet, vergammelt?

Ja, wenn ihm bekannt ist, dass der Keller feucht sein kann und er nicht vorsorge trägt, dass das abgestellte Material nicht schimmeln kann.

Wenn das zu
transportierende Kind z.B. eine Atemwegserkrankung hat und der
Wagen bei einem Schimmelbefall wegen der Sporen unbrauchbar
ist?

Dir ist schon bekannt, dass Schimmelsporen weit verbreitet sind und bis auf wenige Ausnahmen völlig unschädlich.

vnA

*Du hast nicht die Antworten bekommen, die du dir vorgestellt hast. Ok. Darüber ärgerst du dich. Ok. Aber nichts und niemand hindert dich daran trotzdem deine Forderung zu stellen, einen Anwalt zu beauftragen, zu klagen und möglicherweise sogar, nicht zu verlieren.*

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Schon komisch, dass hier irgendwie sehr patzig und unverschämt auf Fragen geantwortet wird. Das spricht nicht für die Qualität des Forums. Auch wenn es sich hier nur um eine fiktive Situation handelt, ist es doch im Stillen jedem klar, dass es sich hier um einen realen Fall handelt und dass mit solchen Antworten Menschen beleidigt werden. Gerade, wenn jemand das letzte halbe Jahr wegen der Lungenerkrankung seines Kindes im Krankenhaus verbracht hat, weil man in einer Schimmelwohnung war und nun beim Betreten des Kellers wieder solche Sympthome auftreten und jemand vielleicht etwas Angst hat.

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Hallo,

Schon komisch, dass hier irgendwie sehr patzig und unverschämt
auf Fragen geantwortet wird.

Finde ich gar nicht komisch. Wie man in den Wald hineinruft…

Das spricht nicht für die Qualität des Forums.

Es spricht dafür, dass hier ganz normale Menschen lesen und schreiben.

Auch wenn es sich hier nur um eine
fiktive Situation handelt, ist es doch im Stillen jedem klar,
dass es sich hier um einen realen Fall handelt und dass mit
solchen Antworten Menschen beleidigt werden.

Eine Beleidigung besteht keineswegs schon darin, dass jemand nicht die Antwort bekommt, die er sich gewünscht hat.

Gerade, wenn
jemand das letzte halbe Jahr wegen der Lungenerkrankung seines
Kindes im Krankenhaus verbracht hat, weil man in einer
Schimmelwohnung war und nun beim Betreten des Kellers wieder
solche Sympthome auftreten und jemand vielleicht etwas Angst
hat.

Um so unverständlicher, dass man seine Sachen dann in einem feuchten Keller lagert, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

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Ich finde es nur nicht nett, dass dieser Mieter hier als einfältig bezeichnet wird, nur weil er in den letzten 20 Jahren noch nie in einem Haus gewohnt hat, was so einen feuchten Keller hat, der beim Einzug übrigens auch noch nicht dermaßen feucht war. Ist er denn als dumm zu bezeichnen, wenn er nun mal keinen anderen Platz sieht, außer in einer kleinen Ecke eines nicht genutzten Dachbodens, den er nicht nutzen darf, wenn er nun den Keller nutzen soll und dieses auch tut? Schließlich hat man auch nicht so viel Geld und kann bei jedem Kind einen neuen Kinderwagen und neuen Kindersitz und Bett und alles neu kaufen.
Die Frage wurde hier ganz normal gestellt und dann denke ich, kann man auch eine normale Antwort, wie sie von erwachsenem Menschen zu erwachsenem Menschen (das sind wir doch beide, oder?)üblich ist, erwarten.
Mit dem Inhalt der Antwort kann ich gut umgehen, nur nicht mit der Ausdrucksweise.

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Einstellungsänderungen
Hallo

Ich finde es nur nicht nett, dass dieser Mieter hier als
einfältig bezeichnet wird,

Hmm, wie könnte man dies den freundlicher ausdrücken,
vielleicht mit Unwissenheit?

nur weil er in den letzten 20
Jahren noch nie in einem Haus gewohnt hat, was so einen
feuchten Keller hat,

Es git eben viele Situationen im Leben die neu auf einem zukommen, mir wäre dies normal.

der beim Einzug übrigens auch noch nicht
dermaßen feucht war.

Für die Zunahme an Feuchtigkeit kann es viele Gründe geben. Einer wäre zB das Kellerfenster im Sommer offen zu lassen…
…einfach mal mit dem VM damit unterhalten, warum sich der Freuchtgrad sich veränderte.

Ist er denn als dumm zu bezeichnen, wenn
er nun mal keinen anderen Platz sieht,

Nein wäre er nicht. Es stimmt eben andere bedenklich, wenn man sich mehr Sachen anschafft also richtig gelagert werden können.

außer in einer kleinen
Ecke eines nicht genutzten Dachbodens,

Der Dachboden wurde nicht als Wohnraum vermietet. Es wäre Vertragsbruch dies nicht zu beachten. Auch der M möchte, das sich der VM an den MV hält, oder.

den er nicht nutzen
darf, wenn er nun den Keller nutzen soll und dieses auch tut?

Hmm, es wurde nur eingewendet ob der Keller auch richtig genutzt wurde. Wenn sich der Feuchtegehalt ändert, wird dies schwierig. Dies wurde eingangs nicht erwähnt.

Schließlich hat man auch nicht so viel Geld und kann bei jedem
Kind einen neuen Kinderwagen und neuen Kindersitz und Bett und
alles neu kaufen.

Wie wäre es die Dinge dort unterzubringen wo sie keinen Schaden nehmen und nach MV auch zulässig wäre? Ein Kinderwagen darf ZB auch im Treppenhaus stehen, wenn der Duchgang groß genug bleibt.

Die Frage wurde hier ganz normal gestellt und dann denke ich,
kann man auch eine normale Antwort, wie sie von erwachsenem
Menschen zu erwachsenem Menschen (das sind wir doch beide,
oder?)üblich ist, erwarten.

Das ist doch geschehen. Es gibt aber Leute, die dann die Wortwahl nicht paßt. Da der Empfänger keinen Einfluß auf den Sender hat, liegt es am Empfänger wie er damit umgeht.

Mit dem Inhalt der Antwort kann ich gut umgehen, nur nicht mit
der Ausdrucksweise.

Ja, das ließe sich durch Einstellungsänderungen verbessern. Dies setzt voraus, das man als Empfänger an sich arbeitet. Das Leben könnte so weitgehend vom Ärgerzustand befreit werden, also gute Aussichten.

vlg MC