Schimmelbefall - erhöhter Wasserverbrauch - Vermieter reagiert nicht --> Was tun?

Hallo,

ein älteres Mieterpaar wohnt seit über zwei Jahrzehnten in einem älteren Haus zur Miete. In Sachen Nebenkostenabrechnungen ist der Vermieter immer sehr lagsam, so dass er die Nebenkostenabrechnungen nur alle paar jahre mal bringt (was immer mit einer größeren Rückzahlung verbunden war).

Seit einigen Monaten tritt vermehrt großer Schimmelbefall im Haus auf (schwarze Wände, miefiger Geruch usw.). Die Ursache dafür ist dem Mieterpaar nicht bekannt. Nachdem man sich an den Vermieter wendet wird einem u.a. gesagt, dass man ja noch die Nebenkostenabrechnung der letzten zwei oder drei jahre bringen muss, die (im Vergleich zu sonst) beim Wasserverbrauch auffällig hoch ist, so dass eine große Summe nachgezahlt werden müsste. Der Vermieter stellte sich bereits selbst die Frage, ob dort weitere Leute eingezogen sind…aber er informierte das Mieterpaar nicht.

Aufgrund der Infos stellte das Mieterpaar das Wasser aus um zu sehen, ob irgendwo Wasser im Haus „versickert“ (da die Wände feucht sind). Und siehe da, die Wasseruhr zählt fleißig weiter.

Langsam würde das Haus aufgrund des Schimmelbefalls unbewohnbar werden - erst recht für ein älteres Ehepaar. Der Vermieter ist zwar informiert, kümmert sich aber nur darum „wenn er mal Zeit hat…“.

Folgende Frage zu dem gestellten Fall:

  • Wie kann sich das ältere Ehepaar gegen das Verhalten des Vermieters wehren (bzgl. des Schimmelbefalls)?
  • Ist das denn korrekt, dass ein Vermieter einen stark erhöhten Wasserverbrauch feststellt (was komplett unüblich ist und für einen zwei-Personen-Haushalt nicht normal wäre) aber die Mieter nicht informiert bzw. dass nach zwei drei Jahren beiläufig erwähnt?
  • Wie sollte das ältere Mieterpaar am besten vorgehen und was machen?

Danke
AXL

Hallo!

Jetzt liegt den Mietern doch der Beweis eines Rohrbruchs vor.
Also das muss man dem Vermieter mitteilen und darauf dringen, es muss SOFORT ein Handwerker kommen, der das Leck sucht, findet und die Leitung reparariert.

Danach wären möglicherweise in dem verschimmelten Raum Trockungsmaßnahmen und eine anschließende Renovierung zu übernehmen.

Mietminderung ist ebenfalls möglich.

Mehrverbrauch Wasser muss Vermieter tragen. Den tatsächlichen Mieter-Verbrauch kann man sicherlich aus den Vorjahren als Durchschnitt  gut nachvollziehen.

Sollte Vermieter nicht handeln, dann können Mieter selbst einen Handwerker bestellen, bezahlen und die Kosten dann von der Mietzahlung abziehen (Selbstvornahme genannt).

Noch ein Wort zu den Nebenkosten.
Darüber muss zwingend jährlich ( f. 12 Monate) abgerechnet werden. Die Abrechnung muss spätestens bis Ende des darauffolgenden Jahres beim Mieter eintreffen.
Beispiel : Abrechnung für 2013 muss bis 31.12.2014 eintreffen, danach wären Forderung des Vermieters verjährt.
Mieter hingegen können bis 3 Jahre rückwirkend Guthaben zurück verlangen.

MfG
duck313

… herzlichen Dank für die Antwort!
Das hilft mir weiter.

Gruß
AXL