Schimmelbefall, große Wandrisse und Kündigung

Angenommen, jemand kündigt eine angemietete Wohnung und bemerkt beim ersten beräumen und sortieren einen (ca. 10 cm² großen Schimmelfleck
in einer luftigen Ecke. (war leider von einer großen Stehlampe verdeckt)
Weiter angenommen, bei der Vorbereitung zum renovieren werden riesige Risse in den Wänden gefunden. (Haus ist ein saniertes Fachwerkhaus, welches zuvor angeblich 4 Jahre im Rohbau stand)
Noch weiter angenommen, man findet hinter und unter der Gardinenvorrichtung Wasserflecken an der Decke zur Aussenwand, welche nach ersten Befragungen nich tvom Mieter darüber stammen können.

Wie wäre in solchen Fällen das korrekte Verhalten?
Was wäre mit der Kündigungfrist?
Wie wäre das mit dem renovieren der Räume
bei Auszug in solchen Fällen?

Hallo,

Angenommen, jemand kündigt eine angemietete Wohnung und
bemerkt beim ersten beräumen und sortieren einen (ca. 10 cm²
großen Schimmelfleck
in einer luftigen Ecke. (war leider von einer großen Stehlampe
verdeckt)

Wenn man in Bezug auf die Stehlampe nicht von arglistiger Täuschung ausgeht, mietet man das Objekt wie besehen.

Weiter angenommen, bei der Vorbereitung zum renovieren werden
riesige Risse in den Wänden gefunden. (Haus ist ein saniertes
Fachwerkhaus, welches zuvor angeblich 4 Jahre im Rohbau stand)
Noch weiter angenommen, man findet hinter und unter der
Gardinenvorrichtung Wasserflecken an der Decke zur Aussenwand,
welche nach ersten Befragungen nich tvom Mieter darüber
stammen können.

Wie wäre in solchen Fällen das korrekte Verhalten?

Man meldet diese Schäden und den Schimmel dem Vermieter und bittet diesen um sofortiges Beheben der Mängel.

Was wäre mit der Kündigungfrist?

3 Monate.

Wie wäre das mit dem renovieren der Räume
bei Auszug in solchen Fällen?

In welchen Fällen? Wenn man sofort wieder kündigt? Es ist doch noch nicht renoviert, oder? Man hat unrenoviert übernommen?

Generell gelten die (rechtsgültig abgeschlossenen) Bestimmungen des Mietvertrages.

Gruß
Nita

Hallo Nita

wie man erkenn kann, handelt es sich in diesem Fallbeispiel nicht um einen Einzug, sondern um eine Kündigung (Auszug)

Angenommen, jemand kündigt eine angemietete Wohnung

Hi,

danach steht „beim beräumen“. Ist das ein besonderer Dialekt für „ausräumen“? :smile:

Okay, also nochmal von vorne:

Der VM wird weiterhin informiert, dass es Mängel gibt. Mit dem unterhält man sich dann auch darüber, was der Mieter und was der VM zu erledigen hat.

Bei Schimmel tut sich ja meist die Verursacherfrage auf. Der Mieter tut also gut daran sich schon mal Gedanken zu machen, ob er evtl. hier nicht ordentlich gelüftet hat.

Große Risse in der Wand fallen in den Verantwortungsbereich des VM, es sei denn der Mieter spielt abends gerne noch ein wenig mit der Abrissbombe.

Wasserflecken an der Decke liegen normalerweise auch nicht im Verantwortungsbereich des Mieters, da er dort wahrscheinlich keinerlei wasserführende Geräte angebracht hat. Hier könnte der VM höchstens fragen, warum dies nicht vorher bemerkt wurde.

Wenn der Mieter aufgrund von Sanierungs-/Instandsetzungsarbeiten schuldige Renovierungen nicht innerhalb der Mietzeit ausführen kann, ist er dennoch diese Renovierung schuldig und muss entsprechende Arbeiten dann dem VM bezahlen. Allerdings muss er nur die Kosten übernehmen, die er auch selbst gehabt hätte.

Gruß
Nita