Schimmelbefall in der Mietwohnung

Wir haben nun schon ziemlich lange Schimmelbefall in der Wohnung. Erwiesen ist, das es aus dem Mauerwerk kommt, da keine ausreichende Aussendämmung vorhanden ist.
2011 wurde das Schlafzimmer von innen gemacht, es wurden Dämmplatten angebrach, die Schimmelabweisend sein sollten, es kommt aber wieder durch.
Nun ist auch im Wohnzimmer starker Befall. Der Vermieter versprach uns schriftlich sich um eine erneute renovierung zu kümmern, das schon im November letzten Jahres. Bis jetzt ist nichts passiert, er redet sich immer wieder raus mit irgentwelchen erneuten Gutachten und Untersuchungen. Was sollen wir nur tun, wir sind schon Gesundheitlich belastet, wegen chronischer Bronchitis. Selber können wir uns keinen Anwalt und dergl. leisten, wir sind verzweifelt, denn auch ein Umzug ist uns finanziell nicht möglich, da die Wohnung recht günstig ist.

Was sollte ich als Gutachter Ihrer Meinung jetzt für Sie tun? Soll ich Sie kostenlos beraten, eine kostenlose Vor-Ort-Begehung und kostenlose Messungen anstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…

Hallo,

nein eigentlich nichts dergleichen, das ist alles schon passiert. Will nur wissen, wenn es nachgewiesen ist, das es von der fehlenden Aussendämmung kommt, also nicht meine Schuld ist, ob ich die Renovierung einklagen kann, wenn der Vermieter sich sträubt es zu machen?

Gruß

Hallo,
tja, ohne Anwalt und ohne die Möglichkeit Umzuziehen bleibt nur die Möglichkeit dass Ihr Arzt eine Ausage darüber macht ob Sie durch den Schimmel in der Wohnung krank geworden sind um dann NUR MIT ANWALT einen Erfolg bezüglich Sanierung zu erreichen. Zwangsläufig bleibt, um die Gesundheit nicht weiter zu gefährden, wohl nur ein Umzug.
Beste Grüße

Will nur wissen, wenn es nachgewiesen ist, das es
von der fehlenden Aussendämmung kommt, also nicht :meine Schuld ist, ob ich die Renovierung einklagen :kann, wenn der Vermieter sich sträubt es zu machen?

Auch in diesem Fall kommt man um eine Vor-Ort-Begehung mit entsprechenden Messungen und der Beurteilung der Messergebnisse nicht drum herum.

Sie können sich im besten Falle antlasten entlasten was die Frage angeht wer den Schimmelbefall zu verantworten hat. Sie können Ihren Vermieter jedoch nicht zwingen ein WDVS an seinem Haus anzubringen.

MfG, www.schadstofffrei.de