Schimmelbefall in der Wohung. Mietminderung?

Hallo zusammen,

ich wohne nun seit 2 Jahren in einer 2er-WG. Wir hatten von Anfang an Probleme mit unserem Badezimmer. Erst waren die Silikonfugen andauernd wieder kaputt und mussten neu gemacht werden, später bekamen wir Schimmel an der Decke. Dies wurde dann „behoben“. Danach hatten wir das Problem, dass die Wand in der Küche anfing Flecken zu bekommen (neben dem Badezimmer). Daraufhin wurden die FLiesen an der Dusche erneuert. Wir sollten warten bis die Wand wieder „trocken“ ist, damit der Hausmeister den Fleck überstreichen kann. Mittlerweile kam der Schimmel an der Decke im Bad zurück und der Fleck in der Küche ist dennoch weiter gewachsen. Jetzt ist uns aufgefallen, dass sogar ein Küchenschrank an der Hinterwand mit Schimmel befallen ist. Die Hausverwaltung hat erst uns die Schuld in die Schuhe geschoben und gesagt wir sollen mehr lüften (was wir aber bereits mehrmals täglich machen). Nun wurde festgestellt, dass wahrscheinlich die Drainage kaputt ist. Erst wen diese wieder repariert ist, wird unsere Wohnung gemacht.

Jetzt zu meiner Frage. Haben wir ein Recht auf eine Mietminderung? Und wie können wir dagegen vorgehen?

Ich freue mich über jede Antwort. Vielen Dank schon einmal!

P.S. Ach ja vielleicht sollte ich noch sagen, dass wir in einer Souterrain-Wohnung wohnen und somit wahrscheinlich der ganze Garten aufgerissen werden muss, damit die Drainage überhaupt repariert werden kann.

Hallo,
wenigsten tut der Hausmeister etwas, wenn Mängel auftreten. Aber Schimmel überstreichen ist wohl ein Witz.
Miete kannst Du mindern zwischen 10 und 20 %, und zwar von der Warmmiete!! Die Mängel müssen aber immer schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe angekündigt werden.
Ansonsten gilt: wenn der Vermieter/ Hausmeister nix unternimmt, bleibt nur der Umzug.
Gruss Huftier

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gerne wieder.