Schimmelbefall Termin

Liebe/-r Experte/-in,

habe eine klage wegen schimmelbefall. und die Mieter wollen Kaution zurück. sind bereit 1 Jahr ausgezogen. Hatten einfach gekündigt und sind nach 1 Monat raus.

So zur sache: 4.04.11 wurde eine Außendienstmitarbeiter von der Jobcenter bestellt. Er hat sich Fotos gemacht und hat geschrieben: Zwecks Prüfung der Wohnverhältnisse(Schimmelbefall) aufgesucht.
Schimmelbefall und großer Feuchtigkeit war in der gesamten WHG zu erkennen. Massiver Schimmelbefall befand sich im SZ sowie Badezimmer. In den Kinderzimmern befand sich ebenfalls schimmel bzw. Feutigkeit an den Decken und an den Wänden. Hier erscheint ein Umzug, Unter den gegebenen Umständen als sinnvoll.

Am Dienstag ist Geschichtliches Termin.

Ich hatte mehrmals mündlich angesprochen wegen Termin, aber kam nie rücksprach. Daraufhin hatte ich 1x Schriftlich es gemacht und zum 30.07.11 gebeten da zu sein und sie waren auch da! Die Bad decke und die wände wurden damals gemacht. In dem schreiben stand auch drin das wir weitere sanierungsarbeiten vereinbaren werden.

Am 9.9.11 kam die Kündigung und am 04.11.11 sind die ausgezogen. Was ist richtig? was für vor und nachteile habe ich?

Hallo Kale,

hier handelt es sich zunächst um ein juristisches Problem, wo unbedingt ein Rechtsanwalt konsultiert werden soll. Ich kenne auch die Klage der Gegenseite nicht.

Wenn der Schimmelbefall entsprechend groß ist, und wenn es sich um einen Schimmelbefall handelt der gesundheitsgefährdent sein kann, kann der Mieter berechtig sein, fristlos zu kündigen. Er hätte dies aber dem Vermieter anzeigen müssen und ihn auffordern müssen, den Schimmel zu beseitigen.

Da nun schon ein Jahr vergangen ist, ist es auch schwierig nachzuweisen, ob die Mieter mit ihren Heiz- und Lüftungsverhalten zur Schimmelbildung beigetragen haben.

Ich kann nur bei Fragen zur Bauphysik weiterhelfen, also zunächst unbedingt einen Rechtsanwalt einbeziehen.

Gruß

H.-P. Dresen

Hallo Kale58,

Was ist richtig? was für vor und nachteile habe
ich?

Das läßt sich so nicht einfach beantworten. Am besten ziehtst Du einen Rechtsexperten / Anwalt hinzu.
Er / sie kann Dich in Rechtsfragen sicher besser beraten. Wurde denn die Ursache des Schimmels überhaup schon geklärt?

Gruß
Barbara

Hallo!

Da bin ich glaube ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Aus der Beschreibung würde ich auf einen massiven Wasserschaden schließen, da würde der Mieter schon das Recht auf Kündigung haben.
Ich würde einfach mal direkt mit einem Anwalt darüber sprechen, da ist man auf der sicheren Seite.

Gruß J.C.

Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der Sie beraten kann.
MfG
JM

Hallo,
das kann ein Anwalt sehr gut beurteilen.
Beste Grüße und viel Erfolg

wenn die schriftl. vereinbarung noch existiert und darauf auch die unterschrift ist von den ehemaligen mietern,ist dir ja schon mal geholfen…jedoch wird das jobcenter auch aussagen vor gericht!und wenn das so schlimm war ,ist es auch schwer gesundheitsschädigend!

Hallo kale58,

leider kann ich dir bei deinem Problem nicht weiterhelfen, da es in erster Linie in den Bereich des Mietrechtes geht.
Grundsätzlich hat ein Mieter bei Schimmelbefall das Recht die Wohnung bei akuter Gesundheitsgefährdung zu verlassen. Der Vermieter hat dafür sorge zu tragen, das die Ursache für Schimmelbildung fachgerecht beseitigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk J.

Hallo,
entschuldige die späte Antwort.
Leider bin ich für rechtliche Fragen sowieso der falsche Ansprechpartner, ich kann dir nur zum Schimmel und Feuchtigkeitsproblem von der fachlichen Seite helfen.
Wenn du daran interessiert bist schick mir eine möglichst genaue Beschreibung des Problems und der Begleitumstände, ich werde dir gerne rasch weiterhelfen.

lg, Lois

Das geht meiner Auffassung nach nur über einen Anwalt, ist aber bestimmt schon ausgestanden? K. Taeubig