Schimmelbeseitigung in Wohnung

hallo,
angenommen, es wohnen junge Leute in Wohnung A, dort gibt es seit Monaten Schimmel in der Wohnung (Erdgeschoss), bei Partei B (1.Etage) ebenso, nur nicht so doll.
Jetzt ist ein Maler in Wohnung der Partei B, welcher von der Vermieterin beauftragt wurde, Schimmel zu beseitigen und alles neu zu streichen.
Partei A hat Vermieterin vor Monaten darauf aufmerksam gemacht, dass Schimmel immer häufiger in deren Wohnung auftritt. Nach Besichtigung der Wohnung A kam die Antwort: es muss einfach öfter gelüftet werden, da habe ich nichts mit zu tun.

Unfair ist doch, dass ein Telefonanruf genügt, oben den Maler ins Haus zu bekommen.

Was kann Partei A jetzt tun? Kann sie verlangen, dass gleichfalls ein Maler ins Haus kommt? Und wenn nicht, dann wenigstens Kostenübernahme bei Eigenleistung bei Renovierung?
Die jungen Leute tun mir richtig leid.

nenkaj

Hallo,

Nach Besichtigung der Wohnung A kam die Antwort: es
muss einfach öfter gelüftet werden, da habe ich nichts mit zu
tun.

Und? Stimmt die Aussage?
Wenn ja: warum sollte dann der Vermieter den Maler bestellen oder irgendwelche Renovierung bezahlen?
Wenn nein: warum unternehmen die Mieter nichts?
Gruß
loderunner

hallo,
-nein, es müsste nicht öfter gelüftet werden, im Sommer ist die Terrassentür auf, weil sie sich dort tagsüber aufhalten, die Kinder spielen unterhalb der Terrasse im Garten, tagsüber wird, wenn es trocken ist, überall genügend gelüftet, sonst Stosslüften (heißt das so?), muss ja schon wegen der schlechten Luft vom Schimmel.
Anwesend war der Mieter von oben, als die Wohnung unten in Augenschein genommen wurde. Der hat die Begründung für die Ablehnung gehört.
Der Keller ist nass, der Putz schält sich von der Wand, die Hausecken außen sind schon ganz dunkel und die Dachrinnen sind voll mit alten Blättern, so dass das Regenwasser gegen die Hauswand plätschert, an manchen Stellen auch durch die Fenster in die Wohnung läuft, wenn das Wasser vom Wind dahin getrieben wird.
-Was können denn die Mieter tun?
Sie trauen sich nicht mehr irgend etwas zu beanstanden, weil ja doch alles abgewiesen wird wie z.B. die Klingel draußen geht nicht (es waren ja vielleicht die Kinder (2,4)!), Licht auf der Etage funktioniert auch nicht.

nenkaj

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Hallo nenkaj,

in diesem Fall wäre die Hilfe von einem Mieterschutzbund dringend anzuraten.

(Noch eine Frage…sind die Mängel dem VM schonmal schriftlich mitgeteilt worden? Evtl. sogar unter Fristsetzung zur Behebung?)

Alle Mängel sind zu dokumentieren und Fotos sind als Beweismittel nie verkehrt…auch eventuell vorangegangenen Schriftverkehr zum Mieterbund mitnehmen. (Alternativ zum Anwalt)

Gruß
Maja

Vielen Dank! o.T.

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