hallo zusammen, frohes neues Jahr!
Hab mal folgende Frage, Bekannte von uns haben sehr stark mit Schimmelbefall im Schlafzimmer zu kämpfen.
Sie haben schon mehrmals auf eigene Rechnung den Schimmel mit teuren Produkten bekämpft, aber leider ohne Erfolg.
Und letztes Jahr haben sie, weil der Schimmel so stark hinter dem Bett war, die obere Schicht von der Wand abgeschlagen und neu zementiert.
Und nun beim Möbelrücken, ist diese Wand wieder von Schimmel befallen und in den Ecken auch.
Sie haben noch zusätzlich zwei Raumentfeuchter ins Zimmer gestellt, die innerhalb von 2 Tagen voll mit Wasser sind, aber auch das hilft nicht.
Meine Bekannten stoßlüften reglemäßig, aber jetzt sind sie mit ihrem Latein am Ende. Kann man die Hausverwaltung, bei denen sie auch eine Gebäudeversicherung haben, zur Verantwortung ziehen und das Schimmelproblem endgültig beseitigen lassen.
Hallo
gestellt, die innerhalb von 2 Tagen voll mit Wasser sind, aber
auch das hilft nicht.
Meine Bekannten stoßlüften reglemäßig, aber jetzt sind sie mit
ihrem Latein am Ende. Kann man die Hausverwaltung, bei denen
sie auch eine Gebäudeversicherung haben, zur Verantwortung
ziehen und das Schimmelproblem endgültig beseitigen lassen.
und deren Beseitigung, wie es hier anscheinend der Fall ist, übernimmt keine Versicherung. Das ist ganz allein das Sache des Vermieters, der bildet ja eine Instanthaltungsrücklage aus der Miete, sollte er jedenfalls.
LG
Mikesch (dies ist ein Gruss)
hallo,
danke für die Antwort.
Die Wohnung haben meine Bekannten gekauft, für die ganzen Wohnungen in diesem Haus ist die Hausverwaltung zuständig, die die Wohnungen verkauft hat.
Vermieter sind ja praktisch meine Bekannten, Vermieter und Mieter zugleich.
Kann man nichts machen, müssen meine Bekannten die Kosten selber tragen?
vielen Dank!
Hallo
hallo,
danke für die Antwort.
Die Wohnung haben meine Bekannten gekauft, für die ganzen
Wohnungen in diesem Haus ist die Hausverwaltung zuständig, die
die Wohnungen verkauft hat.
Vermieter sind ja praktisch meine Bekannten, Vermieter und
Mieter zugleich.
Kann man nichts machen, müssen meine Bekannten die Kosten
selber tragen?
Wenn es nunmal deine Bekannten sind und du sie ganz doll lieb hast, kannst du das natürlich alleine bezahlen. Da hast du freie Wahl.
Die HV ist nur Verwalter und nicht Eigentümer!! Der Eigentümer könnte aber, auf rechtlichen Wege sich das Geld vom Voreigentümer, wegen evtl. verschweigen von bestehenden Mängeln, zurückzuholen. Das kostet aber Zeit, Geld und viele Nerven mit ungewissem Ausgang
vielen Dank!
büdde
der Mikesch
Hallo
vielleicht wäre es mal angebracht die Ursache der Schimmelbildung herauszufinden? Das müsste ja irgendwie zu klären sein, oder?
Würde mich auch mal bei Nachbarn erkundigen ob hier das gleiche Problem ist.
Gruß
Hallo Irene
hast du, nur ging es ja wohl erst mal drum, wer das zu bezahlen hat. Ich würde dem Neueigentümer noch anraten, sich mal richtig schlau zu machen, was man als V für Rechte und Pflichten hat. Anscheinend hat man da keinen richtigen Plan von
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]