Eine befreundete Familie (mit Migrationshintergrund) hat vor 2 Jahren eine Wohnung gemietet, die über feste Einbauten in der Küche und einen schweren Schlafzimmerschrank verfügte, die auf Wunsch der Vermieterin (!) in der Wohnung verblieben sind; die Miter fabden das naturgemäß auch ganz gut. Als die Mieter nunmehr ausziehen wollten, wurden die alten Möbel (Einbaumöbel in der Küche, schwerer Schlafzimmerschrank) auf Wunsch der Nachmieter doch ausgebaut. Dabei stellte sich heraus, daß sich hinter diesen Möbeln Schimmel gebildet hatte. Die beiden Kinder wurden sofort in einen anderen Raum umquartiert, gleichwohl waren sie durch den Schimmel - auch nach ärztlichem Urteil - gesundheitlich beeinträchtigt. Mir ist klar, daß Mietminderungen eigentlich erst nach Anzeige eines Mangels geltend gemacht werden können, aber wie ist das in diesem Fall? Die Kinder hatten auffallend oft Atemwegserkrankungen, die übrigens nach dem Umzug zum 1.10.2010 sofort aufhörten. Kann man eine Mietminderung wegen versteckten Mängeln geltend machen oder empfiehlt es sich ein Schmerzensgeld für die Erkrankungen der Kinder zu fordern?
Guten morgen Herr Krüger-Limberger,
leider bin ich kein RA und kann dazu keine Aussage treffen, aber bei Schimmelbildung im Wohnungsbestand sind sehr oft die Benutzer verantwortlich. Zu wenig lüften. Die Wäsche in der Wohnung trocknen usw. nur ca. 5 % der Schimmelbildung kommt durch Wärmebrücken.
Kann leider nicht mehr helfen
Gruß
Sascha
Guten Morgen Herr Krüger-Limberger
die Frage kann ich Ihnen in ihrer juristischen Implikation nicht beantworten, aber es war in den letzten Tagen in der Frankfurter Rundschau beschrieben. Danach Muss der Mieter den Schaden VOR der Mietminderung melden. Dies schreibe ich unter dem Vorbehalt, dass es keine verbindliche Auskunft ist. Schauen Sie doch mal nach, ob es vergleichbar ist.
Mfg
Rüdiger Grölz