Schimmelbildung

in einer Wohnung bildet sich vor allem in der kalten Winterzeit Schimmel am Mauerwerk oberhalb und seitlich der Fenster. Stoßlüften und andere Lüftungsversuche helfen nicht, die Schimmelbildung zu verhindern. Der Vermieter behauptet, es würde falsch gelüftet, was nicht stimmt. Daraufhin hat er ohne Rücksprache mit dem Mieter zu nehmen einen Gutachter bestellt, um per Messgeräte die Ursache der Schimmelbildung zu eruieren.Der Gutachter behauptet nun, die Schimmelbildung entstehe aufgrund falscher Belüftung. An dieser Stelle sei erneut gesagt, wurden indes alle Ratschläge seitens Privatpersonen aus dem Bekanntenkreis oder aus dem Internet zur Schimmel verhindernden Lüftung der Wohnung befolgt, so dass dem Gutachten widersprochen wird, man habe nicht richtig gelüftet. Aufgrund des Gutachterergebnis will der Vermieter nun die Kosten des Gutachtens auf die Mieter abwälzen. Wie gesagt erfolgte zuvor keine Absprache mit dem Mieter bzgl. der Auftragsvergabe an einen Gutachter so wie bzgl. der Kosten. Darf der Vermieter die Mieter so ohneweiteres den Mieter mit den Gutachterkosten belasten ?

Das ist eine komplizierte Sache. Der Vermieter kann jederzeit einen Gutachter bestellen, um die Ursachen des Schadens an seiner Immobilie feststellen zu lassen. Vor der Umlegung der Kosten muss jedoch zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass der Mieter Verursacher des Schadens ist. Ergo Zweitgutachten und im Zweifel vor Gericht ziehen. Erfolgsaussicht vollkommen offen. D.h. zwischen betroffenen Mietern und Vermieter einen Kompromiss erzielen ist wohl die preiswerteste Variante.

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen,
mit freundlichen Grüßen,

Walter Schäppi

Hallo,

ich sehe nicht, aus welchem Grund die Mieter die Gutachterkosten übernehmen müssten. M.E. hat der Vermieter keinen Anspruch, die Kosten für die Stützung seiner Ansicht umzulegen.

Schimmelbildung ist eindeutig ein Grund zur Mietminderung, wenn nicht der Mieter die Wohnung unsachgemäß lüftet. Es ist eine Frage der Beweislast. Wenn nicht offensichtlich falsch gelüftet wird, muss der Vermieter beweisen, dass falsch gelüftet wird. Wenn in einem Mehrfamilienhaus an mehreren Stellen, also in unterschiedlichen Wohnungen der Schimmel aiftritt, spricht alles dafür, dass es nicht am Lüften liegt.
Der Mieter musss ‚nur‘ normal lüften, er muss nicht dauernd die Fenster offen halten. Ob Stoßlüften ausreicht, hängt vom Stoß ab und kann nur durch Gutachter entschieden weden.

Gute Nerven und viel Erfolg
Tronicrot

Erst einmal kann der Vermieter den/die Mieter mit den Gutachterkosten belasten, wenn das Gutachten falsche Lüftung durch den/die Mieter bescheinigt.Der/die Mieter können dem Gutachten zu Recht widersprechen, müssen dann aber selbst (durch ein Gutachten) nachweisen , dass die Ursache der Schimmelbildung nicht bzw. nicht nur an falscher Lüftung liegt. Im Bereich der Fensterlaibungen, die insbesondere bei Altbauten schlecht gedämmt sind, kommt es häufig zu Kondenswasserbildung trotz korrekter Lüftung. Damit ist die Schimmelbildung in diesen Bereichen vorprogrammiert.Abhilfe schafft hier nur richtige Dämmung (Vermieter).Ein Tipp, der bei mir Erfolg hatte: Entfernung des Schimmels (Schimmelentferner)und Anstrich mit Kalkfarbe. Ist der Putz durchsetzt, muss dieser entfern und durch Kalkputz ersetzt werden. Auf die so vorbereiteten Laibungen werden PVC-Hohlkammerpaneele geklebt. Diese mit Silikon an den Rändern abdichten. Das sich noch bildende Kondenswasser regelmäßig abwischen.

Sorry, nicht mein Gebiet. Bitte das nächste Mal das Profil genauer anschauen.
Gruß Klaus

Zunächst bezahlt einmal der die Musik, der sie bestellt hat und ob die vom Gutachtenbesteller verursachten Kosten am Ende von jemand anderem übernommen werden müssen, kann nur ein Gericht bestimmen.

Nach Ihrer Schilderung könnten sich im Laufe offensichtlich erforderlicher weiterer sachlicher Abklärung vom Erstgutachter nicht erkannte ganz besonders ungünstige bauliche Gegebenheiten als Hauptgrund für die aufgetretenen Mängel herausstellen.

Widersprechen Sie also dem Gutachtenergebnis, schildern Sie detailliert Ihre nach Ihrer Meinung ausreichende Lüftungspraxis und fordern Sie den Eigentümer unter Fristsetzung und Ankündigung einer Mietzinsminderung zur Mängelbeseitigung auf.

Vielen Dank für den Ratschlag, der in dieser Art der für mich brauchbarste ist. Denn er bestätigt meine bereits eingeschlagene Vorgehensweise.

Hallo und guten Abend Patrik Lasch,
zu den Meinungen des Hausbesitzers und dem Ergebnis des Gutachters sowie den rechtlichen Abwägungen möchte ich mich nicht äußern.
Fakt ist, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich auch Schimmelbildung im Haus hatte, dass oftmals die Ursache für besagte Schimmelbildung unsachgemäßes Lüften ist.
Außer dem Stoßlüften ist darauf zu achten, dass nicht übermäßig Feuchtigkeit (auch von außen) in das jeweilige Zimmer gelangt. Diese Feuchtigkeit schlägt sich infolge von Kondensbildung an den Wänden nieder und führt zur Schimmelbildung. Quintessenz ist, dass auch neben dem Lüften hinreichend geheizt werden muß.
Hilfreich zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit ist auch ein Hygrometer (preiswert im Baumarkt), das die Luftfeuchtigkeit anzeigt. Diese sollte zwischen 50% und maximal 65 % liegen.
Viel Erfolg und Gruss
Wilfried

Danke, gute Antwort, vor allem der Hinweis auf ein Hygrometer. Daran habe ich und auch andere Beantworter noch gar nicht gedacht. Aber es stimmt, somit kann man die Raumfeuchtigkeit viel besser unter Kontrolle nehmen. Danke nochmal