Schimmelbildung und undichte Fenster

Hallo,

ich freue mich, wenn mir jemand einen Tipp zu folgender Situation geben kann:

Situation 1: Ein Mieter möchte renovieren und rückt dafür die Möbel von den Wänden ab. Hinter den Möbeln entdeckt er große Schimmelflecken. Er informiert seinen Vermieter, dieser beauftragt einen befreundeten Handwerker, sich dieser Sache anzunehmen. Eine Beurteilung steht noch aus. Da es schon öfter Probleme mit Schimmel in diesem Zimmer gab und der Vermieter permanent auf falsches Lüftungsverhalten pocht, möchte der Vermieter nun eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.

Frage: Was sollte / dürfte solch ein Gutachten kosten? Wie muss der Mieter vorgehen, um im Falle eines Ergebnisses zu seinen Gunsten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Situation 2: Im Badezimmer gibt es ein jahrzehntealtes Holzfenster. Eine Dichtung ist quasi nicht mehr vorhanden, es schlägt „Holz auf Holz“. Auf der Seite der Fensteröffnung kommt es im Badezimmer immer wieder zu Schimmelbildung. Zudem tritt Wasser in das Fenster ein. Der Vermieter macht per Ferndiagnose am Telefon dafür ein angebrachtes Fliegengitter verantwortlich, welches die Ablaufvorrichtung des Fensters verstopft. Da der Mieter selbst in Sachen Fenster kein Experte ist, möchte er auch hier von einem Fachmann klären lassen, ob die Anschuldigungen zutreffen.

Frage: Wohin wendet er sich? An eine Fenster(bau)firma?

Vielen, lieben Dank für eure Hilfe.

Da hier mehrere Aspekte vom Mietrecht zu beachten sind und höhere Beträge zur Folge haben könnte, empfehle ich a) alle Vorgänge zu dokumentieren mit Bildern, Liste der Lüftungen, Photos und Schriftverkehr b) damit zur Verbraucherzentrale und/oder Mieterschutzbund
Beim Verklagen ist eine voherige Information und bei Nichtreaktion eine Mahnung notwendung. Dem Vermieter muss die Chance eingeräumt werden den Mangel zu beseiteigen.

Viele Grüße Jürgen
Jürgen, Energie-Experte für optimales Energie sparen beim Bauen, Sanieren und Wohnen

Da auch der vom Vermieter bestellte und bezahlte Sachverstängige wieder mit diesen befreundet sein kann, empfehle ich dem Vermieter gleichfalls einen Sachverständigen zur Beurteilung der vorliegenden Situationen 1 + 2 zu beauftragen.

Zu Situation 2: Mit Ferndiagnosen ist es immer so eine Sache. Man muss den Sachverhalt vor Ort anschauen und prüfen (Dichtigkeitsmessungen etc.).

>Frage: Wohin wendet er sich? An eine Fenster(bau)firma?>

Die Festerbaufirma ist natürlich danach bestrebt ihre Fenster zu verkaufen. Ob der Austausch der Fenster sinnvoll erscheint, sollte der beauftragte Sachverständige nach Sichtung und Prüfung der Fenster beantworten können.

Viele Grüße
Müller & Partner
– Sachverständigen- und Ingenieurbüro –

Statt noch einem weiteren Gutachten, Gerichts-, Anwaltsgebühr, Ärger, Stress und was noch alles, schlage ich für 2,94€ vor:
http://www.google.de/webhp?nord=1#nord=1&q=tesamoll&…

vnA

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