Schimmelpilz im Büro

Hallo liebe Fachleute,

eine Kollegin erzählte mir, dass es bei denen im Bürogebäude (und wohl auch in ihrem Büro) zur Schimmelpilzbildung kommt. Gibt es da rechtliche Grundlagen, ob der Arbeitgeber das beseitigen muss (bzgl. Gesundheitsgefahr). Habe aus Zeitgründen noch nicht im Archiv gesucht.

Danke im Voraus.

Gruß
Yvonne

hallo yvonne,

ich glaube ja.

diese leute müsste das eigentlich
interessieren:

vorgesetzte,betriebsrat,
sicherheitsbeauftragter,
gesundheitsamt…

evtl. ist das ja noch körperver-
letzung.

mfg

kunde3

Hallo,

das Problem hatten wir auch und haben es der Berufsgenossenschaft gemeldet. Die haben daraufhin mehrere Messungen durchgeführt und sogar einen Schimmelhund (gibt es wirklich, Schäferhund) eingesetzt. Daraufhin wurde zur Auflage gemacht die betroffenen Büros zu sanieren. Wirklich gefährlich ist aber nur ein bestimmter Pilz (habe den Namen vergessen, kann aber gerne noch mal nachschauen). Und dieser auch nur dann, wenn es richtig Trocken ist, weil er sich dann löst und im Raum verteilt. Bei zum Beispiel richtig feuchten Wänden ist er nicht gefährlich. Unsere GF ist sehr verantwortungsvoll mit dem Thema umgegangen und hat die Betroffenen sofort „evakuiert“ z.B. Container aufgestellt etc.

Gruß Rosamunde

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Hallo,

hallo yvonne,

ich glaube ja.

diese leute müsste das eigentlich
interessieren:

vorgesetzte,betriebsrat,
sicherheitsbeauftragter,
gesundheitsamt…

klar sollte die das interessieren aber anscheinend ja nicht. Deshalb die Suche nach Rechtsgrundlagen.

Gruß
Yvonne

evtl. ist das ja noch körperver-
letzung.

mfg

kunde3

Hallo Rosamunde,

hallo yvonne,

ich glaube ja.

diese leute müsste das eigentlich
interessieren:

vorgesetzte,betriebsrat,
sicherheitsbeauftragter,
gesundheitsamt…

evtl. ist das ja noch körperver-
letzung.

mfg

kunde3

Hallo,

das Problem hatten wir auch und haben es der
Berufsgenossenschaft

Die BG macht anscheinend einfach nur ihre Begehung.

gemeldet. Die haben daraufhin mehrere

Messungen durchgeführt und sogar einen Schimmelhund (gibt es
wirklich, Schäferhund) eingesetzt. Daraufhin wurde zur Auflage
gemacht die betroffenen Büros zu sanieren. Wirklich gefährlich
ist aber nur ein bestimmter Pilz (habe den Namen vergessen,
kann aber gerne noch mal nachschauen). Und dieser auch nur
dann, wenn es richtig Trocken ist, weil er sich dann löst und
im Raum verteilt. Bei zum Beispiel richtig feuchten Wänden ist
er nicht gefährlich. Unsere GF ist sehr verantwortungsvoll mit
dem Thema umgegangen und hat die Betroffenen sofort
„evakuiert“ z.B. Container aufgestellt etc.

Genau das passiert da nicht. Keiner fühlt sich angesprochen.

Gruß
Yvonne

Gruß Rosamunde

Hallo Yvonne,

habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, ist dieser verpflichtet im Rahmen seiner Aufgaben BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 / § 89 tätig zu werden und die GF zum handeln zu bewegen. Tut sie dieses dann nicht, kann er sie gerichtlich zwingen lassen.

Habt ihr keinen, so würde ich evtl. eine Anfrage/Anzeige beim Gesundheitsamt machen bzw. nochmals Die BG auf Ihre Pflichten hinweisen. Ggfs. sogar dem Mitarbeiter der BG mit rechtlichen Folgen drohen.

Viel Erfolg
Rosamunde

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