Schimmelpilz im Fenster

Hallo, wer ist eigentlich für die Entfernung von Schimmelpilz im Fenster verantwortlich?
Dazu kommt auch noch, daß die Hausverwaltung seit Jahren ignoriert, daß diese Fenster erneuert gehören (die sind noch original Bausubstanz aus den 1930ern - 60ern).
Was kann man tun, wenn man keine entsprechende Versicherung hat oder im Mieterschutz ist?
vielen dank!

[verschoben von Medizin nach Mietrecht vom www Team]

Aber nun zum Thema, sind die Fenster defekt kann man eine Mietminderung Durchführen. Diese aber bitte nur mit Fachlicher Beratung deiner Wahl. Denn falsch geminderte Miete kann sich zu einer unschönen Kündigung führen.

ansonsten ist die Frage, wie es zum Schimmel im Fenster kommt? - Wie ist das genau zu verstehen. (Foto)

ururururalte Doppelfenster, die gar nicht richtig schliessen, da zwischen den beiden Hälften ein gut 3mm starker Schlitz besteht, das weitere ist kein Geheimnis: bei kalter Witterung und Heizung ‚on‘ bildet sich Feuchtigkeit auf den Innenseiten dieses Fensters, und diese Brühe läuft dann runter, und führt an der Schräge des Holzrahmens zu Schimmelbelag.
Auch zieht es gerne wie Hechtsuppe, und Lärm wird bei diesen antiken Teilen gar nicht isoliert (im Gegentum?)

Kann man hier eigentlich Bilder hochladen?
wenn ja: wie geht das, wieviel KB/MB können geladen werden??

Aber grundsätzlich würde mich interessieren, wer für die Entfernung verantwortlich ist? Der Vermieter?
Da wäre wahrscheinlich auch abzuklären, ab wann sind Fenster defekt: wenn sie nicht mehr richtig schliessen? Oder auch schon, wenn sie Schimmelbildung zulassen (sic)??

Foto könnte folgen, wenn ich weiss, ob es hier eine entsprechende Option gibt & wie es funzt…

Ja.
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Warum hast Du denn undichte Fenster nicht längst bemängelt ? Unabhängig vom Schimmel ? Das wäre ein Mietmangel der auch rechtliche Konsequenzen haben kann.
Alter des Fensters spielt keine Hauptrolle, es muss ausreichend dicht sein. Auch ein altes Fenster war einst dicht und könnte auch wieder dicht werden.
Das es nicht so dämmt (Schall, Wärme) wie eine neues ist eine 2. Sache, die kann man nicht bemängeln.

Und warum hast Du nicht längst die sehr preiswerten Dichtstreifen aus Schaum oder besser Moosgummi angeklebt um die Dichtigkeit zu verbessern ?
Und man muss am Morgen schon die Feuchte abwischen.

MfG
duck313

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Warum hast Du denn undichte Fenster nicht längst bemängelt ?

waren mir so nie im Bewußtsein, solange eine vors Fenster gestellte Kerze nicht explizit flackert, bemerkt man das fast nicht…

Und warum hast Du nicht längst die sehr preiswerten Dichtstreifen aus Schaum oder besser Moosgummi angeklebt

mit solchen Tapes habe ich schlechte Erfahrungen: das Zeugs geht dann fast nicht mehr ab, und hinterläßt absolut unschöne Rückstände.

Und man muss am Morgen schon die Feuchte abwischen.

nein, es befindet sich halt ein leichter Feuchtigkeitsfilm auf der Innenseite des Fenster. Um das aufzukriegen braucht es Werkzeug und Gewalt…

Leider hab ich auch keinen Mieterschutz, sonst wären die schon längst am Haken, da sind noch ganz andere Mängel - aber jetzt habe ich sowieso entschieden, daß ich in dieser Bruchbude nur noch solange bleibe, bis ich was neues gefunden habe (eine Mängelliste erspar ich euch jetzt, die wird kilometerlang!) - mir reichts, diese HV kann nur Geld kassieren, und sonst gar nix!

Aber wie kann ich das denn mit der Mietminderung anleiern? Zufällig bin ich beim VDK, könnten die für sowas zuständig sein?

PS: das ‚gardinen-ähnliche‘ ist ein Fliegengitter aussen!
(und danke für den pic-tipp!)

Schimmel ist das Lieblingsstreitthema zwischen Mietern und Vermietern.
Ursache kann nicht ausreichendes Lüften des Mieters sein (behauptet meistens der Vermieter), oder eben bauliche Mängel, für die der Mieter nichts kann. Das könnte bei dir der Fall sein, und dann ist der Vermieter vermutlich verpflichtet, den Mangel zu beheben.

An deiner Stelle würde ich sofort Mitglied in einem Mieterschutzbund werden und mich beraten lassen. Vielleicht musst du den Vermieter erst zur Schadensbehebung auffordern und eine Frist setzen.
Ich würde die Stelle aus verschiedensten Blickwinkeln fotografieren, dann mit einem Schimmelmittel rangehen, weil es ja nicht so gesund ist und außerdem den Vermieter auffordern, den Schaden zu beheben.
Karl

ehm, Ich dachte auch Mieterschutzvereine haben Karenzzeiten?!
allerdings könnte ich ne Anfrage beim VDK starten, die haben glaub ich auch ne entsprechende Fraktion?

Karenzzeiten gelten - soweit ich weiß - nur für die mitbuchbare Rechtsschutzversicherung, nicht für die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Vom Desigen der Fenster sind diese so Alt nicht, zumidest vom dem was man auf dem Foto sehen kann.

würde den Vermieter auffordern, dass diese Repariert werden, denn neue Fenster können als Modernisierung umgelegt werden.

Schreiben Aufsetzen, dabei den ersten zeitpunkt der Mangelmeldung mit angeben und darauf hinweisen, dass man sich das Recht der Mietminderung seit der Erstmeldung vorbehält, dass zur Miete auch der Betriebksotenanteil mit gemindert wird.

Eine Fristsetzung zur Begutachtung der Mängel mit aufnehmen. Auf das Recht der Selbstvornahme hinweisen.

naja, alt genug, daß sie gewechselt gehören! Die kann man ja nicht mal kippen!!

Das ist Unsinn. Man mietet das, was bei Abschluss des Mietvertrags besteht (und was da noch an zusätzlichen versprechungen enthalten sind), aber nicht irgendwas, was man gerne hätte. Es gibt keinen Anspruch auf Verbesserung. Schon gar nicht auf kostenlose Verbesserung. Alter allein gibt keinerlei Rechtsansprüche. Defekte schon, aber eben nur auf Reparatur, nichts weiter.

wusstet ihr doch wohl schon vorher, das ist doch nicht neu, oder?

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wo in welchem Baumarkt kriegst Du denn heute noch Fenster, die man nicht mal kippen kann? Unserer Ansicht nach, ist sowas (Kippmöglichkeit) heutzutage Standard! Genauso wie ein gewisser Schallschutz, auch der gehört zum Standard!
Wie gesagt, unserer Ansicht nach…

In jedem. Wenn ich das will.

Und darum geht es auch gar nicht. Ihr habt die Wohnung in dem Zustand gemietet, wie sie war. Und es gibt keinerlei Anspruch darauf, dass sie vom Vermieter auf angeblichen ‚heutigen Stand‘ gebracht wird.

Btw.: das längere Kippen von Fenstern ist eine Unart, die verboten gehört!

Ah so. Und alles, was deinen aktuellen Ansprüchen oder Vorstellungen nicht genügt, muss dann abgerissen werden und neu gebaut zum alten Mietpreis an die bisherigen Mieter vermietet werden?

Das ist kompletter Nonsense!

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klar, Glasscheibe zuschneiden lassen, Profilleiste aussuchen, Holzleim nicht vergessen, paar Nägel noch dazu (nicht verschlucken!) und fertig ist das Teil, die heutigen Baumärkte bieten sogar noch Platz zum selber absägen :wink: (hinter der Kasse!)

das längere Kippen von Fenstern ist eine Unart, die verboten gehört!

der war echt gut!

PS: ich gebs ja zu, die Ansprüche sind etwas höher als vllt gewohnt, aber für den stolzen Mietpreis wäre das sicher nicht zuviel verlangt (hab frühers mal in London in abbruchreifen Häusern gewohnt, läßt sich irgwie vergleichen!)

Du solltest vielleicht lernen, dass nicht jeder Kippfenster braucht oder will.
https://www.fensterblick.de/einfluegelige-fenster.html


https://www.klauke-aluminium.de/fenster.html
Die Welt ist erheblich größer als du oiffensichtlich denkst.

Mach dich schlau:


https://www.waerme-plus.de/presse/die-groessten-irrtuemer-beim-heizen-und-lueften
und beliebig viele Seiten mehr.

Wer hat dich denn gezwungen, eine Wohnung zu mieten, in der die Fenster nicht zu kippen sind?

Auch, wenn du es offensichtlich nicht verstehen willst:


oder
https://www.immonet.de/service/renovierungsanspruch.html
Zitat:

Die Fenster sind hoffnungslos alt und einfach verglast.
Kein Grund für einen Austausch, solange sie ihre Funktion erfüllen.