Ich habe an einer Außenwand einen feuchten Fleck, der täglich wächst und an ihm ist ein Schimmelpilz.
Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, das der Fleck vorhanden ist, er hat ihn angesehen und gesagt, es wäre kein Schimmel und als erstes muss er Schaden außerhalb der Wohnung behoben werden.
ALso wurde ein neues Fallrohr angebaut, aber die Regenrinne wurde nicht gereinigt, jetzt läuft das Wasser über die Rinne wieder an der Wand runter und die Wand wird immer Feuchter.
ICh habe noch zweimal mit dem Vermieter gesprochen, der war sehr unhöflich und sagte mir ich solle den Pilz mit einem feutem Lappen wegwischen. Nu ja ich komme mir ziehmlich verarscht vor und weiß nicht wie ich am bessten reagieren sollte.
Ich habe außerdem Angst das meine Gesundheit unter diesem Pilz leidet.
Gehe zum örtl. Mieterverein oder zur Verbraucherberatung. Diese können Dir sagen, was zu tun ist. Alternativ, aber erst wenn es gar nicht anders geht, schalte einen Anwalt ein (Rechtsschutzversicherung?!).
Gesundheitliche Probleme bereiten diese Pilze idR nur dann, wenn man allergisch auf die Sporen reagiert. Auch dazu können Dir die angegebenen Stellen Auskunft geben.
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besonders bei etwas schwierigen Vermietern empfiehlt es sich, solche Dinge schriftlich mitzuteilen. Schreibe dem Vermieter einen kurzen sachlichen Brief, in dem du ihm mitteilst, dass die Regenrinne überläuft und eine Wand nass ist. Weiterhin, dass sich an dieser Stelle bereits Schimmel bildet und er die Behebung des Schadens veranlassen möchte.
Sollte sich binnen zwei Wochen nichts tun, kannst du eine etwas härtere Gangart anschlagen. Kurze Fristsetzung von ca. einer Woche und Androhung von Mietminderung. (Wieviel Prozent weiß ich nicht, ich versuche es aber rauszufinden) Sollte der Vermieter auch dann nicht reagieren kannst du ihm noch androhen, selbst einen Dachdecker wegen der Reinigung der Rinne zu beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen. Hier musst du aber in Vorlage treten und notfalls - d.h. wenn der Vermieter die Kosten nicht erstattet - einklagen. Ansonsten hilft nur noch der Gang zu einem Anwalt bzw. dem Mieterverein. Ich hoffe aber, dass es so weit nicht kommen wird.
Für die Beseitigung des Schimmels ist auch der Vermieter zuständig. Es werden ja wahrscheinlich Tapezier- und Malerarbeiten ausgeführt werden müssen. Entweder muss der Vermieter dies in Auftrag geben oder aber, du führst die Renovierung selbst durch gegen Kostenerstattung. Möglich ist beides, muss aber mit dem Vermieter abgesprochen werden. (Bitte auch schriftlich). Solltest du selbst die Wand in Ordnung bringen nur vorsorglich der Hinweis: Die Wand muss besonders behandelt werden, damit der Schimmel nicht wieder durchkommt. Wie bzw. womit, wird dir ein Fachhändler sicher erklären können.
Was die Renovierung angeht empfehle ich die gleiche Vorgehensweise wie bei der Beseitigung des ursächlichen Schadens.
Uns geht es fast genauso. Ich habe jetzt beim Beziksamt (ich wohne in Berlin) angerufen. Da gibt es eine Wohnungsaufsicht, die sich um soetwas kü´mmert. Sicher gibt es soetwas auch bei dir. Mindere auf jeden Fall die Miete, teile dies aber schriftlich mit. Den Betrag der Minderung solltest du auf ein etra Konto (villeicht Sparbuch) einzahlen, do kann dir der Vermieter nicht den Vorwurf amchen, dass du nicht zahlungsfähig bist. Der Hinweis mit dem Anwalt ist auf jedenfall empfehlenswert. Aber auf jedenfall Mieterverein!!
Ich hoffe, deine Wohnung wird bald Schimmelfrei. Meine ist es seit meinem Einzug (vor 4 Jahren) nicht.
Jetzt haben wir ein Haus gebaut. Sicher wird es da besser.
Befall dekontaminieren z.B. mit Sanicell - FA. Hölter - Tel.: 0 20 43 - 978 - 130 (ungiftiges Mittel / 5 Liter ca. 60.- DM)
Miete kürzen - Kürzungsbetrag entsprechend des qm Anteils, der wegen möglicher Gesundheitsgefährdung nicht nutzbaren Räume
Beweissicherung (Situation beschreiben und Fotos erstellen - innen und außen mit 2-3 Zeugen oder RA).
Frist zur fachgerechten Beseitigung an den Vermieter
Wenn danach keine Reaktion erfolgt, RA einschalten oder fristlos kündigen, da von niemanden erwartet werden kann, daß man sich dauerhaft in einer schimmelbelasteten Wohnung aufhält, zudem durch die Sporen auch Möbel, Kleidung usw. einer Belastung unterliegen. Einige weitere Infos könne sie unter http://www.schimmel-schimmelpilz.de erhalten.
MfG K. Lassl