Schimmelpilz wird nicht beseitigt

… eine Nachbarin ist vor einem Jahr in die Souterrainwohnung bei uns im Haus eingezogen und hatte schon damals Schimmelpilzbefall in der Speisekammer festgestellt und den Mangel der Hausverwaltung gemeldet. Seitdem ist nix passiert. Sie hat nun vor ca. 4 Wochen ein Gutachten erstellen lassen von einem SAchverständigen des Wohnungsamtes. Auch dieses liegt nun seit einiger Zeit der Hausverwaltung vor. Trotzdem keinerlei Reaktion.

Ich habe ihr jetzt ein Schreiben entworfen mit einer Fristsetzung für die Beseitigung und weiterer geeigneter Maßnahmen bis Ende August 2003. Sollte man gleich mit Mietminderung drohen oder erst diese Frist abwarten? Was kann man noch machen???

Danke für Eure Hilfe

Gerry

… eine Nachbarin ist vor einem Jahr in die Souterrainwohnung
bei uns im Haus eingezogen und hatte schon damals
Schimmelpilzbefall in der Speisekammer festgestellt und den
Mangel der Hausverwaltung gemeldet. Seitdem ist nix passiert.
Sie hat nun vor ca. 4 Wochen ein Gutachten erstellen lassen
von einem SAchverständigen des Wohnungsamtes. Auch dieses
liegt nun seit einiger Zeit der Hausverwaltung vor. Trotzdem
keinerlei Reaktion.

Ich habe ihr jetzt ein Schreiben entworfen mit einer
Fristsetzung für die Beseitigung und weiterer geeigneter
Maßnahmen bis Ende August 2003. Sollte man gleich mit
Mietminderung drohen oder erst diese Frist abwarten? Was kann
man noch machen???

Hi,

die Androhung der Mietminderung muss bereits jetzt erfolgen, insbesondere muss in den Brief, dass „ab sofort sämtliche Mietzahlungne unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dme Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“

Ferner muss der Brief enthalten, dass die Mietminderung - kann der Raum nicht genutzt werden - den vollen Betrag dieses Raumes ( Wohnfläche x qm-Preis), kann der Raum genutzt werden ( Wohnfläche x qm-Preis, davon 10 %) beträgt und der Hinweis sollte dringend in solche Briefe „Eine höhere Mietminderung bleibt ausdrücklich vorbehalten“.

Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, beachte bitte, dass je nach Bundesland derzeit Handwerkerferien sind, also die Termine entsprechend gelegt sind, ist der nächste Brief zu schreiben. Hier wird die Hausverwaltung in Verzug gesetzt und es wird ihr eine Nachfrist eingeräumt unter Verweis darauf, wenn erneut nichts geschieht wird die Mieterin den Raum auf Kosten der Hausverwaltung richten lassen und die entstandenen Kosten mit der Miete verrechnen. Auf jeden Fall muss der Eigentümer der Wohnung - wenn es nicht gleichzeitig die Hausverwaltung ist - auch zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Wer sagt Dir, dass die Hausverwaltung überhaupt Mängelanzeigen annehmen darf ? Lasse Dir von der Hausverwaltung die Vollmacht vorlegen, dass diese zur Annahme von Mängelanzeigen befugt ist und namens und in Vollmacht der Vermieter Erklärungen abgeben darf.

Gruss Günter

weitere Fragen…
Hallo Günter,

die Androhung der Mietminderung muss bereits jetzt erfolgen,
insbesondere muss in den Brief, dass „ab sofort sämtliche
Mietzahlungne unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dme
Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“

ok - habe ich eingefügt…

Ferner muss der Brief enthalten, dass die Mietminderung - kann
der Raum nicht genutzt werden - den vollen Betrag dieses
Raumes ( Wohnfläche x qm-Preis), kann der Raum genutzt werden
( Wohnfläche x qm-Preis, davon 10 %) beträgt und der Hinweis
sollte dringend in solche Briefe „Eine höhere Mietminderung
bleibt ausdrücklich vorbehalten“.

ist hier die Kaltmiete maßgeblich???

Hausverwaltung die Vollmacht vorlegen, dass diese zur Annahme
von Mängelanzeigen befugt ist und namens und in Vollmacht der
Vermieter Erklärungen abgeben darf.

der Vermieter ist die GSW und damit wohl auch der Ansprechpartner für Mängelmeldungen… jedenfalls ist uns als Mietern niemand anderes bekannt…

Grüße
Gerry

Hallo Gerry,

die Androhung der Mietminderung muss bereits jetzt erfolgen,
insbesondere muss in den Brief, dass „ab sofort sämtliche
Mietzahlungne unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dme
Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“

ok - habe ich eingefügt…

Ferner muss der Brief enthalten, dass die Mietminderung - kann
der Raum nicht genutzt werden - den vollen Betrag dieses
Raumes ( Wohnfläche x qm-Preis), kann der Raum genutzt werden
( Wohnfläche x qm-Preis, davon 10 %) beträgt und der Hinweis
sollte dringend in solche Briefe „Eine höhere Mietminderung
bleibt ausdrücklich vorbehalten“.

ist hier die Kaltmiete maßgeblich???

Bei der Mietminderung ist ausschliesslich die Kaltmiete zu nehmen und zwar ohne Nebenkosten.Bei Kellern, Garagen, Stellplätzen und Balkonen ist der ortsübliche Preis, der für diese Teile üblicherweise bezahlt wird in Abzug zu bringen

Hausverwaltung die Vollmacht vorlegen, dass diese zur Annahme
von Mängelanzeigen befugt ist und namens und in Vollmacht der
Vermieter Erklärungen abgeben darf.

der Vermieter ist die GSW und damit wohl auch der
Ansprechpartner für Mängelmeldungen… jedenfalls ist uns als
Mietern niemand anderes bekannt…

okay.

Gruss Günter

danke Günter! owT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]