Hallo Michael,
eine Bekannte von mir hat festgestellt, dass ihre Wohnung von
Schimmelpilzen bewohnt wird. Ihr Vermieter führt das natürlich
auf unrichtiges Lüften zurück. Da die Frau aber
Krankenschwester ist, weiß sie wie man Zimmer lüftet.
Diese Feststellung wollen wir mal unbeantwortet lassen. Wir haben in einem Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung anderer Bedingungen wie in einem Wohnhaus.
Das Haus in dem sie wohnt hat außen einen geraden Sims.
Oberhalb dieses Sims stehen die schimmelbefallenen Wände. Vor
der Wand hatte sie einen Schrank stehen, wo soll der auch
sonst stehen. Den Schimmel bemerkte sie zuerst im Spalt
zwischen der abgehenden Wand und dem Schrank, den sie dann
abrückte und die Bescherung (gerade richtig zu Weihnachten)
sah.
Hier sehe ich durchaus ein Problem. Der Schimmel ist hinter dem Schrank entstanden. Dies deutet möglicherweise daraufhin, dass der Schrank zu nahe an der Wand war und eine Lüftung der Wohnung hinter dem Schrank kaum möglich gewesen sein könnte. Jedes Möbelstück sollte mindestens 3-5 cm von jeder Wand weg sein.
Sie machte Ihren Vermieter darauf aufmerksam und beging
in dem Schreiben einen, wie sie meint, folgenschweren Fehler,
sie schrieb nicht von Schimmel, sondern von Hausschwamm. Dass
dazwischen ein Unterschied besteht ist wohl klar, für die
Gesundheit ist es aber unerheblich, denn sowohl Schwamm als
auch Schimmel sind nicht gerade Quellen für Gesundheit. Aus
diesem Fehler will der Vermieter ihr nun einen Strick drehen,
wobei ich meine, dass es an sich für die Bewohnbarkeit einer
Wohnung unerheblich ist ob es Schimmel oder Schwamm ist.
Richtig gedacht. Das ist unerheblich. Sie hat es falsch dargestellt, was aber bei der Besichtigung letztlich korrigiert werden konnte.
Bei
den Hausschwämmen gibt es ja wohl auch noch wesentliche
Unterschiede. Ich denke, dass der Vermieter, sachgerechten
Umgang der Mieter mit dem Mietobjekt vorausgesetzt, immer zur
Mängelbeseitigung verpflichtet ist.
Ja, wenn richtig gelüftet wird und der Mangel bauseits entstanden ist, ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Wenn es ein Lüftungsproblem ist, muss der Mieter den Mangel beseitigen. Hierbei ist hinzuweisen, dass dies erst im Frühjahr aber Sinn macht, kalte Wände im Winter sind nicht geeignet für Schimmelbeseitigung.
Meine Frage, wie kann man der Frau helfen, welche Rolle spielt
der Fehler, was ist zu tun und in welcher Reihenfolge.
Ich danke, wie immer für hilfreichen Rat.
Zuerst einmal - wenn nur mündlich - nochmals schriftlich auf den Mangel hinweisen und den Vermieter - wenn noch nicht erfolgt - den Schimmelschaden zu besichtigen und bis zum ----- zu beseitigen. Im Brief erklären, dass ab sofort alle Mietzahlungen unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter Vorbehalt einer Mietminderung bis zur Beseitigung der Mängel. Nach den Feiertagen - wenn möglich - einen Maler aus dem Bekanntenkreis bitten, sich den Schimmelschaden unabhängig anzusehen und ehrliche Auskunft zu erteilen. Wenn das Mietverhältnis dieses Jahr den Winter erstmalig betrifft, bitte wenn möglich bei den Vormietern nachprüfen, ob diese auch an dieser Stelle Schimmel hatten. Wenn ja, da ist die Sache wohl klar, melde Dich dann bitte nochmals. Wenn es ein Erstbezug ist, der Schrank stand direkt an der Wand, ist es ein Fehler bei der Belüftung. Wobei man täglich 5-7 mal stosslüften muss. Das bedeutet, dass immer die Heizung abgeschaltet wird, die Fenster werden für etwas fünf Minuten geöffnet, Durchzug wird produziert, dann werden die Fenster wieder geschlossen, die heizung wieder eingestellt. Kippfenster sind wahre Feuchtigkeitsbringer, wenn es regnet oder feuchte Witterung aussen ist.
Gruss und schöne Feiertage
Günter