Hallo,
angenommen ein Mieter hat in seinem Bad einen Schimmelfleck von zwei Quadratdezimeter Größe. Wäre eine Mietminderung von zwei Prozent gerechtfertigt? Der Fleck wird durch Wasser verursacht, das von oben durch die Decke sickert. Der Fleck wird nämlich jedes Mal feucht, wenn über dem Bad geduscht wird. Der über der Schimmelwohnung wohnende Wohnungseigentümer behauptet, das sei normal, er hätte auch Schimmelprobleme in seiner Wohnung. An eine Rohrerneuerung denkt er nicht und lehnt sie ab. Außerdem verweist er auf das Gesetz, dass der Vermieter für Mängelbeseitigung verantwortlich ist. Der Vermieter kann jedoch den Mangel nicht beseitigen, weil ihn der andere Wohnungseigentümer nicht in die Wohnung lässt.
Was ist zu tun? Wie ist die Rechtslage?
FJ Benedikt
Hallo,
hier muss der VM der Wohnung, in die Wasser eindringt, wenn der Eigentümer der Wohnung über ihm nicht handelt, Klage einreichen und die Beseitigung des Mangels verlangen.
Gruss Günter
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einreichen und die Beseitigung des Mangels verlangen.
Thanx, Günter!
Hallo Benedikt,
Der über der Schimmelwohnung wohnende Wohnungseigentümer
behauptet, das sei normal, er hätte auch Schimmelprobleme in
seiner Wohnung. An eine Rohrerneuerung denkt er nicht und
lehnt sie ab. Außerdem verweist er auf das Gesetz, dass der
Vermieter für Mängelbeseitigung verantwortlich ist. Der
Vermieter kann jedoch den Mangel nicht beseitigen, weil ihn
der andere Wohnungseigentümer nicht in die Wohnung lässt.
Was ist zu tun? Wie ist die Rechtslage?
Also erstmal ist es Pflicht der Mieters, den Vermieter auf den Schaden aufmerksam zu machen, sonst kann er für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.
Ansprechpartner ist bei dieser Situation der Eigentümer der unten liegenden Wohnung oder der Hausmeister oder die Hausverwaltung.
Normal ist es jedenfalls nicht, dass eine Wohnung verpilzt ist.
Es liegt offensichtlich ein Wasserschaden vor. Nach der Beschreibung ist davon auszugehen, dass das gesamte Mauerwerk nass ist und die baulichen Folgeschäden erheblich sein können. Mich wundert nur, dass dann der Fleck nicht größer ist.
Schau mal in den Leitfaden des UBA nach, da sind einige Hilfen enthalten:
http://www.energytech.at/pdf/schimmelpilze.pdf
Gruß
Ursel
Mich wundert nur, dass dann der Fleck nicht größer ist.
Wahrscheinlich verdunstet das meiste Wasser wieder, bevor es Schimmel bilden kann.
Mich wundert nur, dass dann der Fleck nicht größer ist.
Wahrscheinlich verdunstet das meiste Wasser wieder, bevor es
Schimmel bilden kann.
Im Badezimmer wundert mich das, vor allem, da es über einen längeren Zeitraum geht und immer auftritt, wenn oben gebadet wird. Es muss also relativ rasch durch die Wand kommen. Aber ich kenn die Örtlichkeiten natürlich nicht.
Schönen abend
Ursel