Schimmelproblem laut Gutachten durch Mieter verursacht, dieser verweigert die Zahlung

Guten Tag,
Es geht um eine Eigentumswohnung BJ ca. 1980, welche seit 35Jahren nie geschimmelt hat. Seit Februar ist ein neuer Mieter in der Wohnung. Kurz vor Weihnachten bekam ich den Anruf, dass es in der Wohnung seit 8 Wochen (!) schimmelt und es nun so schlimm sei, dass der Mieter zum Jahresende ausziehen möchte. Danach bekam ich eine außerordentliche Kündigung zum 31.12.13. Ich habe geantwortet, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, da der Schimmel nicht unverzüglich gemeldet wurde, das habe ich auch mit den zugehörigen § belegt. Jedoch wurde die Annahme des Einschreibens verweigert. Inzwischen ist der Mieter ausgezogen. Ich habe eine Schimmelmessung durchführen lassen, die besagt, dass es ein Lüftungsproblem ist. Nun habe ich dem Mieter gesagt ich ziehe die Kosten für die Beseitigung von der Kaution ab. Daraufhin wurde mir mit Gesundheitsamt und Anwalt gedroht. Ich habe dem Mieter gesagt, dass er das gerne tun kann, da es laut Gutachten ja auch sein verschulden ist.

Meine Fragen sind nun:
Welche Möglichkeiten hat der Mieter? Wer ist im Recht?
Eine (Schlüssel-)Übergabe hat trotz angeblicher außerordentlicher Kündigung bis heute nicht stattgefunden. Muss der Mieter allein schon deshalb trotzdem weiter Miete zahlen?
Zu welchen Lasten gehen die Mietkosten ab Januar und die Beseitigungskosten des Schimmels? Ist es rechtens dies mit der Kaution zu verrechnen?
Die Meldung nach 8 Wochen verpflichtet den Mieter laut Gesetz, dass er unabhängig von der Schuldfrage für die Folgeschäden aufkommen muss. Ist das so korrekt?
Darf ich den Schimmel nun entfernen lassen, obwohl der Mieter evtl. das Gesundheitsamt oder einen Gegengutachter schicken möchte?

Hallo @Pfeiffen,
auf Rechtsfragen darf ich als Bauingenieur keine Antwort geben.
…und wenn ich das richtig sehe, dürfen Sie derartige Fragen in diesem Forum auch garnicht stellen.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo, ich arbeite als Gutachter im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie. Ich verstehe nicht, weshalb Sie mich ausgewählt haben.
Freundliche Grüsse
Andreas

Hallo Andreas,

seit Oktober 2013 haben die Fragesteller keine Einflussmöglichkeit mehr auf die Auswahl der angeschriebenen Experten. Der Betreiber hat eine Automatik installiert, die einzelne Wörter aus der Überschrift mit Wörtern in den Interessengebieten vergleicht, in diesem Fall war es „Gutachten“.

Ist ziemlich blödsinnig, aber der Betreiber sieht keine Veranlassung, diesen Unsinn zu ändern.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

http://www.wer-weiss-was.de/neuigkeiten/neue-option–2

Servus,

das gut versteckte Ausschalterchen ändert genau Nix daran, dass der Fragesteller keinen Einfluß darauf hat, welche Experten angeschrieben werden, wenn er welche anschreiben möchte.

Dass diese Funktion als „Lösung“ verkauft wurde, zeigt, dass beim Betreiber niemand auch nur versucht hätte, zu kapieren, wo denn eigentlich die Probleme liegen, die seit Oktober geschaffen wurden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo auch

und neben dem Problem mit den vom System wahllos verschickten Expertenanfragen, ist jegliche Beantwortung sinnlos, weil Frage in Ich-Form = FAQ:1129 nicht beachtet > Frage+Antworten werden gelöscht werden
Schade

Grüsse Rudi

Meine Fragen sind nun:
Welche Möglichkeiten hat der Mieter? Wer ist im Recht?

Ohne anwaltliche Hilfe wird man da kaum wieter kommen, dann stellt sich die Frage ob der Mieter überhaupt die Mittel hat die schäden zu begleichen, wenn er dazu verurteilt wird.

Eine (Schlüssel-)Übergabe hat trotz angeblicher
außerordentlicher Kündigung bis heute nicht stattgefunden.

Da wohl weder Mieter noch Vermieter eine Weiterführung des Mietverhältnis widersprochen hat, ist das ehemalige Mietverhältnis wohl wieder auferstanden. http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html im übrigen stellt sich die Frage, ob die außerordentliche Kündigung rechtswirksam war. Wenn nur ein Teil der Mietsache durch gesundheitsgefährdend (wenn diese vorlag) unbewohnbar ist, gibt es in der Regel die Möglichkeit die Miete zu mindern, solange das Verbleiben in der Wohnung nicht unzumutbar ist.

Muss der Mieter allein schon deshalb trotzdem weiter Miete
zahlen?

Ja schon möglich siehe dazu 545

Zu welchen Lasten gehen die Mietkosten ab Januar und die
Beseitigungskosten des Schimmels? Ist es rechtens dies mit der
Kaution zu verrechnen?

Wenn der Mieter laut Gutachter / Sachverständiger wirklich die Schuld hat, dann hat er den Schaden zu begleichen.

Die Meldung nach 8 Wochen verpflichtet den Mieter laut Gesetz,
dass er unabhängig von der Schuldfrage für die Folgeschäden
aufkommen muss. Ist das so korrekt?

Ja, Folgeschäden sind zu beweisen.

cu

Danke für die hilfreiche Antwort. Zur letzten Frage noch; wenn oberflächlicher Schimmel auftritt, reicht die Beseitigung durch spezielle Schimmelmittel. Wenn es unverzüglich gesagt worden wäre, dann wäre diese Möglichkeit da gewesen. Es wurde aber zu spät gemeldet, wodurch der Schimmel nun durch einen Tapetenwechsel und Behandlung des Mauerwerks beseitigt werden muss. Es ist zwar kein wirklicher Beweis, aber Fakt. Schimmel durch hohe Luftfeuchtigkeit setzt sich ja zunächst nur oberflächlich ab. Oder in welcher Form sollte dann ein Beweis erfolgen?

Hi,

die Frage kann ich nicht beantworten, zur Beweispflicht sollte man sich einen Gutachter hohlen, ggf kennt der gewählte Fachanwalt für Mietrecht einen guten.