Guten Tag,
Es geht um eine Eigentumswohnung BJ ca. 1980, welche seit 35Jahren nie geschimmelt hat. Seit Februar ist ein neuer Mieter in der Wohnung. Kurz vor Weihnachten bekam ich den Anruf, dass es in der Wohnung seit 8 Wochen (!) schimmelt und es nun so schlimm sei, dass der Mieter zum Jahresende ausziehen möchte. Danach bekam ich eine außerordentliche Kündigung zum 31.12.13. Ich habe geantwortet, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, da der Schimmel nicht unverzüglich gemeldet wurde, das habe ich auch mit den zugehörigen § belegt. Jedoch wurde die Annahme des Einschreibens verweigert. Inzwischen ist der Mieter ausgezogen. Ich habe eine Schimmelmessung durchführen lassen, die besagt, dass es ein Lüftungsproblem ist. Nun habe ich dem Mieter gesagt ich ziehe die Kosten für die Beseitigung von der Kaution ab. Daraufhin wurde mir mit Gesundheitsamt und Anwalt gedroht. Ich habe dem Mieter gesagt, dass er das gerne tun kann, da es laut Gutachten ja auch sein verschulden ist.
Meine Fragen sind nun:
Welche Möglichkeiten hat der Mieter? Wer ist im Recht?
Eine (Schlüssel-)Übergabe hat trotz angeblicher außerordentlicher Kündigung bis heute nicht stattgefunden. Muss der Mieter allein schon deshalb trotzdem weiter Miete zahlen?
Zu welchen Lasten gehen die Mietkosten ab Januar und die Beseitigungskosten des Schimmels? Ist es rechtens dies mit der Kaution zu verrechnen?
Die Meldung nach 8 Wochen verpflichtet den Mieter laut Gesetz, dass er unabhängig von der Schuldfrage für die Folgeschäden aufkommen muss. Ist das so korrekt?
Darf ich den Schimmel nun entfernen lassen, obwohl der Mieter evtl. das Gesundheitsamt oder einen Gegengutachter schicken möchte?