Schimmelproblem mit Vermieter

Hallo und Guten Tag liebe Experten,

gehen wir mal davon aus, dass jemand zum 1.12.03 eine Wohnung bezogen hat und schon 14 Tage bildetetn sich ein großer Wasserfleck in der Küche (untere Außenwand). Weniger Tage später beginnt dann der Schimmelbefall an der selben Wand nur oben.(Das alles ohne das in der Küche Möbel standen, sie also bis auf Herd und Spüle nicht „bewohnt“ wurde) Darüber wurde der Vermieter informiert. Nach Mietzahlungen unter Vorbehalt und Kürzungen um 25 %, Schimmelausweitung auf Bad, Schlaf,- und Wohnzimmer. Der Vermieter legt nun ein Meßgerät in die Küche (Miete Januar 04) deren Daten laut Vermieter aber „unwiederbringlich“ verloren gegangen sind. Gehen wir weiter davon aus, dass er Mitte Februar diese Meßgerät wieder reinlegt.
Unterdessen, nach etlichem Schriftverkehr (u.a. wurden ihm die Fotos des großflächigen Befalls geschickt, was ohne Reaktion blieb) mit Anmahnungen, Bitten und Fristsetzung bis 15.03.04 sagt der Vermieter die Meßwerte wären zu hoch und er würde die Kosten für die Schimmelbeseitigung nicht tragen. maximal anteilig.
Und das obwohl ein Fachmann der sich das angeschaut hatte gesagt hat, so etwas könne nicht vom falschen Lüften kommen, schon gar nicht in´dieser kurzen Zeit. Zeitgleich wurden vom Vermieter Dämmungsarbeiten am Dach in Auftrag gegeben die bei der Moderniesierung wohl vergessen worden waren.
Nach der Fristsetzung und Androhung der fristlosen Kündigugng durch den Mieter sagt der Vermieter der Mieter würde aufgrund der Meßwerte die Schuld tragen und müsse die Kosten übernehmen.

Die Fragen dazu:
Ist das Verhalten des Vermieters rechtlich so in Ordnung?
Schimmel in der Größe (fast die kompletten Küchenaußenwand) in dieser kurzen Zeit ist doch wohl eher auf bauliche Mängel zurückzuführen.?Muss sich der Mieter an den Kosten beteiligen.
Wie sollte der Mieter weiter vorgehen ?
Wie kostenintensiv wäre ein eventueller Rechtstreit? Welche Erfolgsaussichten hätte dieser ?

P.S. Die zu Vertragsbeginn zugesicherte Einbauküche seitens des Vermieters ist bis heute nicht geliefert.Immer nur Ausreden…

Fürs erstt waren das die Angaben. Hoffe auf Ratschläge und Hinweise.
Vielen Dank !!!

Hallo Marcel,
ich kenn einen ähnlichen Fall von einem Bekanten. Bei denen trat der Schimmel zwar erst nach 3 Jahren auf aber das ist in diesem Fall egal.
Die haben beim Gesundheitsamt angerufen und einen vor Ort Termin vereinbart. Die kamen noch am selben Tag vorbei. Von denen lässt du dir bestätigen das das wirklich Schimmel ist. Dann lässt du das Bauaufsichtsamt antreten die dir dann bestätigen das der Schimmelbefall auf bauliche Mängel zurück zuführen ist.
Bis dahin ist das alles auch kostenfrei für dich.
Dann gehst du zu einem FACHANWATLT für Mietrechtssachen legst dem das ganze auf dem Tisch und kündigst fristlos. Der Vermieter bekommt gleichzeitig vom Bauaufsichtsamt die Auflage den Schimmel fachgerecht beseitigen zu lassen.
In der Reihenfolge war das letztes Jahr bei meinen Bekannten. Und der Anwalt hat das innerhalb von 6 Wochen durchgezogen.

Hallo und Guten Tag liebe Experten,

gehen wir mal davon aus, dass jemand zum 1.12.03 eine Wohnung
bezogen hat und schon 14 Tage bildetetn sich ein großer
Wasserfleck in der Küche (untere Außenwand). Weniger Tage
später beginnt dann der Schimmelbefall an der selben Wand nur
oben.(Das alles ohne das in der Küche Möbel standen, sie also
bis auf Herd und Spüle nicht „bewohnt“ wurde) Darüber wurde
der Vermieter informiert. Nach Mietzahlungen unter Vorbehalt
und Kürzungen um 25 %, Schimmelausweitung auf Bad, Schlaf,-
und Wohnzimmer. Der Vermieter legt nun ein Meßgerät in die
Küche (Miete Januar 04) deren Daten laut Vermieter aber
„unwiederbringlich“ verloren gegangen sind. Gehen wir weiter
davon aus, dass er Mitte Februar diese Meßgerät wieder
reinlegt.
Unterdessen, nach etlichem Schriftverkehr (u.a. wurden ihm die
Fotos des großflächigen Befalls geschickt, was ohne Reaktion
blieb) mit Anmahnungen, Bitten und Fristsetzung bis 15.03.04
sagt der Vermieter die Meßwerte wären zu hoch und er würde die
Kosten für die Schimmelbeseitigung nicht tragen. maximal
anteilig.
Und das obwohl ein Fachmann der sich das angeschaut hatte
gesagt hat, so etwas könne nicht vom falschen Lüften kommen,
schon gar nicht in´dieser kurzen Zeit. Zeitgleich wurden vom
Vermieter Dämmungsarbeiten am Dach in Auftrag gegeben die bei
der Moderniesierung wohl vergessen worden waren.
Nach der Fristsetzung und Androhung der fristlosen Kündigugng
durch den Mieter sagt der Vermieter der Mieter würde aufgrund
der Meßwerte die Schuld tragen und müsse die Kosten
übernehmen.

Die Fragen dazu:
Ist das Verhalten des Vermieters rechtlich so in Ordnung?
Schimmel in der Größe (fast die kompletten Küchenaußenwand) in
dieser kurzen Zeit ist doch wohl eher auf bauliche Mängel
zurückzuführen.?Muss sich der Mieter an den Kosten beteiligen.
Wie sollte der Mieter weiter vorgehen ?
Wie kostenintensiv wäre ein eventueller Rechtstreit? Welche
Erfolgsaussichten hätte dieser ?

P.S. Die zu Vertragsbeginn zugesicherte Einbauküche seitens
des Vermieters ist bis heute nicht geliefert.Immer nur
Ausreden…

Hallo Marcel,

gehen wir mal davon aus, der jetzige Mieter sucht sich den Vormieter oder sonstige Personen, die nachweisen können, dass es in dieser Wohnung schon früher Schimmel gegeben hat. Danach legt er dies dem Vermieter offen und wird ihn sicher dann auch hinweisen, dass er durch arglistige Täuschung den Schimmel verschwiegen hat. Es könnte dann sogar die fristlose Kündigung in Erwägung gezogen werden, jedoch sollte ein Mieterverein oder ein Anwalt eingeschaltet werden.

Wenn eine Einbauküche nicht gestellt wird, obwohl diese vertraglich zugesagt ist, kann der Mieter einerseits die Kosten - anteilig - der Einbauküche bis 30 EURO monatlich mindern, andererseits kann der Mieter die Mehrkosten der Verpflegung - warme Küche - dem Vermieter berechnen. Hier müsste der Mieter jedoch den Vermieter zur Leistung auffordern und ankündigen, wenn die Leistung nicht erbraxcht wird, entsprechende Ersatzansprüche zu stellen.

Gruss Günter

Hallo und Guten Tag liebe Experten,

gehen wir mal davon aus, dass jemand zum 1.12.03 eine Wohnung
bezogen hat und schon 14 Tage bildetetn sich ein großer
Wasserfleck in der Küche (untere Außenwand). Weniger Tage
später beginnt dann der Schimmelbefall an der selben Wand nur
oben.(Das alles ohne das in der Küche Möbel standen, sie also
bis auf Herd und Spüle nicht „bewohnt“ wurde) Darüber wurde
der Vermieter informiert. Nach Mietzahlungen unter Vorbehalt
und Kürzungen um 25 %, Schimmelausweitung auf Bad, Schlaf,-
und Wohnzimmer. Der Vermieter legt nun ein Meßgerät in die
Küche (Miete Januar 04) deren Daten laut Vermieter aber
„unwiederbringlich“ verloren gegangen sind. Gehen wir weiter
davon aus, dass er Mitte Februar diese Meßgerät wieder
reinlegt.
Unterdessen, nach etlichem Schriftverkehr (u.a. wurden ihm die
Fotos des großflächigen Befalls geschickt, was ohne Reaktion
blieb) mit Anmahnungen, Bitten und Fristsetzung bis 15.03.04
sagt der Vermieter die Meßwerte wären zu hoch und er würde die
Kosten für die Schimmelbeseitigung nicht tragen. maximal
anteilig.
Und das obwohl ein Fachmann der sich das angeschaut hatte
gesagt hat, so etwas könne nicht vom falschen Lüften kommen,
schon gar nicht in´dieser kurzen Zeit. Zeitgleich wurden vom
Vermieter Dämmungsarbeiten am Dach in Auftrag gegeben die bei
der Moderniesierung wohl vergessen worden waren.
Nach der Fristsetzung und Androhung der fristlosen Kündigugng
durch den Mieter sagt der Vermieter der Mieter würde aufgrund
der Meßwerte die Schuld tragen und müsse die Kosten
übernehmen.

Die Fragen dazu:
Ist das Verhalten des Vermieters rechtlich so in Ordnung?
Schimmel in der Größe (fast die kompletten Küchenaußenwand) in
dieser kurzen Zeit ist doch wohl eher auf bauliche Mängel
zurückzuführen.?Muss sich der Mieter an den Kosten beteiligen.
Wie sollte der Mieter weiter vorgehen ?
Wie kostenintensiv wäre ein eventueller Rechtstreit? Welche
Erfolgsaussichten hätte dieser ?

P.S. Die zu Vertragsbeginn zugesicherte Einbauküche seitens
des Vermieters ist bis heute nicht geliefert.Immer nur
Ausreden…

Hallo Marcel,

gehen wir mal davon aus, der jetzige Mieter sucht sich den
Vormieter oder sonstige Personen, die nachweisen können, dass
es in dieser Wohnung schon früher Schimmel gegeben hat. Danach
legt er dies dem Vermieter offen und wird ihn sicher dann auch
hinweisen, dass er durch arglistige Täuschung den Schimmel
verschwiegen hat. Es könnte dann sogar die fristlose Kündigung
in Erwägung gezogen werden, jedoch sollte ein Mieterverein
oder ein Anwalt eingeschaltet werden.

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Wenn der Mieter den Vormieter aber (wegen UNBEKANNT) nicht ausfindig machen kann, was dann ? Scheinbar läuft dann alles auf „Aussage gegen Aussage“ hinaus, oder?
Obwohl für mich die Faktoren:

  • kurze Mietdauer nicht im Verhältniss zum großflächigen Schimmelbefall (digitale Bilder wurden längst verschickt)
  • Nachbesserung der Dämmung am Dach durch den Vermieter
  • über die gesamte Dauer des kurzen Mietzeitraumes hat der Vermieter nichts unternommen die Ausbreitung zu verhindern,(Der „Schaden“ wurde Anfang Dezember gemeldet !!!) vielmehr wurde die Gesundheit des Mieters fahrlässig geschädigt…

wohl eher für den Mieter sprechen würden, oder ?

Wenn eine Einbauküche nicht gestellt wird, obwohl diese
vertraglich zugesagt ist, kann der Mieter einerseits die
Kosten - anteilig - der Einbauküche bis 30 EURO monatlich
mindern, andererseits kann der Mieter die Mehrkosten der
Verpflegung - warme Küche - dem Vermieter berechnen. Hier
müsste der Mieter jedoch den Vermieter zur Leistung auffordern
und ankündigen, wenn die Leistung nicht erbraxcht wird,
entsprechende Ersatzansprüche zu stellen.

Gruss Günter

Wenn der Mieter den Vormieter aber (wegen UNBEKANNT) nicht
ausfindig machen kann, was dann ? Scheinbar läuft dann alles
auf „Aussage gegen Aussage“ hinaus, oder?
Obwohl für mich die Faktoren:

  • kurze Mietdauer nicht im Verhältniss zum großflächigen
    Schimmelbefall (digitale Bilder wurden längst verschickt)
  • Nachbesserung der Dämmung am Dach durch den Vermieter
  • über die gesamte Dauer des kurzen Mietzeitraumes hat der
    Vermieter nichts unternommen die Ausbreitung zu
    verhindern,(Der „Schaden“ wurde Anfang Dezember gemeldet !!!)
    vielmehr wurde die Gesundheit des Mieters fahrlässig
    geschädigt…

Dann kann letzlich nur ein recht teures Gutachten helfen. Wobei oftmals Nachbarn auch wissen, wer wie lange wo wohnte. In größeren Städten gibt es auch Einwohnermeldebücher, die man kaufen kann.

Gruss Günter

wohl eher für den Mieter sprechen würden, oder ?

Wenn eine Einbauküche nicht gestellt wird, obwohl diese
vertraglich zugesagt ist, kann der Mieter einerseits die
Kosten - anteilig - der Einbauküche bis 30 EURO monatlich
mindern, andererseits kann der Mieter die Mehrkosten der
Verpflegung - warme Küche - dem Vermieter berechnen. Hier
müsste der Mieter jedoch den Vermieter zur Leistung auffordern
und ankündigen, wenn die Leistung nicht erbraxcht wird,
entsprechende Ersatzansprüche zu stellen.

Gruss Günter