Hi!
Folgender Fall:
Ein Mieter hat im Monat-1 gemerkt, dass Wasser von aussen in das Schlafzimmer eintritt, sobald es anfängt zu regnen. Er stellt also 3 Eimer auf, die alle paar Stunden geleert werden müssen. Er ruft also den Vermieter an, erklärt die Situation, worauf hin der Vermieter einen Dachdecker rüberschicken will. Doch nach 1 Monat hat sich nichts getan an der Situation, noch war ein Dachdecker anwesend. Daraufhin ruft der Vermieter vergeblich beim Vermieter an, auch SMS bleiben unbeantwortet. Er schickt also einen Brief, daraufhin antwortet der Vermieter, dass er doch einen Dachdecker rüberschickte, und das Problem gelöst wäre. Der Mieter erklärt, dass dem nicht so sei, woraufhin der Vermieter abermals einen Dachdecker schicken will. Nach 2 Wochen kommt der Dachdecker und schaut sich den Schaden an, ein großes klaffendes Loch in der Decke. Er könne jedoch nichts tun, da er von aussen sich das ansehen müsse.
Große Rede kurzer Sinn - ich fasse den Rest des Falles kurz zusammen, der sich über die nächsten 5 Monate hinauszögerte:
Dachdecker will sich kümnmern um den Schaden, muss aufs Dach, dazu muss er in die Wohnung über der des Mieters, nach einem Monat meldet er sich, er könne die Nachbarn nicht erreichen, als der Mieter die Nummer nach 2 Wochen erlangte und dem Dachdecker übermittelte, kam er nach 2 Wochen zur Wohnung und meinte, dass es geschneit habe und momentan nichts zu machen sei. Also vergingen weitere 2 Monate.
Ab dem 2. Monat bildete sich Schimmel. Der Vermieter verwies auf Lüftungsvorgänge, die der Mieter einhalten solle, um gegen den Schimmel vorzugehen.
Im Monat-3-5 bekämpfte der Mieter den Schimmel nach seinem Vermögen mehr oder weniger effizient, da er an gewisse Stellen (Gardinenstange) nicht rankam. Der Schimmel trat immer wieder auf. Im Monat-6 wurde das Loch von aussen wohl geschlossen, da es nichtmehr reinregnete. Jedoch klaffte von innen immernoch ein groß sichtbares Loch, Schimmel existiert immernoch, sowohl an Wand, als auch hinter Gardinenstange (seit 4 Monaten).
Der Mieter hat die 4 Monate ausserhalb des Schlafzimmers übernachten müssen. Geschrieben wurden 3 Briefe, angerufen/ge-smst wurde dutzend male, wovon nur 5 erfolgreich durchkamen zum Vermieter. Die Antwort kam jeweils telefonisch.
Ich kenne mich mit dem BGB eigentlich gut aus, Mietrecht etc., ich weiss, dass man in solch einem Fall eine Mietminderung durchsetzen kann. Nur bin ich mir nicht sicher, ob in solch einem Fall auch „rückwirkend“ eine Minderung durchsetzbar ist, da z.b. der vereibnbarte Zustand nicht existierte, bzw. der Vermieter der Wiederherstellung nicht in einem angemessenem Zeitraum nachkam.
Das Zimmer konnte die Monate nicht genutzt werden. Fotos als Beweismittel liegen vor.