Schimmelschäden an Möbeln - wer hat Schuld?

Ich habe Anfang Mai 2010 meine Möbel und viele Kisten mit Textilien, Büchern, Technik etc. im Keller meines Freundes eingelagert.
Nun werden wir nächste Woche zusammen in die Schweiz ziehen und bereiten gerade alles für den Umzug vor - kommenden Montag Morgen (26.07.2010) kommt die Spedition.
Wir standen eben im Keller und fertigten die Umzugsgutliste an, als wir leider feststellen mussten, dass viele der Möbel und Kisten bzw. deren Inhalte völlig von Schimmel angegriffen sind. Unter den betroffenen Möbeln ist u.a. ein relativ wertvoller alter Schrank, der seit Generationen in unserer Familie weiter vererbt wird. Das Holz ist verzogen, das von Hand gefertigte Furnier löst sich teilweise ab.
Mein Freund hat seiner Vermietung schon des Öfteren Mängel gemeldet, darunter auch die offenbar vorhandene Feuchtigkeit im Keller, und anfangs noch um Beseitigung der Mängel gebeten - später diese versucht einzufordern. Es ist auf keinen der von ihm bemängelten Aspekte jemals auch nur im Ansatz eingegangen worden. Man wolle zurück rufen oder den Hausmeister informieren oder die für das Objekt zuständige Person sei gerade außerhalb des Vermietbüros und nicht zu sprechen.
So auch die Feuchtigkeit im Keller. Dass sie SO schlimm auf die ja nur für knapp 3 Monate eingelagerten Sachen übergreift, war für uns Laien nicht absehbar.
Ich vermute, dass der finanzielle Schaden uns noch gar nicht vollends bewusst ist. Sollte der alte Schrank zur Unbrauchbarkeit verzogen o.ä. sein, schätze ich den Gesamtschaden auf etwa 3000€!
Wie sollten wir am besten vorgehen? Am liebsten würden wir morgen die Vermietung anrufen und einen Hausbesuch verlangen, damit der Schaden persönlich zur Kenntnis genommen wird. Wir vermuten jedoch, dass wieder keine Reaktion auf unser Anliegen stattfindet oder dass im Falle einer Vorortbegehung sämtliche Schuldfrage auf uns geschoben werden wird. Welche Rechte (gern auch Paragraphen etc.) besitzen wir? Sollten wir Schadenersatz fordern und wie geht man in diesem Fall vor?

Liebe Dori24!
Es ist schwierig hier befriedigend zu antworten, da mir die Örtlichkeiten nicht bekannt sind.
Nachfolgend das Wichtigste.

  • Da bekannt war, dass der Keller feucht ist, hättet ihr, auch als Laie, davon ausgehen müssen, dass die Örtlichkeiten nicht zum Lagerraum dienen. Bestimmt gab es im Vorfeld bereits Schimmel-Ansätze auf Flaschen-Ettiketten, Dosen, Kisten, etc…
  • Ein frühere Reklamierung hätte spätestens beim zweiten Mal mit einer Abmahnung an den Vermieter mit gleichzeitiger Fristsetzung zur Beseitigung erfolgen müssen, um hier jetzt eine wasserdichte Handhabe zu erlangen.
  • Eine Fotodokumentation, nicht nur jetzt bei dem aktuellen Schaden, sonder auch bereits bei den früheren Beanstandungen wäre Voraussetzung für eine evtl. Schadens-Beteiligung des Vermieters.
  • Der Mieterbund hat für solche Fälle auch Beratungs-Personal, ein Anruf könnte hilfreich sein.
  • Ohne Beweise für die Meldungen/Reklamationen an den Vermieter mit der Aufforderung um Schadens-Beseitigung bzw. -Behebung, scheint mir der geschilderte Fall aussichtslos für Schaden-Ersatz. Es sei denn, der Vermieter erweist sich als kulant - eben freiwillig eine Beteiligung an eurem Schaden.

Leider sieht es für euch nicht rosig aus, aber der erste, weitere Schritt wäre der Anruf beim Mieterbund.

Ich hoffe, euch weiterhelfen zu können.

Grüsse

Frau Pumpel

Leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie die mietrechtlichen verhältnisse in Ihrem speziellen Fall aussehen.