Hallo,
wir haben unserem Vermieter aufgrund von Außen eintretender Feuchtigkeit Vermieter sieht das leider anders und behauptet die Wand ist feucht und schimmelig wegen mangelnder Lüftung, allerdings sieht man von außen das die Wand Feuchtigkeitsflecken hat die Kündigung ausgesprochen. Wie sieht es denn jetzt mit Streichen aus? Der Vermieter beruft sich auf ein altes Gutachten und sieht keine Schuld bei sich. Müssen wir jetzt die Stock- und Schimmelflecken überstreichen und uns gar noch um einen Nachmieter bemühen wir werden wohl keinen finden? Wir haben mit 3 monatiger Frist zum 01.09. gekündigt. Danke für Antworten!
Hallo,
ich muß als erstes sagen, das deine Informationen sehr abgehackt rüberkommen.Teilweise auch leicht verwirrend.
Wie kam die Kündigung zustande? Habt ihr gekündigt, fristgerecht? oder wurde euch gekündigt?
Was ich grundsätzlich sagen kann, ist, das ihr bei Auszug die normalen Schönheitsreparaturen machen müsst.
Diese sind abhängig davon, wie lange ihr in der Wohnung gelebt habt.Das könnt ihr Eurem Mietvertrag entnehmen (hoffe ich).
Allerdings ist die Situation mit der Feuchtigkeit immer wieder ein beliebtes Thema für mögliche Regressansprüche.Dazu kann ich Euch nur Raten, rechtlichen Beistand bei einem Anwalt oder auch beim Mieterbund zu suchen. Ein Gutachten könnte sinnvoll sein, das IHR in Auftrag gebt.
Hoffe damit geholfen zu haben.
LG Daylighter
hallo marius,
habe mal gegoogelt (siehe link http://www.heimwerker.de/heimwerker/heimwerker-berat…). nach dem ist der vermieter zur beseitigung von schimmel verpflichtet. das argument mit schlechter lüftung ist relativ einfach aber nicht beweisbar. ihr könnt jedenfalls nicht so ohne weiteres ausziehen, ohne dem vermieter die möglichkeit zur beseitigung zu geben. ob die frist von 3 monaten rechtens ist kann ich nicht beurteilen. mußt in deinem mietvertrag wegen ausstiegsklauseln nachschauen.
hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.
gruß schnueffel
hallo,
also drüberstreichen bringt sowieso nichts. wenn das der vermieter verlangt ist er unseriös, denn dann hat der nächste mieter auch ein schimmel problem. wenn die feuchtigkeit von außen eingedrungen ist holt euch einen gutachter der dies bestätigt, dann seit ihr raus aus der sache. wenn die wohnung nicht mehr bewohnbar ist aufgrund von gesundheitlichen risiken (stellt auch ein gutachter fest) gelten die kündigungsfristen nicht, sonst müsst ihr euch leider dran halten bzw einen nachmieter finden.
ohne gutachter steht euer wort gegen dem des vermieters, darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
viel glück
HALLO;
BEI FRISTGERECHTER KÜNDIGUNG BRAUCHT KEIN NACHMIETER GESUCHT WERDEN; ALLERDINGS MUSS DANN SCHON BIS ZUM FRISTGERECHTN KÜNDIGUNGSTERMIN DIE MIETE UND DIE NEBENKOSTEN GEZAHLT WEDEN.
WER DIE SCHULD TRÄGT MUSS DEN SCHADEN BEHEBEN; EINE FERNDIAGNOSE IST IMMER SCHLECHT; ICH WEISS NICHT WIE ALT DAS GUTACHTEN IST, HABE KEIN BILD VON DEN FEUCHTIGKEITSFLECKEN AN DER AUSSENWAND, KENNE IHR HEIZ- UND LÜFTUNGSVERHALTEN NICHT UND KANN INSOFERN NICHT BEURTEILEN WER DERJENIGE IST DER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT.
EINE EINFACHE SACHE IST MAN NIMMT EINEN LANGEN DICKEN BOHRER UND BOHRT EIN LOCH IN DIE WAND UM ZU SEHEN OB IN DER WAND FEUCHTIGKEIT IST, KOMMT BEIM BOHREN TROCKENER STAUB RAUS KANN ES KEINE AUSSENFEUCHTIGKEIT SEIN SONDERN INNENFEUCHTIGKEIT, KOMMT NASSES KLUMPIGES ZEUG ZUM VORSCHEIN DANN DÜRFTE ES AUSSENFEUCHTIGKEIT SEIN.
GENAU KANN DAS EIN FACHMANN MESSEN UND ES WÄRE AUCH RATSAM, DENN SCHIMMEL AN DER WAND KANN NICHT EINFACH NUR ÜBERGESTRICHEN WERDEN DENN DER KOMMT WIEDER DURCH, UND DAS FÄND ICH FÜR DEN NACHFOLGER EGAL WER NUN DIE SCHULD TRAGEN MUSS NICHT FAIR.
FEUCHTIGKEIT IST IMMER EIN SEHR SPANNENDES THEMA UND MAN HOLT SIE SICH JA AUCH NICHT MIT ABSICHT IN DIE WOHNUNG; ABER ICH KANN AUS EIGENER ERFAHRUNG SAGEN, DAS MAN MANCHMAL MIT EINEM ANDEREN LÜFTUNGSVERHALTEN EINEN ENORMEN ERFOLG ERZIELT - GEGEN AUSSENFEUCHTIGKEIT IST MAN DAGEGEN ALS MIETER MACHTLOS DA MUSS DER VERMIETER RAN WAS JA AUCH IN SEINEM EIGENEN INTERESSE IST DIE BAUSUBSTANZ ZU ERHALTEN
SPRECHT EINFACH DEN VERMIETER NOCHMAL AN DAS DIESES ABGEKLÄRT WERDEN MUSS; DENN …
VIELE GRÜSSE
MARGRET
PS: ÜBER EINE RÜCKMELDUNG WÜRDE ICH MICH FREUEN
Hallo,
fakt ist:da ihr ordentlich gekündigt habt, müsst ihr auch keinen nachmieter suchen.
allerdings mit dem streichen ist so eine sache…ich würde es nicht machen…
Hallo,
warum sollten Sie einen Nachmieter stellen müssen? Sie haben ordnungsgemäß gekündigt und können dann zum 01.09. ausziehen.
Was besagt das frühere Gutachten?
Es gibt wirklich Schimmelflecke, die auf Grund unzureichender Lüftung (mehrmals täglich weit geöffnete Fenster, Möbel einige Zentimeter von der Außenwand placiert) entstehen.
Schimmelprobleme sind größtenteils nicht so ohne weiteres der einen oder anderen Seite zuzuordnen.
Wenn Sie sowieso schon gekündigt haben, würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Streichen? Soll damit der Mangel nur für den nächsten Mieter verborgen werden? Wäre eine Renovierung lt. Mietvertrag generell jetzt notwendig? Oder nur Übernahme eines Anteils? Viele Mietverträge beinhalten, dass je nach Wohnzeit ein Anteil an den Renovierungskosten getragen werden muß. Eine generelle Renovierungspflicht, egal, wie die Wohnung aussieht, ist lt. oberster REchtssprechung nicht zulässig.
Leider kann ich ohne diese Angaben weder zu der einen noch anderen Sache raten.
Da ich selbst Vermieter bin, würde ich den Mieter ziehen lassen und keine unsicheren Prozesse beginnen.
MfG
Ulla
Hallo aus Bernburg,
Mieter sind verpflichtet Mietqualitätsverluste also Schäden die seit Mietbegin aufgetreten sind, dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, damit dieser die möglichkeit hat, diesen Mangel zu beheben.
Kein Mieter muss sich um Nachmieter kümmern. Das ist Sache des Vermieters. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und auch hier ist eine Bestätigung (z.B. mit Antwortrückschein als Beleg) ratsam.
LG aus Bernburg
Hallo.
Wenn ihr noch bis zum 01.09.2011 wegen Eigenkündigung Zeit habt, überlegt euch bitte, ob ihr bei Gericht ein Beweissicherungsverfahren anstreckt wegen der Schimmelwand. Das Gericht würde dann einen gerichtlich zugelassenen Gutachten beauftragen, der den Schaden neutral erfaßt und bewertet, und auch die mögliche Schadensursache angeben könnte.
Natürlich hättet ihr zuerst mal die Gerichtskosten als Klägerpartei vorzutragen, aber vllt. habt ihr eine Rechtsschutzversicherung, die sowas übernehmen würde. Für das Beweissicherungsverfahren vor dem Amtsgericht könnte ihr euch natürlich auch einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen.
Sämtliche Kosten, die bzw. deine Rechtsschutzversicherung vorab zu tragen hätte, würde bei Obsiegen deinem Gegner, hier deinem jetzigem Vermieter, auferlegt werden und dir zurückerstattet werden.
Ich würde deshalb erstmal Farbe und Pinsel beiseite lassen, und eine Beratung bei einem Fachmietanwalt erwägen.
Bitte erwäge auch, ob du statt allem einfach mal zum örtlichen Mieterverein gehst, und dich dort beraten und evtl. auch vertreten läßt, dann wären deine Vorauslagen nicht so hoch, wenn du ohne Anwalt und ohne Rechtsschutzversicherung bist.
Bei einer Schimmelwand handelt es sich um einen substanziellen Schaden, so daß vor einer Renovierung eine Schadensbeseitigung erfolgen muß. Nur Farbe drüber und weg ginge nicht, zumal sich dein Vermieter querstellt und dir die Schadensverursachung in die Schuhe schieben will. Schiebe dem einen Riegel vor, indem du zum Mieterverein oder zum Anwalt gehst und für die Schadenswand ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren anstrengst.
Meine Hinweise sind nur freie Meinungsäußerungen. Bitte im konkreten Fall einen Fachanwalt aufsuchen, der auch Unterlagen etc. vor Ort sichten könnte.
MfG
Delia
Abegesehen davon, dass es bei Schimmelbildung mit einfach streichen nicht getan ist, kann ich dies aus der Ferne schlecht beurteilen. Im Grunde genommen, müsste ein neues Gutachten erstellt werden. Wenn Sie sich sicher sind, dass die Feuchtigkeit von außen kommt, würde ich erst mal nichts machen. In welchem Zimmer tritt denn Schimmel auf, etwa im Schlafzimmer? Dort ist es nämlich meiner Erfahrung nach meistens doch fehlerhaftes Lüften.
Lieber Mieter und Fragensteller!
Hier wird ein Thema angesprochen, welches zu einem Dauerbrenner im Konflikt zwischen Vermieter und Mieter geworden ist. Ohne einen Anwalt sieht der Mieter immer alt aus, (zumindest eine Beratung sollte sein.)Was immer angestrebt wird, ist ein Gutachten über die Entstehung von Schimmel in der Wohnung. Ein Gegengutachten ist immer eine Frage des Preises!
Eine Sofortige Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn eine akute Gesundheitsgefährdung vorliegt.(Wer entscheidet das?)
Ein nasser Fleck in der Außenwand muß einen Ursprung haben: Zufuhr von Feuchtigkeit von aussen?(fehlende Regenrinne)
Zufuhr von Feuchtigkeit von Innen?( Wasserrohrbruch)
Die große Masche der Vermieter ist immer die mangelnde Lüftung der Wohnung und Einsparung von Heizung.
Überstreichen der schimmeligen Flecken ist sinnlos, die Stellen müssen a.getrocknet werden;- b.Putz runter und c. neu verputzt werden. dafür ist der Vermieter zuständig, denn er muß die Mietsache in einem bestimmungsgemäßen Zustand (Wohnung) vermieten.
Mein Argument: Wenn der Vermieter verlangt, dass von Euch der Schimmel überstrichen werden soll, dann hat er die Absicht den Nachmieter über diese Stelle zu täuschen. Und der hat dann die gleichen Sorgen wie Ihr heute.
Eine bessere Antwort habe ich nicht.
Viel Erfolg! Großer Suche
HAllo Marius Foerster,
es tut mir leid, aber ich war unterwegs und kann erst heute antworten.
Schimmel ist ein leider sehr häufiger Streitpunkt. Wesentlich ist, wie er entstanden ist. Das muss notfalls ein Gutachter nachweisen.Was steht denn in dem „alten“ Gutachten, auf das sich der Vermieter beruft? War das zu Ihrer Mietzeit?
Ich würde an Ihrer Stelle jetzt nichts streichen, sondern dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass das nun das Falscheste sein würde, was man bei Schimmel machen kann. Der Grund des Schimmels muss behoben werden. Wenn es an der Aussenwand schon Feuchtigkeitsflecken gibt, dann kann ein Gutachter auch sehr exakt nachweisen, wie sich die Feuchtigkeit innerhalb der Wand ausgebreitet hat.
Oft ist es allerdings so, dass z.B. zur Wärmedämmung neue Fenster eingebaut wurden und die feuchte Wohnungsluft nicht mehr entweichen kann. Da hilft dann tatsächlich nur gründlich lüften. Aber Ihr Vermieter muss Ihnen ja vor Gericht auch erst mal nachweisen, dass Sie nicht ordentlich gelüftet haben. Ein veraltetes Gutachten würde ich ablehnen. Wurde damals der vorhandene Schimmel eventuell sogar überstrichen und nicht behoben???
Viel Glück wünscht Heihei
Ich kann dir da leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Viel ERfolg!