Schindluder bei eBay unter meinem Namen

Hi,

folgendes Problem:
Wie ich jüngst durch eine Geschädigte erfuhr, ist bei eBay jemand unterwegs, der Ware verkauft, das Geld kassiert, die Ware nicht liefert. Bei Nachfrage antwortet er unter meinem Namen mit meiner Adresse in der Signatur und behauptet, er sei im Urlaub gewesen, die Ware käme bald. Was natürlich nicht der Fall ist. Daraufhin melden sich die Geschädigten natürlich bei mir.

Wie der Kerl an meine Adresse gekommen ist, weiß ich nicht, aber das ist ja nicht unmöglich. Wir haben rausgefunden, wer es ist - kenn ich persönlich nicht, wohnt aber in meiner Gegend.

Mittlerweile haben sich schon drei Geschädigte gefunden, wer weiß, wieviele es noch gibt.

EBay hat das Konto von dem Kerl schon gesperrt, und ich war bei der Polizei, die meinten aber, ich sei nicht geschädigt und könnte nichts tun.

Im Endeffekt kann mir bestimmt nichts passieren, ich habe ja tatsächlich nichts mit der Sache zu tun, aber bei Anruf melden sich die Übeltäter sogar mit meinem Namen, außerdem hab ich den Stress, wenn die Geschädigten bei mir anrufen und ich die Sache erklären muss (wer glaubt sowas schon?) - und dazu kommt das wirklich mulmige Gefühl, dass sich da jemand als ich ausgibt.

War hier vielleicht schonmal jemand in einer ähnlichen Situation und kann erzählen, wie er damit umgegangen ist?

Grüße
Cess

Hallo,

die Aussage der Polizei, dass Du nichts tun kannst, ist falsch! Einerseits kann Du auch ohne Geschädigter im Strafrechtlichen Sinn zu sein, eine Strafanzeige erstatten. Hierzu reicht es aus Zeuge zu sein. Die Strafanzeige kannst Du selbst bei der zuständigen Staatsanwaltsschaft stellen. Dazu schilderst Du einfach nur den Sachverhalt, benennst weitere Zeugen (die Geschädigten), teilst mit, dass Du den Täter bereits anhand folgender Umstände (…) ermitteln konntest, und erstattest die Anzeige bzgl. „aller in Frage kommenden Straftatbestände“ und stellst „im Übrigen Strafantrag, soweit dieser ggf. notwendig sein sollte“. Die Anregung einer Hausdurchsuchung, da zu erwarten steht, dass hierbei weiteres Beweismaterial aufgefunden werden wird, kannst Du auch noch machen, aber die Jungs und Mädels verstehen natürlich ihr Handwert und wissen, was notwenig ist. Damit setzt Du dann schon mal die Staatsanwaltschaft auf die Spur des Übeltäters.

Aber auch zivilrechtlich könntest Du durchaus etwas unternehmen. Stellt sich nur die Frage, ob Du dafür Geld ausgeben möchtest, was ggf. nicht wieder rein kommt. Hier wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, und man könnte z.B. im Wege einstweiligen Rechtsschutzes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durchsetzen, die es Mister X verbietet in deinem Namen aufzutreten, und die im jedem Fall der Zuwiderhandlung mit einem netten Sümmchen garniert ist. Zuvor kann man außerdem natürlich eine entsprechende Abmahnung schicken.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

die Aussage der Polizei, dass Du nichts tun kannst, ist
falsch!

das hilft mir nicht viel, wenn die der Meinung sind, dass ihre Aussage richtig ist. :frowning:
Ich war wirklich recht lange da und hab die Sache genau geschildert, die haben mich wieder weggeschickt, ich könne keine Anzeige erstatten.

machen, aber die Jungs und Mädels verstehen natürlich ihr
Handwert

Wenn deine Aussage stimmt, verstehen sie es doch nicht so gut.

Aber auch zivilrechtlich könntest Du durchaus etwas
unternehmen. Stellt sich nur die Frage, ob Du dafür Geld
ausgeben möchtest,

Das ist definitiv nicht möglich, auch wenn ich dem blöden Idioten gerne vor den Karren fahren würde.

Danke
Cess

Hi

die Aussage der Polizei, dass Du nichts tun kannst, ist
falsch!

das hilft mir nicht viel, wenn die der Meinung sind, dass ihre
Aussage richtig ist. :frowning:
Ich war wirklich recht lange da und hab die Sache genau
geschildert, die haben mich wieder weggeschickt, ich könne
keine Anzeige erstatten.

„…Die Strafanzeige kannst Du selbst bei der zuständigen Staatsanwaltsschaft stellen…“

Du könntest auch die Geschädigten bitten Anzeige zu erstatten.
Name und Adresse scheint ja vorzuliegen.

MfG
Lilly

Ja,

Du könntest auch die Geschädigten bitten Anzeige zu erstatten.
Name und Adresse scheint ja vorzuliegen.

hab ich auch getan, ich geb auch die Namen der anderen Geschädigten weiter, sobald sich wieder wer bei mir meldet, damit die sich untereinander kennen. Kann aber passieren, dass die Anzeige gegen mich erstatten, weil ich nach deren Meinung ja mit drin hänge. Dann hab ich noch mehr Stress am Hals.

Grüße
Cess

Hallo nochmal,

die Aussage der Polizei, dass Du nichts tun kannst, ist
falsch!

das hilft mir nicht viel, wenn die der Meinung sind, dass ihre
Aussage richtig ist. :frowning:

Doch, wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich von Anzeigeerstattung ggüber der StA geschrieben habe. D.h. Du bist auf die Polizei nicht angewiesen. Die Anzeigeerstattung direkt ggüber der StA erfolgt einfach durch formfreies Schreiben.

Ich war wirklich recht lange da und hab die Sache genau
geschildert, die haben mich wieder weggeschickt, ich könne
keine Anzeige erstatten.

S.o.

machen, aber die Jungs und Mädels verstehen natürlich ihr
Handwert

Wenn deine Aussage stimmt, verstehen sie es doch nicht so gut.

Polizei Staatsanwaltschaft! D.h. wenn ein Polizeibeamter Unfug erzählt, kann er sich zwar ggf. querstellen für dich die Anzeige aufzunehmen, aber dies hindert dich ja nicht, selbst zum Stift zu greifen und an die StA zu schreiben.

Gruß vom Wiz

Hi,

Doch, wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, wäre dir
aufgefallen, dass ich von Anzeigeerstattung ggüber der StA
geschrieben habe. D.h. Du bist auf die Polizei nicht
angewiesen. Die Anzeigeerstattung direkt ggüber der StA
erfolgt einfach durch formfreies Schreiben.

und kostet nichts? Dann denk ich da mal ernsthaft drüber nach.

Danke und Gruß
Cess