§ - Schlacht - help! Gebühren bei nicht-Abbuchung

Hi

Es geht mir um nen direkten Fall :

Kunde A hat nen Handyvertrag bei Unternehmen B.
B hat ein Lastschrifteinzug bei A.Sobald die Rechnung kommt geht die Abbuchung an den Kunden raus. Auf der Rechnung steht " Zahlung sofort fällig".
Nun ist das Konto bei A nicht gedeckt,der Handyanschluss wird aufgrund dessen von Unternehmen B gesperrt und Kosten für nichteingelöste Abbuchung & Sperrkosten in Rechnung gestellt.
Frage :
Aufgrund welches BGB-§ geht das ganze dann ?
Hab mir schonmal den §286 durchgeschaut aber da find ich mich nicht direkt zurecht.

Kunde A behauptet nämlich nun, das die Kosten & Sperrung nicht rechtens sind, da er noch nicht in den gesetzlichen Verzug von 30 Tagen gekommen ist - wie verklickert nun Unternehmen B dem Kunden A das diese 30 Tage nicht der Fall sind wenn Abbuchungsverfahren ist & aufgrund mangels Deckung nicht gebucht werden kann ?
Was für einen Gesetzestext gibt es für den Kunden ? Muß das in den AGB’s des Unternehmens stehen ?

Thx für die Hilfe!

Grüße

Georg

Hallo,

Kunde A behauptet nämlich nun, das die Kosten & Sperrung nicht
rechtens sind, da er noch nicht in den gesetzlichen Verzug von
30 Tagen gekommen ist

es besteht ein Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug. Verzug ist ein Zustand aus dem BGB, der bestimmte Konsequenzen nach sich zieht (u.a. Verzugszinsen). Fällig ist die Forderung bei Fälligkeit und die ist hier mit sofort angegeben und damit ist auch sofort zu bezahlen – auf den gesetzlichen Verzug kann sich dan niemand berufen. Niemand käme auf den Gedanken, im Supermarkt oder im Restaurant erst nach 30 Tagen bezahlen zu wollen, wenn der Kellner an der Tür mit der Rechnung wedelt und Bezahlung verlangt. Hier heißt es Leistung gegen Gegenleistung und wenns kein Geld gibt, gibt es keine Leistung (gut, dafür ist das Restaurant vielleicht nicht ganz das richtige Beispiel). Die sich aus nicht eingehaltener Fälligkeit daraus ergebenden Konsequenzen sollten sich durchaus in den AGB finden lassen.

Gruß,
Christian

Hi

Dank Dir :smile:
Es geht halt darum das es immer wieder Kunden gibt, die sich dann auf’s BGB mit den 30 Tagen beziehen und denen möchte ich dagegen halten,deshalb will ich halt wissen wie da der Fall ist.

Wenn ich Dich also richtig versteh, dann schaltet automatisch sozusagen dieser Rechnungsaufdruck " Zahlung sofort fällig " diese 30 Tage Zahlungsfrist aus ?
Weißt Du,wo dieses mit den 30 Tagen Zahlungszeit bei Rechnung im BGB steht ? Hab da div. Sachen angeschaut aber nirgends ist da was von den 30 Tagen erwähnt, auch hab ich selbst keinen Punkt gefunden,worin des erklärt ist wie des zusammenhängt mit Abbuchung, Abbuchung geht nicht durch & dabei Sperrung etc.
Sicherlich, es macht nicht jeder Anbieter & es passiert auch nicht bei jedem Kunden - trotzdem will ich mich da mal informieren.

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Hallo Christian,

Wenn ich Dich also richtig versteh, dann schaltet automatisch
sozusagen dieser Rechnungsaufdruck " Zahlung sofort fällig "
diese 30 Tage Zahlungsfrist aus ?

JEDE Angabe eines Zahlungszieles „schaltet“ diese Frist aus. Die 30 Tage haben nur den Zweck, einen Schuldner automatisch in Verzug zu setzen wenn eben kein genaues Zahlungsziel angegeben ist.

Wenn du am 1.3.2005 eine Rechnung erhältst mit der Angabe „zahlbar am 12.3.2005“ dann must du bis zu diesem Datum zahlen, andernfalls bist du am 13.3.2005 in Verzug.

Genaueres darüber findest du im „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.

MfG
Dietmar

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Hi Dietmar

klasse Dank Dir :smile:
Das hilft mir weiter *g
Hab grad den link dazu gefunden : http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeb…

Grüße

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