Hallo Semjon,
Ehrlich gesagt musste ich das nie. Auch nicht
beim „Zähneputzen“.
Vorsicht! Es gibt viele Situationen, in denen man ein Kind überwältigen oder anderweitig so behandeln muß, daß es ein geschulter Beobachter für demütigend halten könnte. Wenn Du das nicht kennst, dann hat Dir Deine Freundin/Frau einen gut programmierten Roboter, wahrscheinlich japanischer Bauart, als Kind untergeschoben, und es kann sein, daß das auffliegt, dann müßt Ihr das bisher erhaltene Kindergeld zurückzahlen.
Aber ich widerspreche Dir hier, das Prügeln von Kindern
nach alter russischer Art war auch anderswo vorwiegend
Weder habe ich mich in diesem Forum mit der russischen Prügelstrafe beschäftigt, noch gibt mein Geschreibsel die Befürwortung überhaupt irgendeiner Kindererziehungsmethode her.
Und es geht ja im Thread um das (für das Kind als
solches Erkennbare - und auch so gemeinte -)
„Zuschlagen“ auf den Körper des Kindes und nicht
um sanften Druck mit erklärenden Worten, um dem
Nicht ganz, es geht um die Frage, ob z.B. eine 22-Studentin ungefragt in eine triviale Erziehungssituation als Anwalt des Kindes intervenieren soll. Der Tenor der Antworten war, daß das unbedingt zu befürworten sei, denn wir Tugendwächter seien nunmal die Guten und wissen, wie Erziehung geht, und diese Eltern nicht, und wohl überhaupt die meisten Eltern nicht, das steht sogar im Gesetz.
Man könnte auch denken, dass Du hier zu springen anfängst,
um aus den von Dir genannten Gedanken beim Leser die Er-
kenntniss reifen zu lassen, dass gewaltsame Kinder-
erziehung und Fortpflanzungserfolg positiv korelliert.
Der im Nazideutschland beginnende und sich mit einer Unterbrechung bis zum Pillenknick fortsetzende Babyboom ist auch die Periode der Abschaffung der Prügelstrafe in Deutschland.
Wobei fällt Dir eigentlich so eine Argumentation ein? 
Das könnte ich Dich auch fragen, denn Du liest offensichtlich etwas anderes als ich schreibe.
Grüße
Anny