Guten Abend zusammen,
ich frage mich seit einiger Zeit…
nehemn wir einmal an, dass 2 Jugendliche in einem Kiosk stehen.Es gibt noch ein einziges Kaugummi im ganzen Laden.Beide bestehen drauf, dass jeweils sie zuerst danach gegriffen haben.Sie gehen nach draußen und fangen an sich gegenseitig Beleidigungen an den Kopf zu werfen bis Junge A nach dem Arm von Junge B greift.Junge B schlägt Jungen A reflexartig sagen wir mal unglüglicherweise ins Gesicht.Daraus entwickelt sich eine deftige Sclägerei.Natürlich hat rein zufällig niemand den Vorgang gesehen.
Könnte einer der beiden eine Anklage gegen den anderen wegen Körperverletzung gewinnen (vorausgesetzt dass die Verletzungen schwer genug sind)? Ich meine es würde Aussage gegen Aussage stehen.Außerdem sind beide ja an der Entwicklung des Streits beteiligt gewesen.
Und wie sit das mit dem „reflex“ schlag ins Gesicht?
Wie wird bei sowas verfahren?
Ich freue mich schon auf eure Antworten.

Ich würde beide wegen gefährlicher Körperverletzung verknacken 
Nein, ich denke, dass wenn keinem eine nicht durch Notwehr gedeckte Gewaltanwendung NACHGEWIESEN werden kann, keiner bestraft werden kann.
Hallöchen!
Könnte einer der beiden eine Anklage gegen den anderen wegen
Körperverletzung gewinnen (vorausgesetzt dass die Verletzungen
schwer genug sind)?
Eine Anklage kann man nicht gewinnen oder verlieren, weil Anklagen, die übrigens nur von der Staatsanwaltschaft erhoben werden können, nicht zu einem Parteienprozess führen. Damit wäre deine Frage übrigens streng genommen schon beantwortet: Wenn nicht zufällig einer der beiden Gören Staatsanwalt ist, kann er nicht mal Anklage erheben und damit schon gar nicht erfolgreich.
Wenn du eine Klage meinst, gerichtet auf Leistung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, so steht es natürlich beiden frei, eine Klage zu erheben. Das kann man dann auch in einem Prozess verhandeln (Klage und Widerklage), so dass beide gleichzeitig Kläger und Beklagte (streng genommen eine Seite: Widerkläger und Widerbeklagter) sind. Was da raus kommt, ist schwer zu sagen. Hier geht es in der Tat um Parteienstreit und um Beweislastfragen. Aus deinem Sachverhalt gehen nicht mal genug Einzelheiten hervor, um die materielle Rechtslage sicher beurteilen zu können. Es ist durchaus denkbar, dass einer zunächst oder auch die ganze Zeit in Notwehr gehandelt hat. Vielleicht auch nicht. Und vielleicht nur teilweise. Vielleicht war gerade ein Schlag, der besonders schwere Folgen gehabt hat, durch Notwehr gerechtfertigt. Vielleicht auch nicht. Es ist jedenfalls grundsätzlich so, dass derjenige die Beweislast trägt, der sich (und insofern er sich) auf Notwehr beruft.
Levay
Ich meine es würde Aussage gegen Aussage
stehen.Außerdem sind beide ja an der Entwicklung des Streits
beteiligt gewesen.
Und wie sit das mit dem „reflex“ schlag ins Gesicht?
Wie wird bei sowas verfahren?
Ich freue mich schon auf eure Antworten.
Ich würde beide wegen gefährlicher Körperverletzung verknacken
Stelle gerade vor, wie man so eine Kaugummupackung einsetzen muss, damit es die Körperverletzung zur gefährlichen Körperverletzung qualifiziert. 
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Ich würde beide wegen gefährlicher Körperverletzung verknacken
Stelle gerade vor, wie man so eine Kaugummupackung einsetzen
muss, damit es die Körperverletzung zur gefährlichen
Körperverletzung qualifiziert. 
Für einen Mcgywer-Fan ist das garkein Problem.
Grüsse
Jörg
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Geniale Antwort! 
Sternchen und Gruß,
Levay
Du denkst wohl gerade an die Kugelschreibermine und den Bindfaden?