Schlägerei, Gericht ?

hallo

ein bekannter von mir ist vor 3 wochen zusammen geschlagen worden. er stellte anzeige bei der polizei. jetzt die frage:

Muss er als Kläger bei Gericht anwesend sein?

Muss er als Kläger bei Gericht anwesend sein?

Kläger? Hat er denn Klage erhoben? Oder geht es wirklich nur um eine Strafanzeige und damit um einen Strafprozess? Dann wäre er ja nicht Kläger, sondern Zeuge.

Levay

Hallo,

ein bekannter von mir ist vor 3 wochen zusammen geschlagen
worden. er stellte anzeige bei der polizei. jetzt die frage:

Muss er als Kläger bei Gericht anwesend sein?

Also das Ganze geht etwa so: die Polizei nimmt die Anzeige auf und dann kommt es erstmal auf die Schwere der Tat und die Folgen an.
Sollte sich der Tatbestand als mutmaßliche schere Körperverletzung rausstellen, so wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, dann wird Dein Kumpel als Zeuge vor Gericht geladen.

Ist er selbst der Kläger, was nur der Fall wäre, wenn die Tat ansich kein öffentliches Interese impliziert, dann weiss ich es nicht genau, ob er als Kläger persönlich anwesend sein muss, aber ich denke mal ja, denn trotzdem ist er ja immernoch Zeuge und damit wichtig für eine Verurteilung.

Grüsse

Icequeen

Frage: ist eine „einfache“ Körperverletzung oder eine gefährliche??
Eine einfach Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt - das heißt, dass sie nur strafrechtlich verfolgt wird, wenn es der Geschädigte will oder wenn der Staatsanwalt öffentliches Interesse bekundet. Falls der Täter geständig ist etc., dann wird der Staatsanwalt (in aller Regel) einen Strafbefehl erlassen und es kommt zu keiner Verhandlung.
Ist es eine gefährliche Körperverletzung, dann wird der Staatsanwalt auf jeden Fall tätig. Kann sein, dass er es trotzdem „nur“ mit einem Strafbefehl abtut.

Den Unterschied zw. einfache + gefährliche Körperverletzung kannst du hier http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung
nachlesen.

Das Wort „Kläger“ ist hier nicht angebracht, da nur der Staatsanwalt Anklage erheben kann.
Man kann evtl. als Nebenkläger auftreten, was bei einer Körperverletzung aber wohl die absolute Ausnahme sein dürfte.

Und wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann wird der Geschädigte auf jeden Fall vorgeladen. Ob er dann aussagen muss hängt vom Verhandlungsverlauf ab. Ist der Angeklagte voll geständig, dann wird auf die Aussage der Zeugen in aller Regel verzichtet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Muss er als Kläger bei Gericht anwesend sein?

Er wird wohl anwesend sein müssen, allerdings nicht als „Kläger“, sondern als Zeuge.

Gruß,

Florian.