Schlägerei im Unbewusst

Guten Tag,

was kann man tun, wenn ein Mann „A“ in einem Restaurant viel getrunken hat und dann im Unbewusst nach Hause kamm. Am naechsten Tag wurde ihm vorgeworfen, dass er in diesem Restaurant einen Tisch umgekippt hat und einen Mann „B“ ein mal stark geschlagen hat. Nach der Umfrage hat niemand diese Schlägerei gesehen. Aber Mann „B“ war beim Arzt und hat jetzt nach dem Schlag, wie er sagt, ständige Kopfschmerzen und hatte eine kurze Behandlung im Spital. Mann „A“ erinnert sich gar nicht, was an diesem Abend passierte. Es könnte so sein: Mann „B“ kann ihm alles jetzt vorwerfen, was er will, besonders einen Betrag fuer die Arztbehandlung. Er kann jetzt Rest von seinem Leben zur irgendwelchen Behandlung gehen und dann sagen, dass es noch Schuld vom Mann „A“ ist, und Mann „A“ muss das alles immer bezahlen.
Helfen Sie bitte dem Mann „A“. Danke im voraus.

Helfen Sie bitte dem Mann „A“.

Wie denn, außer ihm den Ratschlag zu geben, sich nicht mehr bis zur Besinnungslosigkeit zu besaufen?

Guten Tag,

auch so,

was kann man tun, wenn ein Mann „A“ in einem Restaurant viel
getrunken hat und dann im Unbewusst nach Hause kamm. Am
naechsten Tag wurde ihm vorgeworfen, dass er in diesem
Restaurant einen Tisch umgekippt hat und einen Mann „B“ ein
mal stark geschlagen hat.

zumindest in den 80ern wurde man in solchen fällen wegen fahrlässiger trunkenheit verurteilt. wie es heute ist, weiß ich nicht.

Helfen Sie bitte dem Mann „A“. Danke im voraus.

wäre es nicht sinnvoller, dem rest der welt gegen mann „A“ zu helfen?

gruß
ann

Hallo,

Helfen Sie bitte dem Mann „A“. Danke im voraus.

ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich direkt auf die Fragestellung eingehe und nicht mit allgemeiner Lebenshilfe zu punkten versuche.

Wer im Vollrausch Straftaten begeht ist ggfls. schuldunfähig, was eine Bestrafung grundsätzlich ausschließt. Da es aber zu einfach wäre, sich maßlos zu besaufen und anschließend die Schwiegermutter, den doofen Nachbarn oder zumindest seine Katze zu meucheln, um dann anschließend straffrei auszugehen, hat sich der Gesetzgeber etwas ausgedacht:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html

Gruß
Christian

Hallo,

Am naechsten Tag wurde ihm vorgeworfen, dass er in diesem
Restaurant einen Tisch umgekippt hat und einen Mann „B“ ein
mal stark geschlagen hat. Nach der Umfrage hat niemand diese
Schlägerei gesehen.

Wer hat ihm das vorgeworfen? Mann B oder eine dritte Person?
Wenn nur Mann B das behauptet und niemand anders wird Mann B seine Anzeige bei der Polizei nicht durchbekommen.
Gibt es denn überhaupt eine Anzeige?

Gruss

Wer im Vollrausch Straftaten begeht ist ggfls. schuldunfähig,
was eine Bestrafung grundsätzlich ausschließt.

In der Fragestellung ging es aber doch nicht um Bestrafung, sondern um aus der möglichen Tat resultierende zivilrechtliche bzw. Schadensersatzansprüche. Sind die an eine Schuldfähigkeit gebunden?

Gruß