Schlägerei - Jugendliche - Sorgepflicht?

Hallo,

ich tu mir etwas schwer mit einer Überschrift.
Situation: Ein 15jähriger Jugendlicher (dunkelhäutig) ist mit mehreren Freunden, einer davon ebenfalls dunkelhäutig, Samstag Nacht unterwegs. Es ist kurz vor Mitternacht, sie warten auf die Straßenbahn, um nach Hause zu fahren. Sie haben Alkohol getrunken (der Test, den die Polizei dann durchführt, sagt 0,5 Promille, nicht toll, aber auch nicht volltrunken).
Sie werden von einem erwachsenen Mann (Anfang bis Mitte 20) angepöbelt, geben wohl Worte zurück, derjenige ruft Freunde an, die dann kommen, und die Jugendlichen angreifen. Inzwischen fallen auch rassistische Schimpfworte. Die Polizei erscheint. Personalien werden aufgenommen. Alkohol getestet. Zeugenaussagen werden aufgenommen. Der Jugendliche wird als Geschädigter (Aussage der Polizei bei Anruf am nächsten Tag) aufgeschrieben. Das ganze fand in der Nähe einer Sporthalle statt.
Soviel zur Situation.

Meine Frage nun: die Polizei, die das aufgenommen hat, hat den Jugendlichen gefragt, wo er geschlagen und getreten worden sei, ob er Schmerzen habe. Der Jugendliche hat das heruntergespielt (die blauen Flecken heute morgen erzählten etwas anderes). Sie haben ihn dann in die Innenstadt gefahren, wo er auf eine Straßenbahn gewartet hat. An der Straßenbahnendstation muss er auf einen Verbindungsbus warten, der ihn dann (der letzte) nach Hause gebracht hat. Er hat nicht zuhause angerufen, weil er derzeit kein Handy hat. Hat den Polizisten gesagt, seine Eltern seien eventuell nicht zu Hause (waren wir aber ,es wurde nicht versucht).
Gibt es denn keine Richtlinien, dass man sich um einen angetrunkenen, eventuell verletzten Jugendlichen kümmern muss und ihn nicht einfach an einer Straßenbahnhaltestelle aussetzt? Hätte man die Verletzungen nicht von einem Artz dokumentieren lassen sollen (auch wenn der Jugendliche behauptet, „es sei nicht schlimm“)?

Ich bin ziemlich geschockt, da mir aber die entsprechende Erfahrung fehlt, weiß ich nicht genau, wie ich weitervorgehen soll.

Danke fürs Lesen.

Gruß
eklastic

Auch Hallo,

meine erste Frage hier ist, was treibt ein 15jähriger kurz vor Mitternacht noch alleine auf den Strassen bzw. mit anderen Halbstarken, und das ohne entsprechende Aufsichtperson in diesem Falle einen Erziehungsberechtigten?

Die nächste Frage ist, wieso waren diese Jungs alkoholisiert? 0,5 Promille sind in diesem Alter wohl etwas anders zu werten als bei einem Erwachsenen, da der Körper hier noch etwas anders reagiert. Auch hier Frage ich mich wo die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigen bleibt. Ausserdem denke ich das der Alkoholkonsum durchaus dazu geführt haben kann, das der Mut gestiegen ist und die Hemmschwelle gesunken, somit wären dieser Junge und seine Freunde zu einer anderen Zeit der Provokation evtl aus dem Weg gegangen.

Das Verhalten des 20jährigen möchte ich hier auf keinen Fall gut heissen, dieser hat sich wohl genauso wie ein 15jähriger Verhalten. Der Angriff bleibt natürlich bestehen und sollte auch verfolgt und bestraft werden, wenn sich die Situation genau so zugetragen hat.

Die Polizei hat im Bezug auf das Schmerzempfinden des Jungen gehandelt. Auch können blaue Flecken sich erst entwickeln, d.h. diese waren vllt bei einer Untersuchung noch nicht so stark sichtbar. Auch der Alkoholeinfluss kann den Jungen dazu bewegt haben, weil er vllt die Schmerzen in dem Moment nicht wahrgenommen hat, unter Schock stand etc…Was ich nicht verstehen kann, und nicht für gut heisse ist, das die Polizei weder einen Versuch gemacht hat dich zu erreichen, bzw. den Jungen nicht persönlich bei seinem Bestimmungsort, also daheim abgesetzt haben. Hier sollten die Beamten mehr Verantwortung tragen.
Allerdings darf man auch nicht vergessen das Polizisten während Ihrer Schicht x-mal mit solchen Fällen zu tun haben und sie irgendwann abstumpfen.

Natürlich könntest du hier auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, der Fall ist aktenkundig, somit sind auch die Namen der Vernehmungsbeamten bekannt. Aber ob das hier durchaus Sinn macht, kann ich nicht beurteilen, denn schliesslich kennt man den genauen Hergang am Revier nicht.

Der Junge kann natürlich noch heute zu einem Arzt gehen, die Verletzungen dokumentieren lassen und das Attest bei der Polizei einreichen um seine Aussage damit zu verstärken.

Um in Zukunft einen solchen Schock zu vermeiden, sollte als erstes die Aufsichtspflicht erfüllt werden, d.h. Eltern sollten wissen wo sich der Junior rum treibt, mit welchen Freunden und vorallem sollten gewisse Regeln befolgt werden, zu dem Schutz des Kindes und der Erwachsenen, d.h. kein Alkohol und gewisse Zeiten zu denen er daheim zu sein hat, oder zumindest mit entsprechender Aufsichtsperson. Auch ein klärendes Gespräch sollte statt finden. Nicht tadelnd, aber ermahnend.

Ich wünsche dem Jungen trotzdem erstmal ne schnelle Genesung und dir eine schnelle Klärung der Situation.

Gruss

Hi,

meine erste Frage hier ist, was treibt ein 15jähriger kurz vor
Mitternacht noch alleine auf den Strassen bzw. mit anderen
Halbstarken, und das ohne entsprechende Aufsichtperson in
diesem Falle einen Erziehungsberechtigten?

was spricht dagegen?

Die nächste Frage ist, wieso waren diese Jungs alkoholisiert?
0,5 Promille sind in diesem Alter wohl etwas anders zu werten
als bei einem Erwachsenen, da der Körper hier noch etwas
anders reagiert.

Nunja, wenn ich an meine eigene Jugend denke und mal nüchtern auf die aktuelle
Realität schaue, sehe ich darin auch jetzt nicht den riesen Skandal.

somit wären dieser Junge und seine Freunde zu einer anderen
Zeit der Provokation evtl aus dem Weg gegangen.

„Provokation“ ist ein geschönter Ausdruck, und aus dem Weg gehen…
Hm. Gut, wäre u.U. möglich wesen.

Das Verhalten des 20jährigen möchte ich hier auf keinen Fall
gut heissen, dieser hat sich wohl genauso wie ein 15jähriger
Verhalten.

Das ist einfach nur eine Frechheit. Eine Bande von Kumpels zum Prügel
zu rufen ist nicht „wie ein 15jähriger benehmen“ und nicht „genauso wie…“,
sondern einfach nur eine Straftat.

Was ich nicht
verstehen kann, und nicht für gut heisse ist, das die Polizei
weder einen Versuch gemacht hat dich zu erreichen, bzw. den
Jungen nicht persönlich bei seinem Bestimmungsort, also daheim
abgesetzt haben. Hier sollten die Beamten mehr Verantwortung
tragen.
Allerdings darf man auch nicht vergessen das Polizisten
während Ihrer Schicht x-mal mit solchen Fällen zu tun haben
und sie irgendwann abstumpfen.

Das spielt keine Rolle bei der Bewertung. Wer so abstumpft, dass es nichtmal
mehr für einen Anruf reicht, der hat in dem Beruf nichts mehr zu suchen,
zumindest nicht mit dem Aufgabenbereich.

Gruß,

Malte

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Hi,

ebenfalls Hi,

was spricht dagegen?

Unter anderem das Jugendschutzgesetz und ein gewisses Maß an Verantwortung.

Nunja, wenn ich an meine eigene Jugend denke und mal nüchtern
auf die aktuelle
Realität schaue, sehe ich darin auch jetzt nicht den riesen
Skandal.

Das sicherlich nicht und das will ich auch nicht bestreiten, allerdings nicht mit 15 Jahren und dann nicht mit solchen Folgen. Und zu meiner Zeit als ich 16 war, da gab es das noch nicht das dir ein 13 -15jähriger über den weg gelaufen ist, strunzbesoffen, in der Innenstadt liegend und kotzend und sich schon die buchse vollgepinkelt hat… und dann noch anfängt zu randalieren wenn jemand ihm helfen will oder ihn nur ansieht. Gut das war hier jetzt nicht der Fall, und ich denke soweit kommt es hier auch nicht, aber genau das sieht man immer öfter und deswegen denke ich haben gewisse gesetze und deren einhaltung durchaus ihren Sinn.

„Provokation“ ist ein geschönter Ausdruck, und aus dem Weg
gehen…
Hm. Gut, wäre u.U. möglich wesen.

Provokation ist kein geschöntes Wort, sondern bedeutet:

Pro|vo|ka|ti|on, die; -, -en [lat. provocatio]: 1. (bildungsspr.) Herausforderung, durch die jmd. zu [unbedachten] Handlungen veranlasst …

Das ist einfach nur eine Frechheit. Eine Bande von Kumpels zum
Prügel
zu rufen ist nicht „wie ein 15jähriger benehmen“ und nicht
„genauso wie…“,
sondern einfach nur eine Straftat.

Ob nun ein 15jähriger oder ein 20jähriger so eine Tat begeht, sie ist in beiden Fällen strafbar, das habe ich auch nicht bestritten oder es verschönt. Und wenn ich mit 20 noch nicht in der Lage bin über Sticheleien von 15jährigen zu stehen, dann verhalte ich mich genauso wie diese. Ausserdem könnte jemanden diese Aussage dazu verleiten zu denken, das wenn ein 15jähriger seine Bande zusammen holt und diese jemanden verprügeln, is weniger schwer zu sehen als wenn dies ein 20jähriger tut? Mit Verlaub, Schwachsinn!!!

Das spielt keine Rolle bei der Bewertung. Wer so abstumpft,
dass es nichtmal
mehr für einen Anruf reicht, der hat in dem Beruf nichts mehr
zu suchen,
zumindest nicht mit dem Aufgabenbereich.

Auch hier Zustimmung von mir. Ich habe das Verhalten nicht entschuldigt. Ich habe nur auf gewisse Missstände hingewiesen. Und diese Missstände kommen nunmal daher, das zuviele Jugendliche mittlerweile immer früher zu Alkohol greifen, die Wirkung nicht einschätzen können, und unsere Beamten mittlerweile total überfordert sind diesem Sachverhalt einhalt zu gebieten, bzw müssten sie sich von Polizei mit Schutz und Überwachungsaufgaben zu bewaffneten Kindergärtnern wandeln.

Gruss

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was spricht dagegen?

Unter anderem das Jugendschutzgesetz

Das ist schlicht und einfach falsch.

Nunja, wenn ich an meine eigene Jugend denke und mal nüchtern
auf die aktuelle Realität schaue, sehe ich darin auch jetzt nicht den
riesen Skandal.

Das sicherlich nicht und das will ich auch nicht bestreiten,
allerdings nicht mit 15 Jahren und dann nicht mit solchen
Folgen. Und zu meiner Zeit als ich 16 war, da gab es das noch
nicht das dir ein 13 -15jähriger über den weg gelaufen ist,
strunzbesoffen, in der Innenstadt liegend und kotzend und sich
schon die buchse vollgepinkelt hat… und dann noch anfängt zu
randalieren wenn jemand ihm helfen will oder ihn nur ansieht.

Ähem…

Gut das war hier jetzt nicht der Fall

Genau. Wäre das so gewesen, könnte ich Deine Hinweise gut verstehen und
würde sie nur bekräftigen. Hier hört sich das aber stark nach „ein, zwei
Bierchen getrunken“ an, und _das_ ist zwar gegen das Jugendschutzgesetz,
sofern das in einer Kneipe geschah, aber wie gesagt - ich finde das nicht
verwerflich. Lieber so als privat die Hucke vollsaufen.

„Provokation“ ist ein geschönter Ausdruck, und aus dem Weg
gehen… Hm. Gut, wäre u.U. möglich wesen.

Provokation ist kein geschöntes Wort, sondern bedeutet:

Pro|vo|ka|ti|on, die; -, -en [lat. provocatio]: 1.
(bildungsspr.) Herausforderung, durch die jmd. zu
[unbedachten] Handlungen veranlasst …

Das war aber keine Provokation, sondern ein Angriff, der auch scheinbar(!)
genau so gedacht war. Ich habe aus der Schilderung heraus nicht den Eindruck,
als hätte sich der Angreifer leicht besänftigen lassen wollen.

unsere Beamten
mittlerweile total überfordert sind diesem Sachverhalt einhalt
zu gebieten, bzw müssten sie sich von Polizei mit Schutz und
Überwachungsaufgaben zu bewaffneten Kindergärtnern wandeln.

Ich habe selbst jahrelang in einem Beruf gearbeitet, in dem man in genau
so eine Lage kommt - man neigt dazu, abzustumpfen und das auf Kosten der
Gesundheit und Unversehrtheit unschuldiger Dritter. Es ist auch völlig
normal, dass man derart abstumpft - wenn man den hundertsten Penner aus
seiner Kotze gezogen hat und dafür noch angepöbelt wird, dann fällt es
wirklich schwer, diesen Menschen als einen Patienten wie jeden anderen zu
sehen und ihn mit der ihm gebührenden Sorgfalt und Respekt zu behandeln.

Dann allerdings liegt es in der Aufgabe von guten Führungskräften und auch
einem selbst, gegen so eine Entwicklung gegenzusteuern. Denn meine Aufgabe
war es nunmal, auch den hundertsten Penner aus dem Siff zu ziehen, und es
ist _auch_ des Polizisten Aufgabe, Kindermädchen für austickende junge Kerle
zu spielen.

Wenn alle vernünftig wären, wäre das nicht nötig. Dann bräuchte man aber auch
niemanden, der den Job macht.

Gruß,

Malte

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Meine Frage nun: die Polizei, die das aufgenommen hat, hat den
Jugendlichen gefragt, wo er geschlagen und getreten worden
sei, ob er Schmerzen habe. Der Jugendliche hat das
heruntergespielt (die blauen Flecken heute morgen erzählten
etwas anderes).

Dann auf zum Arzt und jede kleine Schramme dokumentieren! Sonst hat man in einem etwaigen Verfahren so gut wie nichts in der Hand. Und auch der Staatsanwalt entscheidet über eine etwaige Einstellung eines Ermittlungs-/Strafverfahrens auf Grund der Aktenlage.

Gibt es denn keine Richtlinien, dass man sich um einen
angetrunkenen, eventuell verletzten Jugendlichen kümmern muss

Ja, die Eltern haben hier Pflichten, die wohl eindeutig vernachlässigt wurden, wie man mindestens am Alkoholkonsum merkt.

und ihn nicht einfach an einer Straßenbahnhaltestelle
aussetzt?

Aussetzen? Also da wo ich wohne sind die Örtlichkeiten an denen sich Straßenbahnhaltestellen befinden in deutlich urbanem Terrain und abseits jeglicher Zivilisation.
Und wenn die Eltern zustimmen, dass Sohnemann nachts alleine in der Stadt unterwegs ist, findet das auf ihre Verantwortung und der ihres Sohnes statt. Wenn sich diese Einstellung der Eltern plötzlich komplett ändert, weil Sohnemann bösen Menschen begegnet ist müssen sie halt in Zukunft dafür sorgen, dass er nicht mehr um diese Zeit unterwegs ist.

Mir würde jetzt auch spontan nicht einfallen, wieso der Sohn nach hause chauffiert werden sollte. Er ist alt genug sich seinen Eltern gegenüber zu erklären, das Erlebte zu schildern, da braucht es keinen Polizisten für. Er war vielleicht leicht alkoholisiert und ist das Opfer einer Straftat geworden, aber das ist ja kein pauschaler Grund für eine Taxifahrt auf Staatskosten.

Hätte man die Verletzungen nicht von einem Artz
dokumentieren lassen sollen (auch wenn der Jugendliche
behauptet, „es sei nicht schlimm“)?

Erstens kann man das am besten einige Stunden nach der Straftat (blaue Flecken brauchen eine weile um zu voll zu erblühen) und zweitens ist das dann wohl die Aufgabe der Eltern als gesetzliche Vertreter des Jugendlichen die Dokumentation einzusteuern und mit dem Sohn zum Arzt zu gehen. Akut war wohl keine der Verletzungen, dementsprechend war wohl auch kein Grund da irgendetwas vor Ort durch den Rettungsdienst behandeln zu lassen.

Ich bin ziemlich geschockt, da mir aber die entsprechende
Erfahrung fehlt, weiß ich nicht genau, wie ich weitervorgehen
soll.

  1. Mit dem Sohn zum Arzt gehen und die Verletzungen dokumentieren und behandeln lassen.
  2. Anzeige erstatten! Auch wenn das von Amtswegen durch die Polizisten, die den Fall aufgenommen haben höchstwahrscheinlich bereits geschehen ist.
  3. Dem Sohnemann mal ins Gewissen reden und die bescheidene Frage stellen, warum er mit 15 angetrunken nachts durch die Stadt laufen muss.
  4. Überlegen, ob man Ansprüche gegen den Angreifer durchsetzen will und eventuell einen Anwalt konsultieren, denn das Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Angreifer wird höchstwahrscheinlich eingestellt und hätte auch nicht das Ziel dem Opfer eine Entschädigung zukommen zu lassen.

Gruß Andreas

Hallo Malte,

ich antworte jetzt einfach mal dir, dann bleibe ich vielleicht ruhig.
Danke erstmal.

meine erste Frage hier ist, was treibt ein 15jähriger kurz vor
Mitternacht noch alleine auf den Strassen bzw. mit anderen
Halbstarken, und das ohne entsprechende Aufsichtperson in
diesem Falle einen Erziehungsberechtigten?

was spricht dagegen?

Das hast du ja schon ausgeführt.
Zum Fall: Sie waren auf einer Sportveranstaltung, sind danach noch ein bisschen rumgehangen und ja, haben wohl jeder zwei Bier getrunken. Auch ich sehe darin keine Verletzung meiner Aufsichtspflicht. Abgesehen davon hatte ich eigentlich keine Kommentare zu dem Vorfall gefragt (den hatte ich nur geschrieben, um die Situation klarzustellen), sondern gefragt: ob die Polizei einen leicht alkoholisierten Jugendlichen, der Tritte an den Kopf erhalten hat, einfach irgendwo absetzen kann. Man stelle sich das worst-case-scenario vor: eine Gehirnerschüttung. Der Junge fährt in der Straßenbahn und muss sich erbrechen. Der Straßenbahnschaffner wird ihn rauswerfen, zumindest der Busfahrer später wird ihn nicht in den Bus lassen, d.h. er würde dann die Nacht an der Bushaltestelle verbringen, eventuell in nicht klarem Zustand. Das kann es doch nicht sein?!

Nunja, wenn ich an meine eigene Jugend denke und mal nüchtern
auf die aktuelle
Realität schaue, sehe ich darin auch jetzt nicht den riesen
Skandal.

Er war mit zwei Bier leicht alkoholisiert. Er war nicht volltrunken. Gewiss, das ist nicht toll bei einem 15jährigen, aber ich möchte dir danken, dass du da so etwas wie Realität ins Spiel gebracht hast.

somit wären dieser Junge und seine Freunde zu einer anderen
Zeit der Provokation evtl aus dem Weg gegangen.

„Provokation“ ist ein geschönter Ausdruck, und aus dem Weg
gehen…
Hm. Gut, wäre u.U. möglich wesen.

Wäre möglich gewesen ja. Sagt der junge Mann auch. Sagt aber auch, dass sie ja die nächste Straßenbahn erwischen mussten, um heimzukommen, das heißt, er dachte, er könne da nicht weg. Da der „Provokateur“ zuerst allein war, haben sie es ja auch nicht als Gefahr angesehen, erst als der seine Freunde herbeirief.

Das ist einfach nur eine Frechheit. Eine Bande von Kumpels zum
Prügel
zu rufen ist nicht „wie ein 15jähriger benehmen“ und nicht
„genauso wie…“,
sondern einfach nur eine Straftat.

Danke.

Allerdings darf man auch nicht vergessen das Polizisten
während Ihrer Schicht x-mal mit solchen Fällen zu tun haben
und sie irgendwann abstumpfen.

Das spielt keine Rolle bei der Bewertung. Wer so abstumpft,
dass es nichtmal
mehr für einen Anruf reicht, der hat in dem Beruf nichts mehr
zu suchen,
zumindest nicht mit dem Aufgabenbereich.

Nochmal danke.

Gruß
eklastic

PS: Dienstaufsichtsbeschwerde werde ich wahrscheinlich nicht machen. Allerdings vielleicht das Krankenhaus, denn dort war der Arzt, den wir dann sahen, SEHR aufgebracht über das Verhalten der Polizei.
PPS: Dem Jungen geht soweit gut; er findet, das sei alles aufgebläht. Er ging nur unter Protest zum Arzt.

Hallo,

Ja, die Eltern haben hier Pflichten, die wohl eindeutig
vernachlässigt wurden, wie man mindestens am Alkoholkonsum
merkt.

Er war erlaubterweise bei einer Sportveranstaltung. Er hat unerlaubterweise etwas getrunken, war aber nicht volltrunken. Sie waren auf dem Nachhauseweg.

und ihn nicht einfach an einer Straßenbahnhaltestelle
aussetzt?

Aussetzen? Also da wo ich wohne sind die Örtlichkeiten an
denen sich Straßenbahnhaltestellen befinden in deutlich
urbanem Terrain und abseits jeglicher Zivilisation.
Und wenn die Eltern zustimmen, dass Sohnemann nachts alleine
in der Stadt unterwegs ist, findet das auf ihre Verantwortung
und der ihres Sohnes statt. Wenn sich diese Einstellung der
Eltern plötzlich komplett ändert, weil Sohnemann bösen
Menschen begegnet ist müssen sie halt in Zukunft dafür sorgen,
dass er nicht mehr um diese Zeit unterwegs ist.

Hast du gelesen, dass er Tritte gegen den Kopf erhalten hat? Ich hätte gedacht (und der Arzt im KH hat das bestätigt), dass man ihn zur Notaufnahme gefahren hätte (übrigens keine 200m von der Haltestelle) und die Eltern benachrichtigt hätten. Da man sich darüber aufregt, dass der junge Mann Alkohol getrunken hatte (was ich nicht gut heiße, auch nicht erlaube) – gerade das wäre doch aber ein Grund gewesen, dass ihn die Polizei eben nicht sich selbst überlässt.

Mir würde jetzt auch spontan nicht einfallen, wieso der Sohn
nach hause chauffiert werden sollte.

Weil das - wie ich inzwischen gelernt habe - die normale Verhaltensweise ist, z.B. wenn ein Jugendlicher alkoholisiert im Jugendzentrum auftaucht. Sofern die Eltern nicht zu erreichen sind (was nicht versucht wurde). Dass er am Kopf verletzt war, hätte wohl auch ein Grund sein können.

Er ist alt genug sich
seinen Eltern gegenüber zu erklären, das Erlebte zu schildern,
da braucht es keinen Polizisten für.

Es ging um seinen Schutz.

Er war vielleicht leicht
alkoholisiert und ist das Opfer einer Straftat geworden, aber
das ist ja kein pauschaler Grund für eine Taxifahrt auf
Staatskosten.

??? Das kanns doch wohl nicht sein!

Erstens kann man das am besten einige Stunden nach der
Straftat (blaue Flecken brauchen eine weile um zu voll zu
erblühen) und zweitens ist das dann wohl die Aufgabe der
Eltern als gesetzliche Vertreter des Jugendlichen die
Dokumentation einzusteuern und mit dem Sohn zum Arzt zu gehen.

Und was wäre gewesen, er hätte eine Gehirnerschütterung gehabt?
Meiner Meinung nach wäre das richtige Verhalten gewesen, ihn entweder zum Krankenhaus zu bringen, ODER ihn mit zur Wache zu nehmen (egal, ob Geschädigter oder Verdächtigter) und ihn dort zu behalten, bis man die Erziehungsberechtigten kontaktiert hätte.
Ich arbeite in einer Schule. Wenn bei uns ein Kind während des Unterrichts krank wird, informieren wir die Eltern. Es kommt dann öfter vor ,dass Eltern sagen: schicken sie das Kind heim. Aber das können wir nicht machen, weil wir die Verantwortung für das Kind haben.

Akut war wohl keine der Verletzungen, dementsprechend war wohl
auch kein Grund da irgendetwas vor Ort durch den
Rettungsdienst behandeln zu lassen.

Wie will ein Polizist das beurteilen? Da es außer Tritte an den Kopf auch ein oder zwei Tritte auf den Körper gab, bestünde immerhin die Möglichkeit, dass die Milz angerissen wäre. Und erzähl mir nichts von Schmerzen. Neben dem Bravado und der „ein Indianer kennt keinen Schmerz“-Haltung, hat der Junge auch eine relativ hohe Schmerzschwelle. Das kann kein Polizist beurteilen.

  1. Mit dem Sohn zum Arzt gehen und die Verletzungen
    dokumentieren und behandeln lassen.
  2. Anzeige erstatten! Auch wenn das von Amtswegen durch die
    Polizisten, die den Fall aufgenommen haben
    höchstwahrscheinlich bereits geschehen ist.

Danke.

  1. Dem Sohnemann mal ins Gewissen reden und die bescheidene
    Frage stellen, warum er mit 15 angetrunken nachts durch die
    Stadt laufen muss.

Danach hatte ich nicht gefragt. Meine erzieherische Reaktion auf diesen Fall habe ich durchaus im Griff. Das ist aber der zweite Teil der Geschichte, der erstmal nichts mit der Fürsorgepflicht der Beamten zu tun hat.

  1. Überlegen, ob man Ansprüche gegen den Angreifer durchsetzen
    will und eventuell einen Anwalt konsultieren, denn das
    Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Angreifer wird
    höchstwahrscheinlich eingestellt und hätte auch nicht das Ziel
    dem Opfer eine Entschädigung zukommen zu lassen.

Wieso wird ein Verfahren eingestellt, wenn 6 erwachsene Männer zwei 15jährige verprügeln? Fällt das unter Kavaliersdelikt?
An Entschädigung haben wir erstmal gar nicht gedacht.

Gruß
eklastic

Weil das - wie ich inzwischen gelernt habe - die normale
Verhaltensweise ist, z.B. wenn ein Jugendlicher alkoholisiert
im Jugendzentrum auftaucht.

Nein, dann wäre die Polizei überall nur noch damit beschäftigt Jugendliche durch die Gegend zu kutschieren!

Es ging um seinen Schutz.

Er sagt es geht ihm gut, zu seinem Schutz vor dem Täter wurde er an eine Straßenbahnhaltestelle verbracht, an der er die Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln antreten konnte. Klingt für mich für eine adäquate Lösung, wenn die Kollegen eine solche Entscheidung auf Grund ihrer Diensterfahrung treffen. Ist ja offenbar auch nichts passiert, was ebensfalls ein Indiz für souveränes und angemessenes Handeln der Kollegen ist.

Er war vielleicht leicht
alkoholisiert und ist das Opfer einer Straftat geworden, aber
das ist ja kein pauschaler Grund für eine Taxifahrt auf
Staatskosten.

??? Das kanns doch wohl nicht sein!

Doch, selbstverständlich. Wenn soetwas in Zukunft vermieden werden soll muss man den Stepke eben selbst abholen. Vor dem Leben kann ihn aber niemand schützen.

Meiner Meinung nach wäre das richtige Verhalten gewesen, ihn
entweder zum Krankenhaus zu bringen, ODER ihn mit zur Wache zu
nehmen (egal, ob Geschädigter oder Verdächtigter) und ihn dort
zu behalten, bis man die Erziehungsberechtigten kontaktiert
hätte.

Warum? Er ist 15 und kein Kind mehr…

Ich arbeite in einer Schule. Wenn bei uns ein Kind während des
Unterrichts krank wird, informieren wir die Eltern. Es kommt
dann öfter vor ,dass Eltern sagen: schicken sie das Kind heim.
Aber das können wir nicht machen, weil wir die Verantwortung
für das Kind haben.

Dann solltest du auch wissen, warum ihr diese Verantwortung habt und woraus diese im rechtlichen Sinne hervorgeht. In diesem Fall sieht das ganze aber wohl anders aus.

Wie will ein Polizist das beurteilen?

Erfahrung, Aussagen von Zeugen und vor allem des Geschädigten selbst.

Und erzähl mir nichts von Schmerzen. Neben dem Bravado
und der „ein Indianer kennt keinen Schmerz“-Haltung, hat der
Junge auch eine relativ hohe Schmerzschwelle. Das kann kein
Polizist beurteilen.

Nun, wenn er sich selbst hinstellt und sagt er hätte keine Schmerzen (und bei o,5 Promille ist die Wahrnehmung kaum oder gar nicht gestört) hat wohl kaum jemand einen Grund daran zu Zweifeln. Man könnte es auch so sagen: selbst Schuld, wenn es anders wäre und er darüber schweigt. Nur leider würden die Kollegen im Zweifelsfall wohl trotzdem einen verbraten bekommen, das ist tas tägliche Risiko im Polizeidienst.

Wieso wird ein Verfahren eingestellt, wenn 6 erwachsene Männer
zwei 15jährige verprügeln? Fällt das unter Kavaliersdelikt?
An Entschädigung haben wir erstmal gar nicht gedacht.

Abwarten, vielleicht wird es auch nicht eingestellt, aber mich würde es nicht wundern. Habe schon schlimmere Delikte erlebt deren Verfolgung aus der Sicht der Staatsanwaltschaft nicht im öffentlichen Interesse lag.

Gruß Andreas

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Abgesehen davon hatte ich eigentlich keine
Kommentare zu dem Vorfall gefragt (den hatte ich nur
geschrieben, um die Situation klarzustellen), sondern gefragt:
ob die Polizei einen leicht alkoholisierten Jugendlichen, der
Tritte an den Kopf erhalten hat, einfach irgendwo absetzen
kann.

Wurde er ja nicht, er wurde ja offensichtlich gezielt an der für ihn nächsten Staßenbahnhaltestelle abgesetzt, damit er von dort mit dem nächsten Zug nach hause fahren kann.

Man stelle sich das worst-case-scenario vor: eine
Gehirnerschüttung. Der Junge fährt in der Straßenbahn und
muss sich erbrechen. Der Straßenbahnschaffner wird ihn
rauswerfen, zumindest der Busfahrer später wird ihn nicht in
den Bus lassen, d.h. er würde dann die Nacht an der
Bushaltestelle verbringen, eventuell in nicht klarem Zustand.
Das kann es doch nicht sein?!

Warum der „worst case“? War es doch gar nicht. Er hat ein paar Schläge und Tritte einstecken müssen - strafbar, nicht schön, aber bestimmt nicht der Weltuntergang.
Im Zweifelsfall mal darauf Vertrauen, dass es da draußen genug Kollegen der Polizei gibt, die einen sehr guten Job machen und auf Grund ihrer Erfahrung auch solche Situationen mit einer solchen Entscheidung adäquat beenden. Das du als Elternteil darüber nicht begeistert bist ist sicherlich verständlich, wenn auch stark subjektiv, aber dein Sohnemann ist nicht der Nabel der Welt und jeder Streifenwagen, der Taxi spielen muss fehlt irgendwo anders, wo er mehr gebraucht wird.
Und in diesem ganz konkreten Fall war die Entscheidung der Kollegen wohl angemessen, wie man am Ergebnis sieht: nix passiert.

PPS: Dem Jungen geht soweit gut; er findet, das sei alles
aufgebläht. Er ging nur unter Protest zum Arzt.

:wink: Macht ihn schon irgendwie sympatisch, wobei er offensichtlich noch lernen muss, wann er wem was sagen sollte und wann er mal auf die lieben Eltern hören sollte. Aber jung waren wir wohl alle mal. Hauptsache er war beim Arzt und es wurde festgehalten welche Verletzungen es gab. Und ich hoffe, dass er geistig unbeschadet aus der Situation herausgekommen ist. In der Regel haben Gewalttaten mehr psychischen, als physischen Effekt.

Gruß Andreas

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Hi eclastic,

die Polizei ist für die Sicherheit von Personen verantwortlich.
Im vorliegenden Fall war der Junge ansprechbar und hatte keine stark blutenden Wunden. Wenn er selber also angiebt keine Schmerzen zu haben, besteht kein Grund, einen Rettungswagen zu rufen.
Es wurde für seine Sicherheit gesorgt, indem er zu einer anderen Station gefahren wurde, von der aus er nach Hause kommt.
Da er nicht der Täter war, musste er nicht in Gewahrsam genommen werden.
Der Vorgang wurde dokumentiert.

Die Beamten haben also für seine Sicherheit gesorgt und zwar in dem Rahmen, dass sie ihre anderen Aufgaben auch noch erfüllen konnten.

Das ist Dienst nach Vorschrift und ohne Extras.

Gegenfrage: Eine Polizeistreife sieht in der Fussgängerzone jemanden, der stolpert und hinfällt. Auf Befragen gibt er an, dass alles okay sei - sollen sie den jetzt auch gleich nach Hause fahren? Und wenn das jetzt ein Gast in Berlin der in Konstanz wohnhaft ist?

Eine Gehirnerschütterung macht sich sofort bemerkbar, alleine die Ansprechbarkeit ist deutlich geringer als mot 0.5 Promille. Wenn der Junge aber sich derart zusammenreisst, dass er eine Autofahrt übersteht und dann im Bus erst zusammenbricht - dann ist er echr selber Schuld.
Milzriss ist übrigens dasselbe Spiel.

Ich kann deine Besorgnis darüber, was hätte alles passieren können gut verstehen aber: es ist nicht passerit! Wenn tatsächlich etwas Schwerwiegendes gewesen wäre, hätte der Junge sicherlich den Mund aufgemacht und alles wäre ganz anders verlaufen.

Grüße,
JPL

Hallo,

dennoch war er unter 15 (was ja sonst auch eine Rolle spielt) und verletzt und alkoholisiert.
Inzwischen habe ich von der Polizei erfahren, dass gegen die Täter ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung eröffnet wurde. Es gab Tritte gegen Kopf und Beine, die von der Polizei beobachtet wurden.

Wenn
tatsächlich etwas Schwerwiegendes gewesen wäre, hätte der
Junge sicherlich den Mund aufgemacht und alles wäre ganz
anders verlaufen.

Nun, zum Glück war es nicht so. Ich weiß, dass im Fall eines kleinen Zwischenfalls (z.B. Ladendiebstahl - das weiß ich jetzt aus ganz anderen Erfahrungen) ein Unter-15jähriger auf der Polizeiwache festgehalten wird, bis die Eltern verständigt wurden und ihn abholen kommen. Mir ist immer noch nicht klar, wieso man ihn nicht auf die Wache hätte bringen können (ungefähr gleicher Weg). Wenn ich dann nach telefonischer Kontaktaufnahme gesagt hätte: „Schicken Sie ihn heim.“, wäre die Sachlage für mich eine andere.

Gruß
eklastic

dennoch war er unter 15 (was ja sonst auch eine Rolle spielt)

Nein, wichtig ist zunächst nur, dass er über 14 ist und das ist er wohl, denn damit ist er kein Kind mehr, sondern Jugendlicher.

Ich weiß, dass im Fall eines kleinen Zwischenfalls (z.B. :Ladendiebstahl - das weiß ich jetzt aus ganz anderen Erfahrungen) ein :Unter-15jähriger auf der Polizeiwache festgehalten wird, bis die :Eltern verständigt wurden und ihn abholen kommen.

Völlig andere Situation, da der Jugendliche eine Straftat begangen hat.

Gruß Andreas

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