Hallo,
Ja, die Eltern haben hier Pflichten, die wohl eindeutig
vernachlässigt wurden, wie man mindestens am Alkoholkonsum
merkt.
Er war erlaubterweise bei einer Sportveranstaltung. Er hat unerlaubterweise etwas getrunken, war aber nicht volltrunken. Sie waren auf dem Nachhauseweg.
und ihn nicht einfach an einer Straßenbahnhaltestelle
aussetzt?
Aussetzen? Also da wo ich wohne sind die Örtlichkeiten an
denen sich Straßenbahnhaltestellen befinden in deutlich
urbanem Terrain und abseits jeglicher Zivilisation.
Und wenn die Eltern zustimmen, dass Sohnemann nachts alleine
in der Stadt unterwegs ist, findet das auf ihre Verantwortung
und der ihres Sohnes statt. Wenn sich diese Einstellung der
Eltern plötzlich komplett ändert, weil Sohnemann bösen
Menschen begegnet ist müssen sie halt in Zukunft dafür sorgen,
dass er nicht mehr um diese Zeit unterwegs ist.
Hast du gelesen, dass er Tritte gegen den Kopf erhalten hat? Ich hätte gedacht (und der Arzt im KH hat das bestätigt), dass man ihn zur Notaufnahme gefahren hätte (übrigens keine 200m von der Haltestelle) und die Eltern benachrichtigt hätten. Da man sich darüber aufregt, dass der junge Mann Alkohol getrunken hatte (was ich nicht gut heiße, auch nicht erlaube) – gerade das wäre doch aber ein Grund gewesen, dass ihn die Polizei eben nicht sich selbst überlässt.
Mir würde jetzt auch spontan nicht einfallen, wieso der Sohn
nach hause chauffiert werden sollte.
Weil das - wie ich inzwischen gelernt habe - die normale Verhaltensweise ist, z.B. wenn ein Jugendlicher alkoholisiert im Jugendzentrum auftaucht. Sofern die Eltern nicht zu erreichen sind (was nicht versucht wurde). Dass er am Kopf verletzt war, hätte wohl auch ein Grund sein können.
Er ist alt genug sich
seinen Eltern gegenüber zu erklären, das Erlebte zu schildern,
da braucht es keinen Polizisten für.
Es ging um seinen Schutz.
Er war vielleicht leicht
alkoholisiert und ist das Opfer einer Straftat geworden, aber
das ist ja kein pauschaler Grund für eine Taxifahrt auf
Staatskosten.
??? Das kanns doch wohl nicht sein!
Erstens kann man das am besten einige Stunden nach der
Straftat (blaue Flecken brauchen eine weile um zu voll zu
erblühen) und zweitens ist das dann wohl die Aufgabe der
Eltern als gesetzliche Vertreter des Jugendlichen die
Dokumentation einzusteuern und mit dem Sohn zum Arzt zu gehen.
Und was wäre gewesen, er hätte eine Gehirnerschütterung gehabt?
Meiner Meinung nach wäre das richtige Verhalten gewesen, ihn entweder zum Krankenhaus zu bringen, ODER ihn mit zur Wache zu nehmen (egal, ob Geschädigter oder Verdächtigter) und ihn dort zu behalten, bis man die Erziehungsberechtigten kontaktiert hätte.
Ich arbeite in einer Schule. Wenn bei uns ein Kind während des Unterrichts krank wird, informieren wir die Eltern. Es kommt dann öfter vor ,dass Eltern sagen: schicken sie das Kind heim. Aber das können wir nicht machen, weil wir die Verantwortung für das Kind haben.
Akut war wohl keine der Verletzungen, dementsprechend war wohl
auch kein Grund da irgendetwas vor Ort durch den
Rettungsdienst behandeln zu lassen.
Wie will ein Polizist das beurteilen? Da es außer Tritte an den Kopf auch ein oder zwei Tritte auf den Körper gab, bestünde immerhin die Möglichkeit, dass die Milz angerissen wäre. Und erzähl mir nichts von Schmerzen. Neben dem Bravado und der „ein Indianer kennt keinen Schmerz“-Haltung, hat der Junge auch eine relativ hohe Schmerzschwelle. Das kann kein Polizist beurteilen.
- Mit dem Sohn zum Arzt gehen und die Verletzungen
dokumentieren und behandeln lassen.
- Anzeige erstatten! Auch wenn das von Amtswegen durch die
Polizisten, die den Fall aufgenommen haben
höchstwahrscheinlich bereits geschehen ist.
Danke.
- Dem Sohnemann mal ins Gewissen reden und die bescheidene
Frage stellen, warum er mit 15 angetrunken nachts durch die
Stadt laufen muss.
Danach hatte ich nicht gefragt. Meine erzieherische Reaktion auf diesen Fall habe ich durchaus im Griff. Das ist aber der zweite Teil der Geschichte, der erstmal nichts mit der Fürsorgepflicht der Beamten zu tun hat.
- Überlegen, ob man Ansprüche gegen den Angreifer durchsetzen
will und eventuell einen Anwalt konsultieren, denn das
Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Angreifer wird
höchstwahrscheinlich eingestellt und hätte auch nicht das Ziel
dem Opfer eine Entschädigung zukommen zu lassen.
Wieso wird ein Verfahren eingestellt, wenn 6 erwachsene Männer zwei 15jährige verprügeln? Fällt das unter Kavaliersdelikt?
An Entschädigung haben wir erstmal gar nicht gedacht.
Gruß
eklastic