schlägerei wer zahlt die krankenhauskosten

muss der schuldige einer schlägerei die gesamten krankenhauskosten übernehmen? nutzt eine privathaftplicht?

fall z. b.: wenn einer den anderen nur schupst, der andere mit einem kinnhaken (ein schlag) reagiert und dabei das jochbein des kontrahenten bricht. wer wird voraussichtlich die verhandlung gewinnen?

vielen dank im voraus
maria

Hallo Maria,

vorab, eine Privathaftpflichtversicherung hat immer den Vorsatz-Ausschluss. Die genannte Körperverletzung ist eine solche Vorsatz-Tat und somit nicht versichert.

Zu der Frage wer die Behandlungskosten übernimmt:
Die Krankenversicherung ist vorerst „vorleistungspflichtig“ übernimmt somit die Kosten der Behandlung und ggf. den Rettungseinsatz.
Allerdings wird der Verletzte von der Krankenkasse einen Fragebogen bekommen, wie es zu der Verletzung gekommen ist. Sollte ein Dritter den „Schaden“ verursacht haben, so wird die Krankenkasse diesen in Regress nehmen, sprich sie wird sich die angefallenen Kosten zurückholen.

Wer in dem geschilderten Fall eine eventuelle Gerichtsverhandlung gewinnt oder nicht kann hier nicht abschließend beurteilt werden. Etwaige Schmerzensgeldforderungen sind ebenfalls von einem Gerichtsurteil abhängig und somit kann ich hierzu leider auch keine Infos geben.

Gruß
H~i~O

Nach einem Schubs mit einem Kinnhaken zu reagieren , übersteigt die „Verhältnismässigkeit der Mittel“. Also zu heftig reagiert. Damit greift auch der Notwehrparagraf StGb nicht mehr.
Nach dem BGB haftet derjenige unbegrenzt, der einem Dritten einen Schaden zufügt. Die Krankenhauskosten nebst sämtlicher anderen Kosten sind somit vom Schädiger zu übernehmen. Notfalls muss das Geld eingeklagt werden.
Solange es sich nicht um eine reine Straftat handelt, werden die Kosten von der Privathaftpflicht des Schädigers übernommen. Eine sogenannte Ausfalldeckung in der eigenen Haftpflicht übernimmt sogar diesen Schaden, wenn der Gegner nicht versichert war.

Hoffe, das hilft Euch weiter.
Gruss
M