Hallo Maria,
vorab, eine Privathaftpflichtversicherung hat immer den Vorsatz-Ausschluss. Die genannte Körperverletzung ist eine solche Vorsatz-Tat und somit nicht versichert.
Zu der Frage wer die Behandlungskosten übernimmt:
Die Krankenversicherung ist vorerst „vorleistungspflichtig“ übernimmt somit die Kosten der Behandlung und ggf. den Rettungseinsatz.
Allerdings wird der Verletzte von der Krankenkasse einen Fragebogen bekommen, wie es zu der Verletzung gekommen ist. Sollte ein Dritter den „Schaden“ verursacht haben, so wird die Krankenkasse diesen in Regress nehmen, sprich sie wird sich die angefallenen Kosten zurückholen.
Wer in dem geschilderten Fall eine eventuelle Gerichtsverhandlung gewinnt oder nicht kann hier nicht abschließend beurteilt werden. Etwaige Schmerzensgeldforderungen sind ebenfalls von einem Gerichtsurteil abhängig und somit kann ich hierzu leider auch keine Infos geben.
Gruß
H~i~O