schlägerei zwischen zwei freunden

hallo erstmals

eine frage habe ich mal und hoffe ihr könnt mir helfe

so eine situation

person a und b sind gute freund waren drausen habe sich erholt

plötzlich fangen beide an zu streiten

person a verpast ein paar schläge aber person b schlägt nicht zurück

dann erwischt sie die polizei und reden einezeln mit den person

person b sagt das nicht passier ist und das keine problem ist und die person a sagt auch das selbe

und die polizei meint oder hat gesagt das sie das weiter leiten werden und einen anzeige erstatten wir gegen die person b

was passier wenn die anzeige geschrieben wird und die person a sagt wir haben uns nur unterhalt es nichts passier wir sind besste kumpels

und persone b auch das selbe

Hallo

und die polizei meint oder hat gesagt das sie das weiter
leiten werden und einen anzeige erstatten wir gegen die person

Wäre es nicht besser, erstmal Klarheit darüber zu schaffen, was die Polizei sagte oder meinte?
Und sollte tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet werden, so sollte man abwarten, bis eine Vorladung kommt. Vorher lohnt es nicht, sich darüber Gedanken zu machen.

Gruss

Iru

ja eingentlich meinte die polizei an dem tag das ein strafverfahren eingeleitet wird und das sie und in ein paar tagen sehen

deswegen frage ich ja wenn es schon so weit kommt wenn alle beide sagen es nicht passiert gabs keine schlägerei usw.

es muss doch der verletzte die anzeige machen oder nicht

kann die polizei auch einen anzeigen?

oder wie läufts den eigentlich ab

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Hallo

kann die polizei auch einen anzeigen?

Die Staatsanwalt kann einen anzeigen, bzw. muss es tun, wenn ein ‚öffentliches Interesse‘ besteht.

Wenn zwei Freunde sich streiten und einer den anderen haut, keiner ernsthaft verletzt ist und niemand ein Problem sieht, wird wohl auch kein öffentliches Interesse bestehen, die Sache zu verfolgen. Die Sache wird dann wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es wegen einer Ohrfeige o.ä. ein Verfahren gibt.

Auf keinen Fall sollten die beiden Falschaussagen machen, da könnte es nämlich plötzlich doch den Staatsanwalt interessieren. Sie sollten maximal ein bisschen verharmlosen.

Die Polizei wollte evtl. erzieherisch auf die beiden einwirken, oder sie waren ausländerfeindlich (wenn die Freunde Ausländer waren).

Viele Grüße

Hallo,

die Staatsanwalt kann einen anzeigen, bzw. muss es tun, wenn ein ‚öffentliches Interesse‘ besteht.

Da der Staatsanwalt Herr des Verfahrens ist, frage ich mich schon, wo er denn anzeigen kann oder muss? Er kann, wenn er will, ein Strafverfahren einleiten.

Wenn zwei Freunde sich streiten und einer den anderen haut, keiner ernsthaft verletzt ist und niemand ein Problem sieht, wird wohl auch kein öffentliches Interesse bestehen, die Sache zu verfolgen. Die Sache wird dann wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es wegen einer Ohrfeige o.ä. ein Verfahren gibt.

Da habe ich eine andere Vorstellungskraft und auch andere Erfahrungen gemacht.

Auf keinen Fall sollten die beiden Falschaussagen machen, da könnte es nämlich plötzlich doch den Staatsanwalt interessieren. Sie sollten maximal ein bisschen verharmlosen.

Falschaussagen sind immer schlecht. Besser wäre es stattdessen, einfach die Aussage zu verweigern.

Die Polizei wollte evtl. erzieherisch auf die beiden einwirken, oder sie waren ausländerfeindlich (wenn die Freunde Ausländer waren).

Hmmm… vielleicht waren die Polizisten Frauen und mögen keine Männer… oder die Polizisten waren Ausländer und sie waren deutschfeindlich… oder…?

Iru

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