Liebe/-r Experte/-in,
der sachverhalt, welcher mich belastet, gestaltet sich wie folgt: es gibt 4 akteure: ein hotel, ein reiseveranstalter, den kunden und uns als golfanlage, bei der ich freiberuflich als manager tätig bin.
geschäftspartner von uns als golfresort ist das hotel, kein partner ist der reiseveranstalter und auch nicht der kunde.
wir bieten in verbindung mit dem hotel folgendes an: golfkurs, mitgliedschaft.
der reiseanbieter bietet seinen kunden: hotelleistungen, golfkurs, mitgliedschaft für unser resort, neuer schlägersatz, um den es hier geht.
über das hotel kommen nun die kunden auf den platz und möchten je nach leistungspaket ihre bezahlten leistungen.
eigentümer der schläger ist der reiseveranstalter, welcher seine schläger im golfresort lagert, da sein geschäftspartner hotel nicht so viel platz hat.
nun die thematik: kunden kommen mit oder ohne vougher. die hotellisten, worauf listen mit leistungen dargestellt sein sollen, sind nicht vollständig bzw. fehlerhaft. aus diesen gründen machte ich klar, dass jeder kunde, welcher berechtigt oder unberechtigt ein schlägerset bekommt, mir als eigentumsübertragung die ausgabe quittiert. zu beginn hat sich der reiseveranstalter an mich gewandt mit der bitte, dass fehlgeleitete schläger als verlust von einer resortversicherung beglichen werden sollten. ich lehnte eine haftung ab, da ich zudem auch nicht vertragspartner mit ihm bin. mit dem partner hotel sprach ich die handhabung in sachen kundenunterschrift ab für den fall von versehentlich falsch herausgegebener schlägersätze.
frage. wer haftet nun in jenen fällen, wo ich aus mangelnder transparenz heraus die schläger versehentlich an jene kunden heraus gab, welche gar nicht bezahlt hatten?(für diese lagerung und herausgabe bekommen wir keine provision)
kann ich persönlich zur haftung und schadenersatz herangezogen werden? wie verhält sich das mit den kunden, welche "wissentlich2 ungerechtfertigt bereichert sind?
mit bitte um euere meinung hierzu und in hoffnung dass ich wieder ruhig schlafen kann verbleibe ich mfg
eisi
Hallo, Eisi,
sorry, ich kann Dir leider nicht helfen. Das Thema gehört nicht zu meinem Wissensgebiet, da es weder mit Arbeits- noch mit Sozialrecht zu tun hat. Aber Ihr habt doch bestimmt in Eurem Unternehmen (der Golfanlage) einen Rechtsberater.
Gruß W.
Hallo eisi,
das ist eine sehr juristische Frage, für die ich kein Fachmann bin. Ich empfehle dir eine anwaltliche Erstberatung, ruhig auch online über www.frag-einen-anwalt.de - hier kannst du dir für kleines Geld eine erste Einschätzung der Lage geben lassen.
Viel Erfolg dabei.
Tinastar
Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Leider kann ich nicht weiterhelfen, weil ich dazu die Vertrräge einsehen müsste wegen des genauen Wortlautes.
Viele Grüße
Steferl