Hallo,
mein Lebensgefährte hatte im Februar einen Schlaganfall.
Die linke Seite ist betroffen und er hat eine Aphasie (Sprachstörung).
Er war nach dem Schlaganfall 17 Tage im Krankenhaus und dann 8 Wochen in der Reha.
Die Krankenkasse (DAK) zwang uns dazu einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen, sonst würde sie das Krankengeld einstellen. Die Reha wurde abgelehnt und als Rentenantrag umgewandelt.
Die Erwerbsprognose von der Reha war negativ. Zwischenzeitlich haben sich aber schon Fortschritte gezeigt.
Er kann inzwischen wieder ganz gut laufen. Im linken Arm ist allerdings noch keine Bewegung drin. Sprache hat sich auch gebessert. Hat aber immer noch Schwierigkeiten mit der Wortfindung und mit dem Lesen.
Hat jemand Erfahrung damit? Gibt es Möglichkeiten die Krankenkasse zu längerer Zahlung des Krankengeldes zu bewegen?
Wenn ich der Ablehnung der Reha widersprechen, widerrufe ich gleichzeitig den Antrag auf Rente. Damit muss die Krankenkasse einverstanden sein, sonst kann sie Krankengeldzahlung einstellen und er wäre dann auch nicht mehr versichert.
Meine Lebensgefährte ist 45 Jahre alt.
Hallo,
ich kann hier leider nicht behilflich sein.
Gruß
hallo mittelmosel,
da kann ich dir nicht helfen, weil es anscheinend jede krankenkasse anders bearbeitet. ich bekam 1,5 jahre krankengeld und jetzt die volle erwerbsminderungsrente.
Hallo Mittelmosel,
da passt irgendwas nicht zusammen, wenn die linke Körperhälfte betroffen (gelähmt) ist, ist es normal ein rechtsseitiger Schlaganfall. Da passt eigentlich eine Aphasie nicht dazu, denn das Sprachzentrum liegt an der linken Stirnseite.
Meine Mutter hatte einen linksseitigen Schlaganfall, konnte zuerst nicht reden und ihre rechte Körperhälfte ist immer noch gelähmt. Sie war damals auch schon 87, und die böse Tochter hatte was dagegen, dass sie eingeschläfert wird. Eine Reha hat sie daher auch nie bekommen. Wir haben alles, was geholfen hat (Heilpraktiker, Therapien) selber bezahlt, u.a. 15 Chelatinfusionen á 110,- €.
Die Krankenkasse hat ganz richtig gehandelt, denn zur beruflichen Rehabilitation ist (vermutlich) die Rentenversicherung zuständig.
Das kann man (und auch frau) nicht so sehen, dass die DAK ihren Lebensgefährten loswerden will. Die genaueren Kriterien kann Ihnen am besten ein(e) SoFa (Sozialfachangestellte/r) erklären.
Das Krankengeld wird ja weiter gezahlt. Für wie lange, da müssten Sie mal im SGB V (Krankenversicherung) im Internet nachschauen. Aber irgendwann ist mal Schluss, und wenn dann die RV nicht einspringt (durch Rentenzahlung oder Verletztengeld), ist ihr Partner tatsächlich ohne Einkommen. Weiter krankenversichern könnte er sich ja freiwillig.
Die Reha wurde ja wohl von der DRV nicht abgelehnt (Ablehnungsbescheid), also können Sie dagegen auch keinen Widerspruch einlegen. Die Rentenversicherung hat wohl aus Gründen der Fürsorgepflicht für die Versicherten den Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umgedeutet.
Haben Sie schon mal mit den Ärzten, der Krankenkasse, gesprochen, welche Teile des Gehirns geschädigt wurden und wie die Aussichten auf vollständige Wiederherstellung sind? Zur Not können Sie sich ja als Verlobte vorstellen, denn als „Lebensgefährtin“ werden Sie vermutlich keine Auskünfte erhalten.
Eine Rentenantragstellung heißt ja noch nicht, dass die Rente auch bewilligt wird. In diesem Fall habe ich jedoch den Verdacht, dass der Antrag auch erfolgreich sein könnte. Was spricht denn gegen den (Teil-)Rentenbezug?, auch wenn der Lebensgefährte erst 45 Jahre alt ist. Ich würde mich diesbezüglich von der Rentenversicherung, Versichertenältester o.ä. beraten lassen.
Gönnen Sie Ihrem Lebensgefährten doch die Auszeit in form der Erwerbsunfähigkeitsrente. Der nächste Schlaganfall wird schlimmer ausfallen!
So wie sie ihn beschreiben, kann er sich überhaupt allein versorgen? Haben Sie (bei der DAK) schon eine Pflegestufe beantragt?
Junge Frau, lassen sie sich die Sachlage erklären: von DAK, RV, Gemeindeverwaltung. Beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis.
So ging es mir damals auch, als der 2. Schlaganfall meiner Mutter so heftig ausfiel. Ich kannte mich überhaupt nicht aus. Aber in den inzwischen fast 7 Jahren habe ich viel gelernt, über den menschlichen Körper, hilfreiche Personen und Knüppel, die man/frau vor die Füße kriegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Ruhe bewahren und nicht hektisch was durchsetzen wollen, das nichts bringt. Wenn Sie noch was wissen wollen, rühren Sie sich einfach noch mal.
Viele Grüße aus Kolbermoor und gute Besserung für Ihren Lebensgefährten
Johanna Karkosch
Tut mir leid, aber mit derartigen rechtlichen Dingen kenne ich mich gar nicht aus.
Beste Grüße
Hallo Frau Karkosch,
danke für die Antwort.
Zu:
„da passt irgendwas nicht zusammen, wenn die linke Körperhälfte betroffen (gelähmt) ist, ist es normal ein rechtsseitiger Schlaganfall. Da passt eigentlich eine Aphasie nicht dazu, denn das Sprachzentrum liegt an der linken Stirnseite.“
Passt schon zusammen. Mein Freund ist Linkshänder. Da ist das im Kopf etwas anders geordnet.
zu:
„Die Reha wurde ja wohl von der DRV nicht abgelehnt (Ablehnungsbescheid), also können Sie dagegen auch keinen Widerspruch einlegen. Die Rentenversicherung hat wohl aus Gründen der Fürsorgepflicht für die Versicherten den Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umgedeutet.“
Doch, doch die Reha wurde abgelehnt. Bei Ablehnung der Reha wird geprüft, ob der Antrag auf Reha als Rentenantrag gilt. Dies wurde so gesehen und somit wurde der Antrag auf Reha als Rentenantrag umgewandelt.
Nach Aussagen der Ärzte besteht für die nächsten 6 Monate ein negatives Reha-Assessment. Stand 04.05.10. Also würde eine Reha sowieso erst im November diesen Jahres Sinn machen. Eine Aussicht auf volle Wiederherstellung kann mir keiner machen, allerdings kann es auch keiner ausschließen.
Der Schlaganfall war wie gesagt im Februar diesen Jahres. Das sind jetzt gerade mal 5 Monate.
Die Zahlung des Krankengeldes wird sobald der Rentenantrag formell gestellt ist, d. h. mit den amtlichen Vordrucken und die Rente durch ist, eingestellt. Der formelle Rentenantrag ist lt. Schreiben DRV bis 06.08.10 zu stellen.
Die Differenz Krankengeld/volle Erwerbsminderungsrente wäre ca. 300 EUR.
Was mich ärgert ist, dass nicht einfach abgewartet wird, ob sich Besserungen in einem halben Jahr zeigen und so lange auch Krankengeld gezahlt wird, sondern einfach jetzt schon an die Rentenversicherung weitergegeben wird.
Vor 10 Jahren wäre das wohl alles noch anders gewesen. Die Krankenkassen haben alle kein Geld mehr.
Der Schwerbehindertenausweis ist beantragt und auch schon da. Pfegestufe ist Pflegestufe I, allerdings befristet bis Februar 11. Dann wird nochmal geprüft. Der MDK geht davon aus, dass sich der Zustand bis dahin gebessert hat und kein Anspruch mehr auf Pflegegeld besteht.
Ich hoffe ja mal nicht, dass er noch einen 2. Schlaganfall bekommt. Der Schlaganfall entstand durch einen Riss in der Halsschlagader. Dort hat sich ein Blutgerinnsel gebildet, das in den Kopf ist und dort eine Verstopfung ausgelöst hat. Er nimmt z. Zt. Marcumar.
Viele Grüße von der Mittelmosel
Patricia
hallo…
… die Krankengeldzahlung wird, wenn die Rent bewilligt wird, mit dem Tag vor der Rentenantragstellung enden. Das über den Tag hinaus gezahlte Krankengeld wird - bis zur Höhe der Renten - mit den Rentenansprüchen verrechnet. Den darüber hinausgehenden Betrag bekommt die Kasse nicht zurück (also auch keine Rückforderung von deinem Lebensgefährten).
Das Krankengeld hat die Funktion, für einen befristeten Zeitraum den Lohnausfall abzumildern… und zwar solange mit dem Wiedereintritt vollständiger Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Die Fortschritte deines Lebensgefährten sind natürlich erfreulich! Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass er irgendwann wieder vollschichtig in seinem Beruf (auch wenn ich den nicht kenne) arbeiten kann. Deshalb ist Krankengeld auch nicht mehr die richtige Leistung für deinen Lebensgefährten, sondern in der Tat eine Rente das richtige. So will es der Gesetzgeber… ärgerlich für Euch ist natürlich „nur“ der vermutlich geringere Zahlbetrag. Die DAK stellt aber zu Recht die Leistungen ein… sie hat auch keine andere Möglichkeit… und ist deswegen wohl auch nicht mit guten Worten zu etwas anderem zu bewegen.
Alles Gute! Und viele Grüße,
Christian
Hallo,
die Krankenkasse hat richtig gehandelt. Auch im Sinne des Versicherten/Patienten. Schließlich wird das Krankengeld ja nicht ewig gezahlt! Anspruch auf Krankengeld hat man höchstens 78 Wochen, also 1,5 Jahre. Die sind sehr schnell vorbei, das glaubt man gar nicht. Und wenn die Rente bewilligt wird, wird sie möglicherweise auf Zeit bewilligt, also für 2 oder 3 Jahre. Dann sieht man weiter, ob sich der Gesundheitszustand soweit gebessert hat, dass der Patient wieder arbeiten gehen kann oder halt die Rente auf Dauer beantragen muss.
Mfg
Matthias
Hallo Patricia,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es hat mich umso mehr gefreut, da ich auf meine letzten Antworten gar kein Feedback bekommen habe. Entweder hat’s der „robot“ gefressen, weil ich e-Mail-Adressen oder meine Telefon-Nummer angegeben habe - oder die Leute wollten nicht antworten.
Sorry, wenn ich etwas daneben gelegen bin. Entweder war es ein Schnellschuss von mir und ich hab nicht gescheit gelesen, oder Ihre Ausführungen waren etwas abgehackt. Wäre ja auch kein Wunder, bei dem Stress, den sie momentan haben.
Dass das bei Linkshändern anders ist, habe ich noch nicht gewusst - wieder was gelernt.
Das (Blutgerinnsel) scheint zu ähnlich zu sein, wie’s bei meiner Mutter war, egal ob Ablagerungen oder Krampfanfall - zumindest war’s wohl kein „roter“ Insult (mit Einblutungen ins Gehirn). Der scheint gefährlicher zu sein.
Mit Marcumar ist Ihr Lebensgefährte zumindest momentan vor einem Schlaganfall sicher. Die Oma meines Ex-Mannes bekam darauf Wasser in der Lunge. (Sie ist jedoch schon 1984 gestorben.) Das wurde dann mit „Wassertabletten“ behandelt.
Durch die „Wassertabletten“ werden jedoch Mineralien ausgeschwemmt, das führt zu Verkrampfungen und kann wiederum zu einem Schlaganfall führen. Zumindest ist es bei meiner Mutter so gelaufen.
Dass man/frau die ausgeschwemmten Mineralien wieder einwerfen sollte, hat uns kein Arzt gesagt - zahlt vermutlich auch die Kasse nicht.
Bei Ihrem Partner ist diese Gefahr altersbedingt wohl noch nicht so groß. -
Dunkel erinnere ich mich aus meiner früheren Tätigkeit, dass Krankengeld für eine! Erkrankung für 1/2 Jahr bezahlt wurde. (Für eine andere Erkrankung, die nicht damit im Zusammenhang steht, könnte ein neuer Krankengeldanspruch bestehen.) Jedoch wurde das Sozialrecht seit meiner Ausbildung so oft geändert - drum hab ich sie auf das SGB V verwiesen. Müssten Sie über jede Suchmaschine bekommen.
Es wäre jedoch etwas kurzfristig, wenn der Rentenantrag erst nach Ablauf des Krankengeldes gestellt würde. Dann stünde ihr Partner tatsächlich ohne Einkommen und Krankenversicherung da.
Ich kann mir vorstellen, dass nach einer Reha nicht gleich eine zweite bewilligt werden kann - auch wenn es sinnvoll wäre. Aber es müsste doch Krankengymnastik oder Ergotherapie möglich sein.
Gegen den Reha-Ablehnungsbescheid können Sie durchaus Widerspruch einlegen, soweit die Rechtsbehelfsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung, sonst 1 Jahr Widerspruchsfrist) noch nicht verstrichen ist. Ich hoffe, die Rentenantragstellung wird dadurch nicht berührt. Diesbezüglich können Sie sich auch Rat bei der DAK holen.
Gegen die Pflegestufe I würde ich auch Widerspruch einlegen (das MDK will der DAK bloß sparen helfen). Es kommt dabei darauf an, wie viel Hilfe ihr Partner braucht (? Stunden „Pflege“, (1?) Stunde(n) hauswirtschaftliche Betreuung täglich).
Was die Damen (oder Herren?) dabei gerne unter den Tisch fallen lassen, ist, wenn man/frau auch nachts aufstehen muss. (Nur so kam meine Mutter in Pflegestufe III). Ist ja wieder typisch MDK, nur „blöd“ daherreden - ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Gesundheitszustand ihres Partners so weit bessert, dass die Pflegestufe I wegfällt (zumindest wenn Sie sich auf die konventionelle Medizin verlassen -müssen-).
Dabei wäre es mir egal, wenn die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist - die Krankenkasse kann das dann ja als Höherstufungsantrag behandeln. Da gibt’s so eine Institution „Sebis“, die hier helfen könnte. Ich glaube, die gibt’s bundesweit.
Wegen komplementärer Therapien kann ich Ihnen leider keinen Rat geben, auch wenn mir einiges durch den Kopf geht. (Meine Mutter wird momentan durch eine HP, die mit Radionik arbeitet, und eine Atlaslogistin behandelt.)
Sie können mich aber gern wieder kontaktieren oder anrufen. Schauen Sie einfach in dastelefonbuch nach, da finden Sie mich schon (wenn w-w-w das so dramatisch sieht.)
Liebe Grüße aus Bayern und viel Glück
Johanna
Hallo,
das ist ein sehr komplexer Fall, in dem die Kostenträger sich offenbar den Ball hin und her schieben. So wie ich es verstanden habe, WILL dein Lebensgefährte ja offenbar wieder arbeiten und NICHT in Rente gehen. Offenbar geht es darum, dass er mehr Zeit braucht um gesund zu werden.
Liegt denn jetzt nach dem Schlaganfall eine Behinderung vor? Dann könnte evtl. auch das Integrationsamt weiterhelfen wenn es um die berufliche Zukunft geht.
Wie du nun verfahren solltest, dazu kann ich dir keinen Tipp geben. ICh würde dir raten, dich an einen der beiden großen Sozialverbände zu wenden: an den vdk (www.vdk.de) oder den sovd (www.sovd.de). Bei helfen ihren Mitgliedern bei sozialrechtlichen Fragen durch Beratung und Rechtsbeistand. Ich selbst kann da nur gutes berichten. Der Beitrag beträgt rund 90 Euro im Jahr, aber das lohnt sich.
Die Beratungsstellen gibt es fast überall - im Internet findest du auch die Landesverbände und entsprechende Kontaktadressen.
Lass dich auf jeden Fall professionell beraten!
Viele Grüße
Patrik
www.reha-patient.de
Hallo Mittelmosel,
erstmal alles Gute und vor Allem weitere Genesung Deinen Lebensgefährten!
Die Vorgehensweise der DAk ist mir völlig unverständlich, definitiv ist die Dauer des Bezuges von Krankengeld in §48 SGB (1) geregelt, und beträgt maximal 78 Wochen aufgrund derselben Krankheit, und Ihr Lebensgefährte ist
Erstens- in seinem derzeitigem Zustand nicht in seinem Beruf Arbeitsfähig, also krank !!!
und
Zweitens - noch lange innerhalb der Frist von 78 Wochen Zahlung von Krankengeld
also hat die Krankenkasse ohne wenn und aber das Krankengeld zu zahlen, das ist schließlich gesetzlich geregelt.
Innerhalb der Frist von 78 Wochen geht der Gesetzgeber davon aus das sich die Diagnose bezüglich der Arbeitsfähigkeit immer noch bessern kann, dann kann man mit Einverständnis des Arbeitsgebers stundenweise wieder anfangen zu arbeiten, was in die berufliche Rehabilitation fällt, und auch übernommen wird.
Bis zur vollen Arbeitsfähigkeit, die schrittweise erreicht werden soll, entstehen dem AG keine Kosten.
Kompliziert wird es eigentlich erst nach Ablauf der 78 Wochen, dann greift der Anspruch auf ALG I , danach Hartz IV.
Ist man dann allerdings nicht in der Lage in seinem alten Beruf zu arbeiten, besteht immer noch die Möglichkeit einen Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben zu stellen, das bedeutet eine Umschulung (allerdings hat der Kostenträger bei der Wahl ein Mitspracherecht - eine Ausbildung die keine Aussicht auf erfolgreiche Reintegration ins Arbeitsleben verspricht wird natürlich weder befürwortet, noch finanziert).
…und was das wichtigste ist: Nur Mut!- meine Aphasie ist so gut wie völlig Geschichte, und derzeit befinde ich mich in einer Ausbildung zum Industriekaufmann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche noch Alles Gute.
Grüße, A.Benker
Hallo Mittelmosel,
erstmal alles Gute und vor Allem weitere Genesung Deinen Lebensgefährten!
Die Vorgehensweise der DAk ist mir völlig unverständlich, definitiv ist die Dauer des Bezuges von Krankengeld in §48 SGB (1) geregelt, und beträgt maximal 78 Wochen aufgrund derselben Krankheit, und Ihr Lebensgefährte ist
Erstens- in seinem derzeitigem Zustand nicht in seinem Beruf Arbeitsfähig, also krank !!!
und
Zweitens - noch lange innerhalb der Frist von 78 Wochen Zahlung von Krankengeld
also hat die Krankenkasse ohne wenn und aber das Krankengeld zu zahlen, das ist schließlich gesetzlich geregelt.
Innerhalb der Frist von 78 Wochen geht der Gesetzgeber davon aus das sich die Diagnose bezüglich der Arbeitsfähigkeit immer noch bessern kann, dann kann man mit Einverständnis des Arbeitsgebers stundenweise wieder anfangen zu arbeiten, was in die berufliche Rehabilitation fällt, und auch übernommen wird.
Bis zur vollen Arbeitsfähigkeit, die schrittweise erreicht werden soll, entstehen dem AG keine Kosten.
Kompliziert wird es eigentlich erst nach Ablauf der 78 Wochen, dann greift der Anspruch auf ALG I , danach Hartz IV.
Ist man dann allerdings nicht in der Lage in seinem alten Beruf zu arbeiten, besteht immer noch die Möglichkeit einen Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben zu stellen, das bedeutet eine Umschulung (allerdings hat der Kostenträger bei der Wahl ein Mitspracherecht - eine Ausbildung die keine Aussicht auf erfolgreiche Reintegration ins Arbeitsleben verspricht wird natürlich weder befürwortet, noch finanziert).
…und was das wichtigste ist: Nur Mut!- meine Aphasie ist so gut wie völlig Geschichte, und derzeit befinde ich mich in einer Ausbildung zum Industriekaufmann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche noch Alles Gute.
Grüße, A.Benker.
Die Krankenkasse wird vom Gesetzgeber zu diesen schritten gezwungen.
Die Frage ist dann nähmlich liegt noch eine Krankheit vor (bei der eine Beschäftigung innerhalb von 78 Wochen wieder augenommen werden kann) oder liegt bereits eine dauerhafte Behinderung vor.
Sie müssen aber nur den Antrag auf die Reha-Leistung stellen innerhalb von der Frist die die Krankenkasse meldete.
Am besten ist es einfach wenn Sie eine Kopie der Ablehnung zur DAK bringen damit die Krankenkasse weiß, dass Sie einen Antrag gestellt haben.
Die gesetzliche Bestimmung ist der §51 SGB V
Die Krankenversicherung bleibt auf jedem Fall bestehen (Ihr Lebensgefährte wird entweder als Rentner oder als Mitglied versichert).
Und wenn der Rentenantrag bewilligt wird ist das doch auch nicht schlecht, weil dann wird monatlich anstatt KG dann eben Rente gezahlt.
Hallo,
die Gesetzgebung sieht vor, dass die Zuständigkeiten zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung frühzeitig geklärt wird. In diesem Fall hat die Rentenversicherung ein negative Erwerbsprognose festgestellt und den Reha-Antrag zurecht in einen Rentenantrag umgewandelt. Dies steht nicht im Widerspruch zu den gesundheitlichen Fortschritten. Aber aus den Angaben lässt sich im Moment keine positive Erwerbsprognose ersehen. Wenn Sie der Rehaablehnung widersprechen, benötigen Sie medizinische Gründe. Die sind hier aber nicht ersichtlich. Insofern ist hier die Stellung eines Rentenantrages erforderlich. Eine Erwerbsminderungsrente wird i.d.R auf Zeit gezahlt.
Leider nicht, dies ist Gesetz und die DAK hat alles richtig gemacht. Wenn jemand
definitv nicht mehr arbeiten kann, meint der Gesetzgeber, dass der
Krankengeldanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und die Rentenzahlung
sinnvollerwäre, hierzu gibt es die Rentenversicherung.