Schlaganfall und privat krankenversichert

Mein Mann ist 55 Jahre alt.
Im Alter von 51 Jahren erlitt er 5 Schlaganfälle und ist seidem erwerbsunfähig.
3 Jahre zuvor hat er sich privat krankenversichert. Davor war er bei der gesetzlichen Karnkenkasse viele Jahre lang versichert.
Die monatlichen Beitragssätze haben sich seither mehrmals im Jahr erhöht.
Gibt es Möglichkeiten zu einem Wechsel in die gesetzliche KK?
Bei seiner Werbung in die private KK wurde nicht erwähnt, dass man bei Krankheit und wenn es zur Erwerbsunfähigkeit kommt, die monatlichen Beiträge
für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung weiter zahlen muss! Wäre er in der gesetzlichen KK geblieben, bräuchte er keinen Beitrag mehr zahlen.
Ist das richtig und kann man mir hierzu eine korrekte Auskunft geben?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen

Es gibt die Möglichkeit nur, wenn er eine versicherungspflichtige Arbeit aufnehmen würde und selbst dann muss ihn keine Krankenkasse aufnehmen. Das wird wohl auch keine freiwillig machen bei dem Kostenrisiko. Wieso sollen dann die Beitäge nicht gezahlt werden müssen in der PKV? Vertrag ist Vertrag. Warum müsste er in der GKV keine Beiträge zahlen? Weil er Hartz 4 Emfpänger ist? Dann muss ja auch jemand anderes für ihn zahlen. Gibt es keine Zuschüsse vom Amt? Da kenne ich mich nicht aus. Sorry.
Gruß
Dennis

guten tag, sie können nur in die gkv wenn sie arbeitslos gemeldet sind oder

alg II beziehen ansonsten geht auch der basistarif der pkv. fragen sie bei
ihrem versicherer nach dem basistarif.
Mfg

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Hallo Heidchen,

es gibt durchaus Tarife bei denen die Beitragszahlung bei schweren Krankheiten entfällt. Scheint ja hier nicht der Fall zu sein. Wenn ein Wechsel überhaupt möglich ist, dannn nur noch dieses Jahr. Einfach mal einen Antrag bei einer GKV ausfüllen. Vielleicht rutschst durch. Die Vorerkrankung muss man nicht angeben.

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Hallo!
Ich kenne mich nicht so gut im Hinblick auf die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung aus, weiß aber, dass man von der Erwerbsminderungsrente auch Beiträge zahlen muss, wenn auch nur prozentual (7,9 % Krankenvers. + 1,95% Pflegevers., wenn man Kinder hat, 2,2 %, wenn man kinderlos ist). Ich würde mich mal von der örtlichen AOK wg. der Rückkehr beraten lassen.

Gruß

H.C. Sanders

Guten Tag Heidchen,
leider kann ich dazu keine kompetente Antwort geben, da ich
nur in Tarifen bewandert bin, leider nicht in Leistungspraxis
dieses Bereiches. Die Frage ist schon recht speziell und
ich berate natürlich normal Wechselwillige, die jünger und
Gesund sind…

Tut mir leid, das ich nicht helfen kann.
2 Empfehlungen:

  1. Den Versicherer anschreiben, bei dem er versichert
    ist und dort das Problem schildern. Kann sein, es gibt
    interessante Tarifvarianten, die ihr nicht kennt. Eine
    kompetente Auskunft sollte der Versicherer geben können
    (die haben alle eine Rechtsabteilung).

  2. Den Ombudsmann mit der Frage konfrontieren. Es gibt
    von dieser Seite mit Sicherheit kompetente Antwort und
    der es ist immer kostenlos für Privatversicherte, sich
    an den Ombudsmann zu wenden und dessen HIlfe zu beanspruchen.

Adresse vom Ombudsmann gibts hier:
http://www.pkv-netz.com/ombudsmann-f.html

Hallo,
das Problem ist dass mit 55Jahren der Eintritt in die gezetzl. KK nicht mehr möglich ist, es sei denn er bezieht arbeitslosengeld oder bekommt eine rente. Beim rentenbezug müsste geprüft werden ob er mind. 90% der zweiten hälfte seines Berufslebens gesetzlich versichert war.

MfG
Anna

Hallo,

leider ist es so, dass in der privaten Krankenversicherung stets der volle Beitrag zu entrichten ist. An Ihrer Stelle würde ich mit dem privaten Unternehmen Kontakt aufnehmen, um Informationen über eine Umstellung in einen günstigeren Tarif zu erhalten. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich.

MfG

Hallo,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Werde mich mit der PKV in Verbindung setzen und versuchen eine Tarifumstellung zu erreichen.
MfG

Guten Tag,

das ist grundsätzlich richtig.
Eventl. besteht die Möglichkleit einer Familienversicherung wenn Sie selbst gesetzlich krankenversichert sind und die Rente gering ist.

Die Voraussetzungen für die kostengünstige gesetzliche Kasse wird er vermutlich nicht erfüllen weil er in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht mindestens 90% gesetzlich krankenversichert war.
Auch über den Umweg einer Beschäftigung wird er nicht mehr gesetzlich krankenzuversichern sein- wegen der Altersgrenze 55 Jahre.

Einfach nochmals die letzte gesetzliche Kasse ansprechen, sorry.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely
Finanzberater
Körner Straße 14
79539 Lörrach

Hallo,

hat Dein Mann Erwerbsminderungsrente bei der Gesetzlichen Rentenversicherung beantragt? Wenn ja, wurde die Vorversicherungszeit bei der Gesetzlichen Krankenkasse geprüft? Wenn ja, gibt es kein zurück in die GKV. Wenn nein, bitte umgehend machen. Evtl. kann hier eine Versicherngspflicht als Rentner vorliegen.

Falls bereits Rente bezogen wird, wurde ein Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragt? Wenn nein bitte umgehend machen.

Beitragsfreioheit in der GKV wäre nur möglich, wenn Dein Mann kein Einkommen hätte und bei Dir Familienversichert wäre - ansonsten müßte er auch in der GKV Beiträge zahlen.

Ich empfehle einen Beratungstermin bei der GKV und bei der Rentenversicherung.

Gruß
Jogie

Guten Tag

leider kannich Ihnen nicht helfen.

MfG

Anja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heidchen:
zunächst tut es mir Leid das es Ihren Mann so schwer erwischt hat. Auch in der gesetzlichen muss man Beiträge bezahlen. die Möglichkeit wieder in die gesetzliche zu kommen sieht sehr schlecht aus. Eine Möglichkeit sehe ich für den Fall, dass er eine Schwerbeschädigung angerechnet bekommt.

Mit freundlichen Grüßen
R. Maaß

Mein Mann ist 55 Jahre alt.

Im Alter von 51 Jahren erlitt er 5 Schlaganfälle und ist
seidem erwerbsunfähig.
3 Jahre zuvor hat er sich privat krankenversichert. Davor war
er bei der gesetzlichen Karnkenkasse viele Jahre lang
versichert.
Die monatlichen Beitragssätze haben sich seither mehrmals im
Jahr erhöht.
Gibt es Möglichkeiten zu einem Wechsel in die gesetzliche KK?
Bei seiner Werbung in die private KK wurde nicht erwähnt, dass
man bei Krankheit und wenn es zur Erwerbsunfähigkeit kommt,
die monatlichen Beiträge
für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung weiter
zahlen muss! Wäre er in der gesetzlichen KK geblieben,
bräuchte er keinen Beitrag mehr zahlen.
Ist das richtig und kann man mir hierzu eine korrekte Auskunft
geben?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
wie es in der gesetzl. KV/Pflege mit der Beitragspflicht aussieht, bei EU kann ich nicht sicher sagen. Diese Frage wäre eher an einen Sozialvers.-Fachmann zu richten.
Ein Wechsel in eine gesetzl. KV ist grundsätzl. möglich, bei einer Änderung der Rechtsstellung - bspw. jetzt Angestellter mit Gehalt unter Beitragsbemessungsgrenze.
Dies dürfte im vorl. Fall aber wegen der EU wohl ausscheiden. Von daher wird es bei der PKV bleiben.
Wenn Sie sich bei Abschluss unzureichend oder falsch beraten fühl(t)en, empf. ich Ihnen, dies beim Vermittler dieses Vertrags vorzutragen.
VG Jens Sternberg
www.jens-sternberg.de

Hallo,
wie es in der gesetzl. KV/Pflege mit der Beitragspflicht aussieht, bei EU kann ich nicht sicher sagen. Diese Frage wäre eher an einen Sozialvers.-Fachmann zu richten.
Ein Wechsel in eine gesetzl. KV ist grundsätzl. möglich, bei einer Änderung der Rechtsstellung - bspw. jetzt Angestellter mit Gehalt unter Beitragsbemessungsgrenze.
Dies dürfte im vorl. Fall aber wegen der EU wohl ausscheiden. Von daher wird es bei der PKV bleiben.
Wenn Sie sich bei Abschluss unzureichend oder falsch beraten fühl(t)en, empf. ich Ihnen, dies beim Vermittler dieses Vertrags vorzutragen.
VG Jens Sternberg
www.jens-sternberg.de.

Hallo,

leider schreibst du nicht ob dein Mann angestellt oder selbständig war.
Wenn er angestellt war, dann bekommt bis zur Hälfte der Beiträge von seinem Rentenversicherungsträger bezahlt.
Das müßtet ihr beantragen.
Daß er in der gesetzlichen nichts zahlen müßte stimmt nicht. Das richtet sich dort nach seinem Einkommen/Rente usw.

Grüße und alles Gute

Alex