Wir haben seit etwa 3 Jahren eine Schülerband und spielen nur alte Deutsche Schlager der 70er Jahre, ähnlich und manchmal besser als „Dieter Thomas Kuhn“. Wir haben bisher ohne Gage bei Schulfesten etc. gespielt. Nachdem einige auf uns aufmerksam geworden sind häufen sich Anfragen nach Auftritten gegen Bezahlung. Dürfen wir diese Schlager der 70er Jahre ohne Genehmigung einfach nachspielen und singen oder verletzen wir dabei Urheberrechte. Sehr dankbar für Hinweise sind (Dir) Ihnen 5 Jungs und
Manuela
Hallo Manuela, hallo 5 Jungs,
Beim Aufführen von bekannten Liedern und Schlagern verlangt die GEMA Schutzgebühren. Sie vertritt die Interessen der Schlagerkomponisten und Schlagersänger.
Das heißt, wenn Ihr einen Auftritt habt müsst Ihr, oder der Veranstalter das der GEMA melden. Die verlangt dann je nach Größe der Veranstaltung und der Anzahl der dargebotenen Schlager eine Gebühr. (ca. 15,- bis 40,-€).
Meistens übernimmt das der Veranstalter.
Wenn Ihr das versäumt zu melden und die GEMA kommt dahinter, kann es saftige Strafen zur Folge haben. (Googelt bitte unter „GEMA“)
Viel Spaß und Erfolg bei Euren Auftritten wünscht Euch Wolfgang
Hi, Manuela und die 5 Jungs!
Die kurze aber bittere Antwort: Wenn ihr öffentlich spielt, will die GEMA vom Veranstalter (nicht von euch!) Geld sehen!
Es sei denn, es ist eine private Veranstaltung, z.B. Geburtstagsparty eines Freundes. Aber streng genommen muss dabei sichergstellt werden, dass kein Fremder Zutritt hat oder die Musik durch die offene Tür hören kann. Wenn ihr Gage bekommt, ist der private Charakter schwer glaubhaft zu machen.
Obwohl meine Gruppe nur Traditionals und eigene Stücke spielt, muss der Veranstalter die Veranstaltungen bei der GEMA anmelden und eine Gebühr bezahlen. Bei eurer 70er-Jahre-Musik ist das erst recht der Fall!
Der Veranstalter braucht von euch vorab zwecks Anmeldung eine Liste mit Titeln und Urhebern der Stücke, die ihr spielt. Fällt aus Zeitdruck ein Stück weg, oder lasst ihr euch zu einer ungeplanten Zugabe bewegen, ändert das nichts an der Gebühr, so weit ich weiss.
Tut mir leid, dass ich keine bessere Nachricht für euch habe.
Ich wünsche euch vie Spaß und viel Erfolg mit eurer Musik!
Grüße,
John
Herzlichen Damk, Sie haben uns sehr geholfen.
Manuela
Hallo, leider kenn ich mich da auch nicht so genau aus. Im Allgemeinen gilt ja die 70 Jahrefrist nach dem Versterben des Komponisten. Da dies in diesm Fall keinesfalls zutrifft, gehe ich davon aus, dass die GEMA Interesse an Zahlungen hat…
LG
Ulrich
Noch eine Frage, ich gebe bei Abschluss des Konzertauftrages sämtliche im Konzert dargebotenen Lieder dem Veranstalter der uns bezahlt. Muss ich mir zeigen lassen, ob diesr das bei der Gema anmeldet oder sollte ich schon im Vertrag vereinbaren, dass der Veranstalter das macht.
Danke und Gruss, Manuela
Hi Manuela,
am Besten immer den Veranstalter dies machen lassen. Ich habe 25 Jahre in einer Tanzband gespielt. Wir hatten grundsätzlich das mit den Veranstaltern so gehalten.
Oftmals verlangt die GEMA gar keine Titelangaben und verrechnet nur eine Pauschale. Aber das ist Sache des Veranstalters. Gebt ihm immer Eure Titel und Ihr seid „aus dem Schneider.“
Gruß Wolfgang
Sie haben uns sehr geholfen.
Danke und Gruss, Manuela
Hallo. Sorry, das ich mich erst jetztmelde. War in Urlaub.
Also ihr könnt die Lieder spielen, solange ihr nich sagt es sind eure Werke. Also immer sagen ,wer der eigentliche Interpret ist. Aber ihr dürft nur öffentlich auftreten, wenn ihr eine Genemigung von eurem Ordnungsamt habt. Am besten geht mal einer oder alle zum Ordnungs.- oder Gewerbeamt in eurer Stadt und fragt da mal nach.
Und wenn ihr in Hamburg oder Umgebund seit, schreibt mir, damit ich euch zujubeln kann. Liebe Grüße