Nehmen wir mal an, ein Besitzer eines Alten- und Pflegeheimes stellt eine Krankenpflegerin mit super Zeugnissen von der Arbeitsagentur ein. Nach einiger Zeit beschweren sich Angehörige einer Bewohnerin, dass sie vermuten das diese von jemanden des Personals geschlagen wird. Sie behaupten es sei die Neue. Der AG kann aber der besagten Pflegerin nichts nachweisen. Eine andere Pflegekraft jedoch wendet sich vertrauensvoll an die Pflegedienstleitung, sie habe die besagte Pflegerin mehrfach davon abgehalten die pflegebedürftigen Personen und Bewohner zu schlagen, würde diese Anschuldigung aber nicht wiederholen wenn es zu einen Aussprache kommen würde. Ist es ein Vertrauensbruch wenn die Pflegedienstleitung diese Aussage dem AG mitteilt? Kann der AG eine Wiederholung der Aussage mit der Androhung einen Kündigung erzwingen, um die Beschuldigte fristlos Kündigen zu können?
Hallo,
Nach einiger Zeit beschweren sich
Angehörige einer Bewohnerin, dass sie vermuten das diese von
jemanden des Personals geschlagen wird.
Kann sich die Bewohnerin nicht selbst äußern?
Sie behaupten es sei
die Neue.
Schwere Vorwürfe in diesem Bereich.
Ist es ein Vertrauensbruch wenn die
Pflegedienstleitung diese Aussage dem AG mitteilt?
Ein Vertrauensbruch? Hier gehts evtl. um strafbare Handlungen einer Pflegerin! Natürlich sind das schwere Vorwürfe die da erhoben werden, aber was will man denn machen? Zuwarten bis man die Pflegerin auf frischer Tat ertappt?
Kann der AG
eine Wiederholung der Aussage mit der Androhung einen
Kündigung erzwingen, um die Beschuldigte fristlos Kündigen zu
können?
Äääähm, das wäre sicher nicht die richtige Methode.
Meines Erachtens sollte der AG da schnellstens handeln. Z.B. ein Gespräch mit der Kraft anberaumen und sie mit den Vorwürfen konfrontieren.
MfG
Hallo (= freundliche Begrüßung)
Nehmen wir mal an, ein Besitzer eines Alten- und Pflegeheimes
stellt eine Krankenpflegerin mit super Zeugnissen von der
Arbeitsagentur ein. Nach einiger Zeit beschweren sich
Angehörige einer Bewohnerin
Was heißt, „nach einiger Zeit“? Wie lange ist die neue Pflegerin schon da?
Gruß, (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo
Auch guten Tag.
Ist es ein Vertrauensbruch wenn die
Pflegedienstleitung diese Aussage dem AG mitteilt?
Güterabwägung : Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Patienten => sofort handeln. Andernfalls mach sich die Pflegedienstleitung ggf. selbst strafbar.
Kann der AG eine Wiederholung der Aussage mit der Androhung einen
Kündigung erzwingen, um die Beschuldigte fristlos Kündigen zu
können?
Das wäre wohl Nötigung. Wenn die ganze Chose eskaliert und vor Gericht endet, kann die betr. Kraft auch gezwungen werden, auszusagen - aber als AG hat man diese Macht nicht.
Empfehlung : die beschuldigte Kraft aus dem entsprechenden Dienst entfernen und bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse anderweitig beschäftigen. Das ist die einzige Möglichkeit, sowohl die vermutete Gefahr abzuwenden als auch der Fürsorgepflicht gegenüber der Beschuldigten nachzukommen. Genau so sollte man das auch im Innenverhältnis darstellen, damit es nicht nach Vorverurteilung aussieht.
Zeitnah alles tun, was zur Aufklärung der Vorwürfe getan werden kann. Sollte sich übrigens herausstellen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, sollte der Heimbetreiber sich überlegen, ob es nicht im Sinne seines guten Rufs erforderlich sein kann, die Denunzianten anzuzeigen …
Gruß Eillicht zu Vensre