Ich versuche das mal aufzudröseln:
Dank EUCH für eure Ausführungen!
Nun die meisten T-Schlagstöcke, die man ab 18 erwerben kann,
weisen eine minimale Größe von
18 cm auf.
Sind nach euren Ausführungen legal im Besitz und in der
Führung?!
Definitiv. Allerdings könnte es auch da Konflikte mit dem Versammlungsgesetz geben.
Eine andere Frage interessierte mich noch.
Hier war die Rede von „der Verhältnismäßigkeit der
angewendeten Gewalt“ beim Einsatz von
Verteidigungsinstrumenten.
Ich habe zwar ne Vorstellung davon was gemeint ist, aber
vielleicht weiß es ja jemand auch in
einem rechtlichen Rahmen.
Wenn ich ein Opfer bin, und verteidige meine Gesundheit,
mein Begleitung und die Materiellen
Werte bei einem Übergriff durch eine Person. Dann darf ich
mich zur wehr setzen. Soweit ist das
doch richtig?!
Ja, das ist richtig. Du darfst Dich mit allen Mitteln verteidigen, die geeignet sind, die momentane Gefahr von Dir abzuwenden. Solltest Du also gerade Pfefferspray dabeihaben, um Dich vor Hunden zu schützen, darfst Du es auch gegen den Menschen einsetzen, sofern Dir kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, den Angriff SICHER und WIRKSAM abzuwewhren.
Solltest Du in Panik oder Schrecken oder Verwirrung die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschreiten, so ist dies nicht strafbar.
Ich darf den Angreifer aber nicht übermäßig
schädigen. Wo ist denn da die Grenze?
In der Verhältnismäßigkeit. Jemand greift Dich an, Du setzt Reizgas ein und setzt ihn damit außer Gefecht. Soweit OK. Trittst Du nun noch solange auf ihn ein, bis er sich nicht mehr bewegt, hast Du die Notwehr überschritten. Da glaubt Dir auch keiner die straffreie Notwehrüberschreitung.
Ich sehe es zwar so, daß es völlig ausreicht, wenn er von
seinem Vorhaben abläßt, aber wenn
dieser Punkt erst nach einer körperlichen Verletzung
erreicht ist, was ist dann? Genauso in
welchem Verhältnis stehen dann die Instrumente, wie Messer,
oder Schlagstock, Gas, oder
PTB-Pistolen. Nach dem alten Testament zu verfahren wäre ja
nicht im Sinne unserer
Rechtsauffassung.
Siehe oben. Du mußt das geringste Mittel wählen, das geeignet ist, den GEGENWÄRTIGEN Angriff SICHER abzuwehren.
Wie seht Ihr das, wie sieht das Gesetz das?
Gruß Frank
Auch Gruß,
Marcus