Hallo
Nachbar A ist seit kurzem stolzer Besitzer eines Schlagzeuges,welches in seiner Garage platziert ist.Mittlerweile betreibt er es über einen Verstärker und das über mehrere Stunden am Tag.
Nachbar B arbeitet in Schichten und fühlt sich definitiv gestört.
Gespräche zwischen A und B scheiterten,weil A der Meinung ist,er kann auf seinem Grundstück tun und lassen was er will
B ist mittlerweile sehr genervt und würde gern wissen,wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht.
Desweiteren hat A auf die Grundstücksgrenze eine Hecke gepflanzt ohne B zu informieren.Wie sieht die Rechtslage aus,wenn A die Hecke mal verschneiden muß? Muß B seinen Nachbarn A aufs Grundstück lassen oder nicht?
A ist für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Gruß
Hallo
Nachbar A ist seit kurzem stolzer Besitzer eines
Schlagzeuges,welches in seiner Garage platziert
ist.Mittlerweile betreibt er es über einen Verstärker und das
über mehrere Stunden am Tag.
Nachbar B arbeitet in Schichten und fühlt sich definitiv
gestört.
Gespräche zwischen A und B scheiterten,weil A der Meinung
ist,er kann auf seinem Grundstück tun und lassen was er will
B ist mittlerweile sehr genervt und würde gern wissen,wie die
Rechtslage in diesem Fall aussieht.
Desweiteren hat A auf die Grundstücksgrenze eine Hecke
gepflanzt ohne B zu informieren.Wie sieht die Rechtslage
aus,wenn A die Hecke mal verschneiden muß? Muß B seinen
Nachbarn A aufs Grundstück lassen oder nicht?
A ist für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Hi, geht´s hier um Eigentümer? Wenn ja kommt dann das Emmissionsschutzgestz zum tragen. Das heisst, dass für Gewerbe- Wohn- und Mischgebiete zulässige dBA Werte einzuhalten sind. Und das ist da: http://www.code-knacker.de/dba.htm nachzulesen.
Schlagzeug mit Verstärker wird mit einiger Sicherheit um die 100dBA erzeugen.
Zuständig wäre hier das Ordungsamt um da Abhilfe zu schaffen.
Auch im Eigenheim kann man lärmmäßig nicht machen was man will es sei denn, mann wohnt ohne Nachbarn im 10 Km Umkreis.
Für die Hecke kommt das Hammerschlags und Leiterrecht in Betracht. Aber auch da darf der Nachbar zum Heckeschneiden nicht einfach auf das Grundstück von A marschieren, sondern muss das lange genug vorher anmelden.
MfG ramses90
Gruß
Bezüglich des Schneidens der Hecke bin ich mir da nicht so sicher: das Hammerschlags- und Leiterrecht (verankert im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes - wenn es denn eins gibt) bezieht sich auf Arbeiten an baulichen Einrichtungen, wozu eine Hecke nicht gehört.
Außerdem muss beim Pflanzen der Hecke ein Grenzabstand, abhängig von der Höhe der Hecke (ebenfalls im Nachbarrecht nachzulesen) eingehalten werden, so dass eigentlich ein Schnitt vom eigenen Grundstück aus möglich sein muss.
Hi,
Hi, geht´s hier um Eigentümer? Wenn ja kommt dann das
Emmissionsschutzgestz zum tragen.
Das Ding heißt I mmission (Bundesimmissionsschutzgesetz) und dieser kleine Unterschied ist sehr entscheidend, denn
Schlagzeug mit Verstärker wird mit einiger Sicherheit um die
100dBA erzeugen.
das (die E mmission) ist völlig unerheblich. Entscheidend ist, was beim Nachbarn ankommt, also die Immission. Und da mußt Du schon Hellseher sein um das einschätzen zu können (oder kennst Du die Bedingungen vor Ort?).
Auch im Eigenheim kann man lärmmäßig nicht machen was man will
Das ist natürlich richtig. Wobei 60dB(A) der Pegel ist, bei dem z.B. mp3-Player abregeln - schlafen kann man bei diesem Lärm sicher nicht…
Schichtarbeiter haben immer das Problem, daß sie nicht erwarten können, in ruhiger Umgebung zu schlafen. Ob im beschriebenen Fall die zulässigen Immissionswerte eingehalten oder überschritten werden, kann man nur durch Messungen vor Ort feststellen.
Gruß Stefan
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Hallo,
Schlagzeug mit Verstärker wird mit einiger Sicherheit um die
100dBA erzeugen.
mit einiger Sicherheit nicht. Schon gar nicht außerhalb der Garage von einem anderen Grundstück aus wahrnehmbar, denn nur das ist relevant.
um die 100dBA entsprecht dem Geräusch eines Presslufthammers. Das hieße in der Garage müsste der Schlagzeuger einer weitaus höheren Lautstärke ausgesetzt sein, die bereits die Schmerzschwelle erreicht und womit eine Gehörschädigung möglich wäre.
http://www.code-knacker.de/dba.htm
Gruß
S.J.