a) in einer Mietwohnung oder
b) im eigenen Haus oder Eigentumswohung
außerhalb der Ruhezeiten erlaubt oder benötigt man dafür eine Sondergenehmigung vom Amt (wenn ja, von welchem?) i. V. m. dem OK der Nachbarn?
Gibts diesbzgl. Sonderregelungen oder sogar Urteile?
Ist das Schlagzeug spielen oder auch das Gitarre oder Klavier spielen etwas anderes, als Musik zu hören oder Kindergetrampel/-geschrei zu ertragen? Der Vergleich mit den Kindern hinkt vielleicht ein wenig und hört sich evtl. negativ an!? Dabei habe ich überhaupt nichts gegen Kinder! Möchte auch keine entsprechende Diskussion lostreten! Ich bin selbst Vater! Ich gehe davon aus, dass ihr wisst, was ich damit meine in Bezug auf Geräusche, Lärm …!?
der M darf in seiner Wohnung grundsätzlich musizieren. Ein generelles Verbot durch den VM ist unwirksam. Allerdings können VM dies zeitlich begrenzen, etwa auf 1-2 Stunden am Tag.
Eine behördliche Genehmigung ist insofern nicht erforderlich.
Mitmieter haben allerdings Anspruch, dadurch nicht gestört zu werden (Zimmerlautstärke). Dies gilt in besonderem Maße, wenn Kinder, Ältere und kranke Mitmieter im MH wohnen.
Selbst Zimmerlautstärke stört aber, wenn Basswellen Gebäudesubstanz durchdringen. Es gibt unmittelbar wirksame Gesetze (Lärmschutz-VO). Emmissions-Grenzwerte gelten übrigens auch für Eigenheimbesitzer.
Da Schlagzeug eher nicht „leise“ gespielt werden kann und Bässe bzw. Vibrationen erheblich stören, ist Ärger im Haus vorprogrammiert.
Da können andere M wirksam vom VM verlangen, Abhilfe in dem entstandenen Mietmangel zu schaffen.
Fazit: sucht besser einen Übungsraum und erhaltet den Hausfrieden.
jetzt mal vom rechtlichen Aspekt abgesehen ist für das Übenr zu Hause ein E-Drumset zu empfehlen. Möglichst mit akustischer Entkoppelung des Kickpads von Boden.