Hallo,
vor ca. einem Monat haben wir bei ATU eine Meisterinspektion an unserem Fahrzeug vornehmen lassen. Dazu hatten wir ausdrücklich darum gebeten, dass uns alle notwendigen Reparaturen an dem Fahrzeug aufgelistet werden und ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt wird. Wir haben explizit darauf hingewiesen, dass wir auf Basis der veranschlagten Kosten für die unbedingt notwendigen Reparaturen entscheiden wollen, ob wir diese durchführen lassen oder das Auto lieber verkaufen. Darüber hinaus sollte der TÜV/ASU durchgeführt werden.
Die Meisterinspektion wurde durchgeführt und die Bremsklötze vorne wurden ausgetauscht, da dies nach Meinung der Werkstatt notwendig gewesen sei. Darüber hinaus wurde ein kaputtes Türschloss repariert und TÜV/ASU durchgeführt.
Direkt beim Abholen des Fahrzeuges nach erfolgter Inspektion stellten wir fest, dass die hintere Nummernschildbeleuchtung defekt war, welche dann, natürlich gegen einen entsprechenden Unkostenbeitrag, nachträglich ausgetauscht wurde. Nach ca. 2 Wochen stellten wir fest, dass die Scheibenwischerflüssigkeit alle war, demzufolge auch nicht aufgefüllt wurde.
Dies sind zwei Dinge, die für mein Verständnis auch zu einer Inspektion gehören, aber noch zu verkraften sind. Nun ca. einen Monat nach der Inspektion, stellt sich heraus, dass die Halterung des Mittelschalldämpfers abgesfallen ist und erbneuert werden muss. Darüber hinaus sind die vorderen Bremsscheiben völlig runter und müssen erneuert werden. Zu guter letzt ist ein Dichtring defekt, sodass das Auto über kurz oder lang Öl verlieren wird.
Ich denke das sind Dinge, die bei einer Inspektion auf jeden Fall hätten erkannt werden müssen und auf die wir definitiv hätten hingewiesen werden müssen, da wir explizit verlangt hatten, dass uns alle notwendigen Reparaturen bekannt gegeben werden. Hätten wir vor Durchführung der Reparaturen gewusst, was alles zu machen ist, so hätten wir das Auto verkauft. Nun haben wir einen Haufen Kohle für eine unvollständige Reparatur an einem Fahrzeug ausgegeben, dass man eigentlich nur noch verkaufen kann.
Nun unsere Frage, hat man bzgl. der schlampigen Inspektion irgendwelche Rechstansprüche gegenüber der Werkstatt? Auf Basis einer ehrlichen Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges hätten wir die Reparaturen nicht durchführen lassen. Darüber hinaus wurde uns ja nach der Inspektion ein defektes Fahzeug übergeben.
Viele Dank,
Friederike