Hallo!
ist der „schlampige Führergruß“ strafbar?
Antwort: Nein
Begründung:
Anknüpfungspunkt muss hier § 86a StGB sein, und zwar Absatz 2 Satz 2, also die Verwendung von Kennzeichen, die Grußformen nach Absatz 2 Satz 1 zum verwechseln ähnlich sind.
Vom Wortsinn her nicht mehr erfasst sind solche Zeichen, die tatsächliche Kennzeichen (Hitlergruß) ihrerseits nur symbolisieren sollen (abgewinkelter Rechter Arm), auch wenn die ihnaltliche Identifikationswirkung gleichermaßen hoch ist, Tröndle/Fischer, § 86a Rdnr. 12, speziell zum abgewinkelten Rechten Arm die Strafbarkeit ablehnend:
Bayerisches Oberstes Landgericht, NStZ-RR 2003, 233.
Gruß,
Florian.