'schlampiger Führergruß' strafbar?

Hallo,

ist der „schlampige Führergruß“ strafbar?

Wikipedia: Heutige Neonazis verwenden […] zum Beispiel […] den so genannten „Schlampigen Führergruß“, bei dem der Arm nicht ausgestreckt, sondern nach hinten angewinkelt wird (Hitler selbst grüßte meistens auf diese Weise).

mfg,
Djaxxn

Hallo!

ist der „schlampige Führergruß“ strafbar?

Antwort: Nein

Begründung:

Anknüpfungspunkt muss hier § 86a StGB sein, und zwar Absatz 2 Satz 2, also die Verwendung von Kennzeichen, die Grußformen nach Absatz 2 Satz 1 zum verwechseln ähnlich sind.
Vom Wortsinn her nicht mehr erfasst sind solche Zeichen, die tatsächliche Kennzeichen (Hitlergruß) ihrerseits nur symbolisieren sollen (abgewinkelter Rechter Arm), auch wenn die ihnaltliche Identifikationswirkung gleichermaßen hoch ist, Tröndle/Fischer, § 86a Rdnr. 12, speziell zum abgewinkelten Rechten Arm die Strafbarkeit ablehnend:
Bayerisches Oberstes Landgericht, NStZ-RR 2003, 233.

Gruß,

Florian.

offtopic
Erinnert mich gerade daran, wie wir uns beim Bund ums Salutieren drückten:
Gehst du über’n Platz, nimm in jede Hand mindestens eine leere Pfandflasche!

*Wieder weg*

Horst