Schlampiger Kurierdienst zahlt Schaden nicht

Wer kann mir helfen? Ich habe über einen privaten Kurierdienst - nennen wir ihn XY - , der seine Sendungen mit einem kleinen, eigenen Fahrzeugpark in unserer Stadt herumfährt, einen geschäftlichen Brief (eine Kündigung) verschickt. Als ich eine Woche später beim Empfänger nachgefragt habe, hat sich herausgestellt, daß der Brief dort nicht angekommen ist. Ein Anruf bei XY hat ergeben, daß die Sendung unterwegs „bedauerlicherweise irgendwie abhanden gekommen“ ist. Die Kündigung (eines Mietvertrags) mußte ich daraufhin noch einmal schicken. Klar, daß dadurch die Kündigungsfrist nicht mehr gewahrt werden konnte. Ich mußte daher noch einen weiteren Monat lang Miete zahlen (immerhin DM 1.875,00!). Wäre die erste Kündigung ordentlich übermittelt worden, wäre die Kündigung einen Monat früher wirksam geworden, sodaß ich die letzte Monatsmiete nicht mehr hätte zahlen müssen.

Inzwischen hat mir XY die Transportgebühr zurückerstattet, sich aber geweigert, mir auch die DM 1.875,00 zu ersetzen. Für solche Schäden hafte man nicht. Außerdem hätte ich ihnen den Schaden nicht rechtzeitig angezeigt. Schließlich hafte man, so stehe es in den AGB (was tatsächlich zutrifft), nur für Verschulden.

Wie ist das, liebe Experten? Kriege ich die DM 1.875,00 tatsächlich nicht zurück?

Helft mir bitte. Schon im voraus vielen Dank für Eure Antworten.

Tobias

Hi Tobias,
Deine Chancen stehen schlecht.Auf dem Auftragsformular des Kurierdienstes muß draufstehen,nach welchen Gesichtspunkten evtl.
Schäden reguliert werden.Meist ist da soviel an Ausschlüssen drin,das Du nur bei grobem Verschulden Entschädigung bekommst.
Dies ist i.d.R. sehr schwierig nachzuweisen.
Gruß Sebastian

Auf den ersten Blick scheint es mir nicht ausgeschlossen, daß Dir Schadenersatz wegen Nichterfüllung zusteht.
Geh zu einem Rechtsanwalt. Er soll die Wirksamkeit der AGB prüfen. Außerdem wird es in Deiner Sache nicht ohne Prozeß abgehen.
Django.

du bekommst kein geld, denn der kurierdienst wird - wenn ueberhaupt - nach adsp = allgemeine deutsche spediteurbedingungen arbeiten.
besser sieht es aus, wenn er dir auf der rechnung sog. spvs = speditionsversicherungsschein - berechnet hat.
die spvs uebernimmt auch in gewissen massen entstandene folgeschaeden.
eine gute sammlung findest du in
http://www.transportrecht.de
gruss
khs

Der Gedanke, einen Kurierdienst zum Versenden einer Kündigung zu nutzen, ist nicht schlecht, offenbar hattest Du die Idee, den Brief „per Boten“ zustellen zu lassen. Dazu sei gesagt, dass so ein „Bote“ nur dann einer ist, wenn er Kenntnis vom Inhalt hatte. Solltest Du so etwas noch einmal machen lassen, mache eine Kopie von der Kündigung und lass Dir vom Boten bestätigen, dass dies eine originalgetreue Kopie der tatsächlichen Sendung war. Außerdem soll er dann dazu schreiben, wann er den Brief im Zustellungsbereich des Empfängers abgeliefert hat. Ohne diese Angaben kannst Du die Kündigung auch per (Einwurf-)Einschreiben verschicken.

Florenz

Wer kann mir helfen? Ich habe über einen privaten Kurierdienst

  • nennen wir ihn XY - , der seine Sendungen mit einem kleinen,
    eigenen Fahrzeugpark in unserer Stadt herumfährt, einen
    geschäftlichen Brief (eine Kündigung) verschickt.